Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Erlös spenden, zB. der DKMS. Bin durch eine Bekannte, die dieses in ihrem Friseursalon durchführt, darauf gekommen.
Meine Frage ist, ob wir das überhaupt "dürfen", Handwerksbetrieb und PT-Praxis ist ja immer noch was anderes...
Würde es dann natürlich auch publik machen wollen-Amtsblatt, Flyer usw. Wie gesagt, nur Wellnessbehandlungen wie
Hot stone, Aromaölmassagen, Bienenwachspackungen usw.
Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus, vor allem bezüglich der Werbung. Mit meinem Stb setze ich mich in Kürze
in Verbindung, aber ich weiß nicht, ob die sich werbetechnisch auch auskennen.
Vielen Dank schonmal
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mia 554 schrieb:
Ich würde gern demnächst an einem Samstag für ein paar Stunden Wellnessbehandlungen anbieten und den kompletten
Erlös spenden, zB. der DKMS. Bin durch eine Bekannte, die dieses in ihrem Friseursalon durchführt, darauf gekommen.
Meine Frage ist, ob wir das überhaupt "dürfen", Handwerksbetrieb und PT-Praxis ist ja immer noch was anderes...
Würde es dann natürlich auch publik machen wollen-Amtsblatt, Flyer usw. Wie gesagt, nur Wellnessbehandlungen wie
Hot stone, Aromaölmassagen, Bienenwachspackungen usw.
Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus, vor allem bezüglich der Werbung. Mit meinem Stb setze ich mich in Kürze
in Verbindung, aber ich weiß nicht, ob die sich werbetechnisch auch auskennen.
Vielen Dank schonmal
Meine Frage ist, ob wir das überhaupt "dürfen", Handwerksbetrieb und PT-Praxis ist ja immer noch was anderes...
Klar darfst Du das.
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Inche schrieb:
Ja darfst du kennzeichne es doch als Spenden Aktion und setzt das Geld für eine Typisierungs Aktion ein damit hilfst du der DKMS am meisten in Facebook gibt es auch eine entsprechende Gruppe
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mia 554 schrieb:
Ok-das ist super. Dann werd ich mich mal in die Vorbereitung stürzen. :smile:
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Helmut Fromberger schrieb:
mia 554 schrieb am 8.7.15 16:29:
Meine Frage ist, ob wir das überhaupt "dürfen", Handwerksbetrieb und PT-Praxis ist ja immer noch was anderes...
Klar darfst Du das.
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