physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Essen Huttrop NRW

Sie haben Ihre Berufung in der
Physiotherapie gefunden und suchen
nach einem Umfeld, das Ihre
Expertise wertschätzt?
Die Physiotherapie Praxis Stephanie
Lorra in Essen-Huttrop bietet Ihnen
den Raum, Ihre Erfahrung in einem
beständigen und familiären Team
voll zu entfalten.
Lassen Sie uns unkompliziert
herausfinden, ob wir zueinander
passen. Ein formelles Anschreiben
ist nicht zwingend erforderlich.
Ich freue mich auf ein erstes,
vertrauliches Kennenlernen bei
einem Kaffee! Ein kurzer Anruf ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern WelchePraxisnamen sind erlaubt?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
WelchePraxisnamen sind erlaubt?
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Erthgr
07.01.2013 07:40
Hallo!

Hat sich etwas in Sachen Praxisname etwas geändert? Ich habe kürzlich irgendwo gelesen, dass irreführende Namen, wie z.B Therapiezentrum, Gesundheitszentum, nicht genutzt werden dürfen. Besonders dannnicht, wenn es sich nur um eine Praxisgemeinschaft handelt.

Welche Namen oder Zusatzbezeichnung darf ich als Ergotherapiepraxis nutzen? Darf darin Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung enthalten sein?

Danke und vele Grüße
1

Gefällt mir

Hallo! Hat sich etwas in Sachen Praxisname etwas geändert? Ich habe kürzlich irgendwo gelesen, dass irreführende Namen, wie z.B Therapiezentrum, Gesundheitszentum, nicht genutzt werden dürfen. Besonders dannnicht, wenn es sich nur um eine Praxisgemeinschaft handelt. Welche Namen oder Zusatzbezeichnung darf ich als Ergotherapiepraxis nutzen? Darf darin Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung enthalten sein? Danke und vele Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Erthgr schrieb:

Hallo!

Hat sich etwas in Sachen Praxisname etwas geändert? Ich habe kürzlich irgendwo gelesen, dass irreführende Namen, wie z.B Therapiezentrum, Gesundheitszentum, nicht genutzt werden dürfen. Besonders dannnicht, wenn es sich nur um eine Praxisgemeinschaft handelt.

Welche Namen oder Zusatzbezeichnung darf ich als Ergotherapiepraxis nutzen? Darf darin Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung enthalten sein?

Danke und vele Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Meitao
07.01.2013 08:37
Immer wieder werden von Einzelpersonen Gesundheitszentren und Therapiezentren eröffnet.

Im Prinzip kannst du alles nehmen, nur nicht erwischen/verklagen lassen. Denn: "Wo kein Kläger da kein Richter!"

Faktisch darfst du nichts Irreführendes nehmen. Darunter würden auch Fachbegriffe gehören wie deine genannten (Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung).

Am einfachsten:
Ergotherapiepraxis "Erthgr"

MFG
Meitao
1

Gefällt mir

Immer wieder werden von Einzelpersonen Gesundheitszentren und Therapiezentren eröffnet. Im Prinzip kannst du alles nehmen, nur nicht erwischen/verklagen lassen. Denn: "Wo kein Kläger da kein Richter!" Faktisch darfst du nichts Irreführendes nehmen. Darunter würden auch Fachbegriffe gehören wie deine genannten (Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung). Am einfachsten: Ergotherapiepraxis "Erthgr" MFG Meitao
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Erthgr
07.01.2013 13:11
Ok, danke. Das habe ich kir schon fast gedacht. Es wird allerdings schwieriger wahrgenommen zu werden, wenn sich so einige Mitbewerber in der näheren Umgebung ( Ergo und Physio) sich mit dem vertrauenswürdigen Namen 'Zentrum' belegen, oder gleich umbenennen. Klagen kann man sich, auch wenn man 'Recht' hat, besonders auf dem Land schnell moralisch ins Abseits stellen.

Würdest Du das Wagnis eingehen und einen bestehenden Praxisnamen mit einer Subbezeichnung Prävention, Rehabilitation und Entwicklungsförderung ergänzen? Im Netz finden sich ja viele Beispiele und min die Hälfte davon haben sich bestimmt mit dem Heilmittelwerbegesetz näher beschäftigt.
1

Gefällt mir

Ok, danke. Das habe ich kir schon fast gedacht. Es wird allerdings schwieriger wahrgenommen zu werden, wenn sich so einige Mitbewerber in der näheren Umgebung ( Ergo und Physio) sich mit dem vertrauenswürdigen Namen 'Zentrum' belegen, oder gleich umbenennen. Klagen kann man sich, auch wenn man 'Recht' hat, besonders auf dem Land schnell moralisch ins Abseits stellen. Würdest Du das Wagnis eingehen und einen bestehenden Praxisnamen mit einer Subbezeichnung Prävention, Rehabilitation und Entwicklungsförderung ergänzen? Im Netz finden sich ja viele Beispiele und min die Hälfte davon haben sich bestimmt mit dem Heilmittelwerbegesetz näher beschäftigt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Erthgr schrieb:

Ok, danke. Das habe ich kir schon fast gedacht. Es wird allerdings schwieriger wahrgenommen zu werden, wenn sich so einige Mitbewerber in der näheren Umgebung ( Ergo und Physio) sich mit dem vertrauenswürdigen Namen 'Zentrum' belegen, oder gleich umbenennen. Klagen kann man sich, auch wenn man 'Recht' hat, besonders auf dem Land schnell moralisch ins Abseits stellen.

Würdest Du das Wagnis eingehen und einen bestehenden Praxisnamen mit einer Subbezeichnung Prävention, Rehabilitation und Entwicklungsförderung ergänzen? Im Netz finden sich ja viele Beispiele und min die Hälfte davon haben sich bestimmt mit dem Heilmittelwerbegesetz näher beschäftigt.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
brem peter
07.01.2013 20:47
Zentrum muß bestimmte Kompetenzen aufweisen - wenn nicht darfst Du Dich umbenennen.

Aber der Praxisname ist sehr wichtig und es gibt Philosophien und gute Ideen was der Name beinhalten sollte. Pro und Cons gut abwegen.
p

1

Gefällt mir

Zentrum muß bestimmte Kompetenzen aufweisen - wenn nicht darfst Du Dich umbenennen. Aber der Praxisname ist sehr wichtig und es gibt Philosophien und gute Ideen was der Name beinhalten sollte. Pro und Cons gut abwegen. p
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



brem peter schrieb:

Zentrum muß bestimmte Kompetenzen aufweisen - wenn nicht darfst Du Dich umbenennen.

Aber der Praxisname ist sehr wichtig und es gibt Philosophien und gute Ideen was der Name beinhalten sollte. Pro und Cons gut abwegen.
p

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Meitao schrieb:

Immer wieder werden von Einzelpersonen Gesundheitszentren und Therapiezentren eröffnet.

Im Prinzip kannst du alles nehmen, nur nicht erwischen/verklagen lassen. Denn: "Wo kein Kläger da kein Richter!"

Faktisch darfst du nichts Irreführendes nehmen. Darunter würden auch Fachbegriffe gehören wie deine genannten (Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung).

Am einfachsten:
Ergotherapiepraxis "Erthgr"

MFG
Meitao



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern WelchePraxisnamen sind erlaubt?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns