Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
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- 30 Urlaubstage für eine
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Weiss jemand wie das rechtlich ist mit Weihnachtsgeld als Fobizuschuss auszuzahlen? Muss mein Mitarbeiter dann die Rechnungen für Fobis auf die Praxisadresse laufen lassen? Oder gibt es somst irgrndeinen Steuertrick, damit ich ihm dad Geld direkt aufs Konto überweisen kann..? Mein SB wollte das für mich klären, aber ich dachte vielleicht weiß das jemand von euch.? Danke!
das Finanzamt "umgehen" könnt ????? :confused:
Sonderzuwendungen sind nunmal zu versteuerndes Einkommen, egal,
ob das jetzt Weihnachtsgeld oder Jahrsgratifikation oder wie genannt wird.
Steuerfrei sind auch einige Dinge möglich, wie z.Bsp. Tankgutscheine (ich glaube, nicht mehr als 44,-/mtl). Und natürlich alle Auslagenerstattungen an den AN, wie zum Fahrgeld für HBs mit Privat-PKW.
Der Steuerberater wollte das klären....Sollte er sein Einmaleins nicht auf Anhieb können ??
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> Du willst hier echt Tipps von uns haben, wie Du und Dein AN das Finanzamt \"umgehen\" könnt ?????
> Sonderzuwendungen sind nunmal zu versteuerndes Einkommen, egal, ob das jetzt Weihnachtsgeld oder Jahrsgratifikation oder wie genannt wird.
Aber die vom Fragesteller angesprochene Möglichkeit, dem Mitarbeiter eine zukünftige Fortbildung zu bezahlen ist doch durchaus legitim...?
Wenn man die Kosten für eine Fortbildung als Arbeitgeber übernehmen möchte, muss die Zahlung direkt vom AG an den Fortbildungsanbieter überwiesen werden und üblicherweise auch die Rechnung auf den Praxisnamen ausgestellt werden.
Jede Zahlung, die auf das Konto des Arbeitnehmers gezahlt wird, muss dagegen tatsächlich - mit den von chipchap beschriebenen kleinen Ausnahmen - abgabenpflichtig angesetzt werden.
Neuer Vorschlag: dem Arbeitnehmer einen Computer für seine "Heim-Fortbildung" zur Verfügung stellen: die Ausgaben können vom AG komplett abgesetzt werden, wenn der Computer in seinem Eigentum bleibt und dem AN nur überlassen wird - und über ein neues I-Pad kann man sich doch durchaus freuen. Auch die Internetgebühren und Software können so vom AG übernommen werden...
Für die juristische Seite: „Datenverarbeitungsgerät“ siehe §3 Nr. 45 EStG:
"Steuerfrei sind [...] 45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen"
:smile:
Gruß
Nora
[bearbeitet am 19.11.13 21:06]
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Nora Weber schrieb:
chipchap schrieb:
> Du willst hier echt Tipps von uns haben, wie Du und Dein AN das Finanzamt \"umgehen\" könnt ?????
> Sonderzuwendungen sind nunmal zu versteuerndes Einkommen, egal, ob das jetzt Weihnachtsgeld oder Jahrsgratifikation oder wie genannt wird.
Aber die vom Fragesteller angesprochene Möglichkeit, dem Mitarbeiter eine zukünftige Fortbildung zu bezahlen ist doch durchaus legitim...?
Wenn man die Kosten für eine Fortbildung als Arbeitgeber übernehmen möchte, muss die Zahlung direkt vom AG an den Fortbildungsanbieter überwiesen werden und üblicherweise auch die Rechnung auf den Praxisnamen ausgestellt werden.
Jede Zahlung, die auf das Konto des Arbeitnehmers gezahlt wird, muss dagegen tatsächlich - mit den von chipchap beschriebenen kleinen Ausnahmen - abgabenpflichtig angesetzt werden.
Neuer Vorschlag: dem Arbeitnehmer einen Computer für seine "Heim-Fortbildung" zur Verfügung stellen: die Ausgaben können vom AG komplett abgesetzt werden, wenn der Computer in seinem Eigentum bleibt und dem AN nur überlassen wird - und über ein neues I-Pad kann man sich doch durchaus freuen. Auch die Internetgebühren und Software können so vom AG übernommen werden...
Für die juristische Seite: „Datenverarbeitungsgerät“ siehe §3 Nr. 45 EStG:
"Steuerfrei sind [...] 45. die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen"
:smile:
Gruß
Nora
[bearbeitet am 19.11.13 21:06]
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C. DBO schrieb:
Nun ja, die Frage ist doch, ob der MA dies so möchte. Ob ich nun Weihnachtsgeld habe über dass ich frei verfügen kann oder mir der AG Fobigeld oder Computer zur Verfügung stellt ist doch nicht dasselbe.
> Nun ja, die Frage ist doch, ob der MA dies so möchte. Ob ich nun Weihnachtsgeld habe über dass ich frei verfügen kann oder
> mir der AG Fobigeld oder Computer zur Verfügung stellt ist doch nicht dasselbe.
Stimmt! Aber auch für den Arbeitgeber: die Frage ist doch auch, ob er überhaupt Weihnachtsgeld geben möchte (sofern nicht vertraglich vereinbart), oder ob er es lieber gleich bleiben lässt und über sein Geld selbst verfügen möchte! :smile:
Ob ich mir einen Teil der Kosten wieder vom Finanzamt hole oder eben nicht, macht ja auch etwas aus. Und damit gäbe mir das mehr Freiheit für eine höhere Summe... - die in Rücksprache mit dem AN vielleicht doch auch gewollt sein könnte.
Ich selbst zahle bislang auch immer Geld, auch wenn vertraglich nichts vereinbart wurde - wollte aber dem Fragesteller eine alternative Möglichkeit zeigen, die vielleicht doch interessant sein könnte.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
C. DBO schrieb:
> Nun ja, die Frage ist doch, ob der MA dies so möchte. Ob ich nun Weihnachtsgeld habe über dass ich frei verfügen kann oder
> mir der AG Fobigeld oder Computer zur Verfügung stellt ist doch nicht dasselbe.
Stimmt! Aber auch für den Arbeitgeber: die Frage ist doch auch, ob er überhaupt Weihnachtsgeld geben möchte (sofern nicht vertraglich vereinbart), oder ob er es lieber gleich bleiben lässt und über sein Geld selbst verfügen möchte! :smile:
Ob ich mir einen Teil der Kosten wieder vom Finanzamt hole oder eben nicht, macht ja auch etwas aus. Und damit gäbe mir das mehr Freiheit für eine höhere Summe... - die in Rücksprache mit dem AN vielleicht doch auch gewollt sein könnte.
Ich selbst zahle bislang auch immer Geld, auch wenn vertraglich nichts vereinbart wurde - wollte aber dem Fragesteller eine alternative Möglichkeit zeigen, die vielleicht doch interessant sein könnte.
Gruß
Nora
Ich geb dem Staat sicher keinen Cent Weihnachtsgeld..
Ich zahle übrigens halbes Gehalt als Weihnachtsgeld, meine MA kriegen an Fobi Tagen volles Gehalt, BVA.. :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen dank @alle v.a. Nora!! :)
Ich geb dem Staat sicher keinen Cent Weihnachtsgeld..
Ich zahle übrigens halbes Gehalt als Weihnachtsgeld, meine MA kriegen an Fobi Tagen volles Gehalt, BVA.. :)
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chipchap schrieb:
Du willst hier echt Tipps von uns haben, wie Du und Dein AN
das Finanzamt "umgehen" könnt ????? :confused:
Sonderzuwendungen sind nunmal zu versteuerndes Einkommen, egal,
ob das jetzt Weihnachtsgeld oder Jahrsgratifikation oder wie genannt wird.
Steuerfrei sind auch einige Dinge möglich, wie z.Bsp. Tankgutscheine (ich glaube, nicht mehr als 44,-/mtl). Und natürlich alle Auslagenerstattungen an den AN, wie zum Fahrgeld für HBs mit Privat-PKW.
Der Steuerberater wollte das klären....Sollte er sein Einmaleins nicht auf Anhieb können ??
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