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Berlin Schöneberg-Tempelhof

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern WC für Angestellte und Patienten im Umkleidekabine ohne Trennwände? Umk

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Neues Thema
WC für Angestellte und Patienten im Umkleidekabine ohne Trennwände? Umk
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Anonymer Teilnehmer
07.02.2023 16:37
Es gibt nichts, was es nicht gibt....

Physiopraxis hat das WC für ihre Patienten und Angestellten im Umkleideraum ohne Trennwände.
In diesem Raum befinden sich auch die Handtücher die für die Patienten geholt werden müssen und dort befindet sich das Waschbecken wo die Therapeuten sich die Hände zwischendurch waschen müssen.
Ich hatte die Tage die Tür aufgemacht und da saß eine Patientin, die vergessen hatte zuzuschließen.
Heute hat ein Kollege ein größeres Geschäft zu erledigen, kurz bevor ich meine Mittagspause in diesem Raum verbracht habe.
Habe in Probezeit fristlos gekündigt.
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• 484
Es gibt nichts, was es nicht gibt.... Physiopraxis hat das WC für ihre Patienten und Angestellten im Umkleideraum ohne Trennwände. In diesem Raum befinden sich auch die Handtücher die für die Patienten geholt werden müssen und dort befindet sich das Waschbecken wo die Therapeuten sich die Hände zwischendurch waschen müssen. Ich hatte die Tage die Tür aufgemacht und da saß eine Patientin, die vergessen hatte zuzuschließen. Heute hat ein Kollege ein größeres Geschäft zu erledigen, kurz bevor ich meine Mittagspause in diesem Raum verbracht habe. Habe in Probezeit fristlos gekündigt.
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redvine
07.02.2023 21:43
Und beim Vorstellungsgespräch ist Dir dies nicht aufgefallen?

Gruß redvine
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Und beim Vorstellungsgespräch ist Dir dies nicht aufgefallen? Gruß redvine
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redvine schrieb:

Und beim Vorstellungsgespräch ist Dir dies nicht aufgefallen?

Gruß redvine

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484
08.02.2023 13:19
Da frage ich mich ob das überhaupt rechtlich möglich ist🤓
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Da frage ich mich ob das überhaupt rechtlich möglich ist🤓
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484 schrieb:

Da frage ich mich ob das überhaupt rechtlich möglich ist🤓

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es gibt nichts, was es nicht gibt....

Physiopraxis hat das WC für ihre Patienten und Angestellten im Umkleideraum ohne Trennwände.
In diesem Raum befinden sich auch die Handtücher die für die Patienten geholt werden müssen und dort befindet sich das Waschbecken wo die Therapeuten sich die Hände zwischendurch waschen müssen.
Ich hatte die Tage die Tür aufgemacht und da saß eine Patientin, die vergessen hatte zuzuschließen.
Heute hat ein Kollege ein größeres Geschäft zu erledigen, kurz bevor ich meine Mittagspause in diesem Raum verbracht habe.
Habe in Probezeit fristlos gekündigt.

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Nora Weber
07.02.2023 17:40
@Anonymer Teilnehmer Was willst du zur Anzeige bringen? Und worauf bezieht sich die fristlose Kündigung statt einer üblicherweise vereinbarten 14-tägigen Kündigungsfrist in der Probezeit?

Ich kann deine Reaktion zwar durchaus verstehen und mir auch nicht vorstellen, wie die Praxisorganisation - insbesondere auch auf die Patiententücher bezogen - funktionieren soll (z.B. vorab tägliches Heraussuchen?), aber wo ist der Ansatzpunkt, gegen was sich eine mögliche Anzeige richtet?

Zum Therapeuten-Waschbecken hat sich der aktuell gültige Rahmenvertrag dahingehend geändert, dass nun nicht mehr ein "Handwaschbecken für den Behandler mit fließend kaltem und warmem Wasser im Behandlungstrakt" vorhanden sein muss, sondern nun gefordert wird, dass in "jedem Behandlungsraum bzw. -bereich [...] die Möglichkeit zur Handdesinfektion bestehen" muss (Anlage 5, Abs. 2 Nr. 7). Ein Waschbecken wird von Seiten des Rahmenvertrags nur noch bei Verwendung von wieder-verwendbaren Wärmepackungen gefordert. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen für bis zu zehn Mitarbeitern auch lediglich eine Toilette und ein Waschbecken vorhanden sein.

Weshalb nur in dem genannten Umkleideraum eine Mittagspause verbracht werden kann erschließt sich mir leider nicht - und eine Tür zur Toilette sollte im Interesse aller wohl immer und überall verschlossen werden.

Wie gesagt: ich kann mir auch mit deinen Angaben keine sinnvolle Praxisgestaltung vorstellen und würde zumindest sowohl die Patiententücher als auch ein weiteres Waschbecken außerhalb des Raumes sehen wollen. Aber vielleicht gibst du uns noch ein paar Hinweise...

Gruß
Nora
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• Lars van Ravenzwaaij
• Udo Eickenberg
• die neue
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Was willst du zur Anzeige bringen? Und worauf bezieht sich die fristlose Kündigung statt einer üblicherweise vereinbarten 14-tägigen Kündigungsfrist in der Probezeit? Ich kann deine Reaktion zwar durchaus verstehen und mir auch nicht vorstellen, wie die Praxisorganisation - insbesondere auch auf die Patiententücher bezogen - funktionieren soll (z.B. vorab tägliches Heraussuchen?), aber wo ist der Ansatzpunkt, gegen was sich eine mögliche Anzeige richtet? Zum Therapeuten-Waschbecken hat sich der aktuell gültige Rahmenvertrag dahingehend geändert, dass nun nicht mehr ein "[i]Handwaschbecken für den Behandler mit fließend kaltem und warmem Wasser im Behandlungstrakt[/i]" vorhanden sein muss, sondern nun gefordert wird, dass in "[i]jedem Behandlungsraum bzw. -bereich[/i] [...] [i]die Möglichkeit zur Handdesinfektion bestehen[/i]" muss (Anlage 5, Abs. 2 Nr. 7). Ein Waschbecken wird von Seiten des Rahmenvertrags nur noch bei Verwendung von wieder-verwendbaren Wärmepackungen gefordert. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen für bis zu zehn Mitarbeitern auch lediglich eine Toilette und ein Waschbecken vorhanden sein. Weshalb nur in dem genannten Umkleideraum eine Mittagspause verbracht werden kann erschließt sich mir leider nicht - und eine Tür zur Toilette sollte im Interesse aller wohl immer und überall verschlossen werden. Wie gesagt: ich kann mir auch mit deinen Angaben keine sinnvolle Praxisgestaltung vorstellen und würde zumindest sowohl die Patiententücher als auch ein weiteres Waschbecken außerhalb des Raumes sehen wollen. Aber vielleicht gibst du uns noch ein paar Hinweise... Gruß Nora
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Nora Weber
08.02.2023 12:45
@Anonymer Teilnehmer Da du die Frage, wo man dies zur Anzeige bringen könnte, nachträglich aus deinem Beitrag entfernt hast scheint ja dies zumindest kein Thema mehr zu sein...
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Da du die Frage, wo man dies zur Anzeige bringen könnte, nachträglich aus deinem Beitrag entfernt hast scheint ja dies zumindest kein Thema mehr zu sein...
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Nora Weber schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Da du die Frage, wo man dies zur Anzeige bringen könnte, nachträglich aus deinem Beitrag entfernt hast scheint ja dies zumindest kein Thema mehr zu sein...

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Olaf Seifert
08.02.2023 13:28
Eventuell greift hier die TRB250a Unfallverhütungsvorschrift: Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, ist diesen eine für Patienten nicht zugängliche Toilettennutzung zur Verfügung zu stellen..(sinngemäß)
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Eventuell greift hier die TRB250a Unfallverhütungsvorschrift: Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, ist diesen eine für Patienten nicht zugängliche Toilettennutzung zur Verfügung zu stellen..(sinngemäß)
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Olaf Seifert schrieb:

Eventuell greift hier die TRB250a Unfallverhütungsvorschrift: Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, ist diesen eine für Patienten nicht zugängliche Toilettennutzung zur Verfügung zu stellen..(sinngemäß)

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Nora Weber
08.02.2023 13:42
@Olaf Seifert Danke für den Hinweis. Die "TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" gibt dies tatsächlich vor - gefordert wird dies dort jedoch nur in "Krankenhäusern, Praxen und sonstigen Einrichtungen, in denen regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 durchgeführt werden". Diese Schutzstufe wird unter 3.4.2 erläutert für "Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur in geringfügigem Umfang zum Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann". Die nachfolgende konkrete Aufzählung von Tätigkeiten ist in ambulanten Physiopraxen eher nicht anzutreffen (außer vielleicht "Gefahr von Biss- und Kratzverletzungen").

Nur zur Klarstellung, dass nicht allzu viele sorgenvolle Nachfragen kommen... ;-)

Gruß
Nora
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• Olaf Seifert
[mention]Olaf Seifert[/mention] Danke für den Hinweis. Die "TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" gibt dies tatsächlich vor - gefordert wird dies dort jedoch nur in "[i]Krankenhäusern, Praxen und sonstigen Einrichtungen, in denen regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 durchgeführt werden[/i]". Diese Schutzstufe wird unter 3.4.2 erläutert für "[i]Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur in geringfügigem Umfang zum Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann[/i]". Die nachfolgende konkrete Aufzählung von Tätigkeiten ist in ambulanten Physiopraxen eher nicht anzutreffen (außer vielleicht "[i]Gefahr von Biss- und Kratzverletzungen[/i]"). Nur zur Klarstellung, dass nicht allzu viele sorgenvolle Nachfragen kommen... ;-) Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

@Olaf Seifert Danke für den Hinweis. Die "TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" gibt dies tatsächlich vor - gefordert wird dies dort jedoch nur in "Krankenhäusern, Praxen und sonstigen Einrichtungen, in denen regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 durchgeführt werden". Diese Schutzstufe wird unter 3.4.2 erläutert für "Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur in geringfügigem Umfang zum Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann". Die nachfolgende konkrete Aufzählung von Tätigkeiten ist in ambulanten Physiopraxen eher nicht anzutreffen (außer vielleicht "Gefahr von Biss- und Kratzverletzungen").

Nur zur Klarstellung, dass nicht allzu viele sorgenvolle Nachfragen kommen... ;-)

Gruß
Nora

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Nora Weber schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Was willst du zur Anzeige bringen? Und worauf bezieht sich die fristlose Kündigung statt einer üblicherweise vereinbarten 14-tägigen Kündigungsfrist in der Probezeit?

Ich kann deine Reaktion zwar durchaus verstehen und mir auch nicht vorstellen, wie die Praxisorganisation - insbesondere auch auf die Patiententücher bezogen - funktionieren soll (z.B. vorab tägliches Heraussuchen?), aber wo ist der Ansatzpunkt, gegen was sich eine mögliche Anzeige richtet?

Zum Therapeuten-Waschbecken hat sich der aktuell gültige Rahmenvertrag dahingehend geändert, dass nun nicht mehr ein "Handwaschbecken für den Behandler mit fließend kaltem und warmem Wasser im Behandlungstrakt" vorhanden sein muss, sondern nun gefordert wird, dass in "jedem Behandlungsraum bzw. -bereich [...] die Möglichkeit zur Handdesinfektion bestehen" muss (Anlage 5, Abs. 2 Nr. 7). Ein Waschbecken wird von Seiten des Rahmenvertrags nur noch bei Verwendung von wieder-verwendbaren Wärmepackungen gefordert. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen für bis zu zehn Mitarbeitern auch lediglich eine Toilette und ein Waschbecken vorhanden sein.

Weshalb nur in dem genannten Umkleideraum eine Mittagspause verbracht werden kann erschließt sich mir leider nicht - und eine Tür zur Toilette sollte im Interesse aller wohl immer und überall verschlossen werden.

Wie gesagt: ich kann mir auch mit deinen Angaben keine sinnvolle Praxisgestaltung vorstellen und würde zumindest sowohl die Patiententücher als auch ein weiteres Waschbecken außerhalb des Raumes sehen wollen. Aber vielleicht gibst du uns noch ein paar Hinweise...

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