Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
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Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
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Das bieten wir :
+ unb...
Wir hatten vor kurzen einen Wasserschaden in der Praxis. Ursache war eine undichte Leitung. Problem ist mittlerweile beseitigt.
Jetzt waren die Leute von einem Sanierungsdienst da und meinten man müsste einen Wand + Boden trocknen. Sprich im optimalen Falle 14 Tage trocknen mit einem Gerät ( Lauttärke ist scheinbar im Rahmen ) und der Linoliumboden müsste raus für die Zeit. Kosten hierfür übernimmt die Hausverwaltung.
Da jedoch 1-2 Kabinen betroffen sind, werden wir auf einen Therapeuten in der Zeit verzichten müssen.
Wie sieht es da rechtlich aus? Können wir einen finanziellen Ausgleich von der Hausverwaltung verlangen? Wenn ja wie hoch fällt dieser aus? Lohn des Mitarbeiters oder doch, dass was man verdient hätte in der Zeit? Wie stellt man das dann richtig aus? Nimmt man Durchschnittswerte?
Hat jemand damit Erfahrungen und könnte mir da weiterhelfen? :/
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alex.ander bender schrieb:
Folgendes Problemchen:
Wir hatten vor kurzen einen Wasserschaden in der Praxis. Ursache war eine undichte Leitung. Problem ist mittlerweile beseitigt.
Jetzt waren die Leute von einem Sanierungsdienst da und meinten man müsste einen Wand + Boden trocknen. Sprich im optimalen Falle 14 Tage trocknen mit einem Gerät ( Lauttärke ist scheinbar im Rahmen ) und der Linoliumboden müsste raus für die Zeit. Kosten hierfür übernimmt die Hausverwaltung.
Da jedoch 1-2 Kabinen betroffen sind, werden wir auf einen Therapeuten in der Zeit verzichten müssen.
Wie sieht es da rechtlich aus? Können wir einen finanziellen Ausgleich von der Hausverwaltung verlangen? Wenn ja wie hoch fällt dieser aus? Lohn des Mitarbeiters oder doch, dass was man verdient hätte in der Zeit? Wie stellt man das dann richtig aus? Nimmt man Durchschnittswerte?
Hat jemand damit Erfahrungen und könnte mir da weiterhelfen? :/
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lexa schumanski schrieb:
Am besten Anwalt fragen
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un für alles andere hat man eine Verdienstausfall Versicherung :kissing_closed_eyes:
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Thomas schrieb:
Siehe axel und Gabriele
un für alles andere hat man eine Verdienstausfall Versicherung :kissing_closed_eyes:
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gabriele639 schrieb:
Der Tipp mit dem Anwalt ist gut. Hatte vor 4 Jahren auch einen Wasserschaden (Gott sei Dank nur in Aufenthaltsraum und Büro). Ließ mich damals von einem Spezialanwalt für Mietrecht beraten. Konnte die Miete kürzen (war abhängig von den qm, die betroffen waren) und die zusätzlichen Stromkosten (Trockengeräte haben eine Verbrauchseinheit, schreib Dir die Anfangs-und Endwerte auf) vom Vermieter zurückfordern. Wie es mit einer Mietkürzung bzw. Ausfall der Therapieeinheiten aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Bei mir standen die Trocknergeräte 6 (!) Wochen, obwohl anfänglich auch 2 Wochen prognostiziert wurden. Das wünsche ich Dir natürlich nicht, sondern dass alles bald wieder trocken ist und nutzbar. :blush:
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alex.ander bender schrieb:
Das mit dem Anwalt hab ich auch gedacht. Vielen lieben Dank euch dreien! Bin ich mal gespannt wie lang die Sache dauern wird :/
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siri682000 schrieb:
Hatte dieses Problem im Sommer 2012. Bei mir übernahm meine Geschäftsinhaltsversicherung den Ertragsausfall. Wenn Du nicht in dieser Hinsicht abgesichert bist, musst Du an die Versicherung des Hauseigentümers herantreten.
Praxisausfallvesicherung
Gebäudeversicherung
alle anfragen
Gruß
Mab
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MAB schrieb:
Praxisinhaltversicherung
Praxisausfallvesicherung
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Gruß
Mab
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