Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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"Fragen sie doch einfach ihren behandelnten Arzt, welche Möglichkeiten für sie in Frage kommen würden.
Sollte eine Kostenübernahme in ihrem Fall durch den Versicherer nicht möglich sein, können wir selbstverständlich dennoch die Behandlung / Therapie (gegen eine geringe Zuzahlung) in ihrer Wohnung durchführen"
Meines Wissens ist das verboten, liege ich da falsch?
andi
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Problem beschreiben
andi-jo schrieb:
Liebe Kollegen, habe gerade in einer homepage bei Stellenangebote in Physio.de folgenden Satz gelesen:
"Fragen sie doch einfach ihren behandelnten Arzt, welche Möglichkeiten für sie in Frage kommen würden.
Sollte eine Kostenübernahme in ihrem Fall durch den Versicherer nicht möglich sein, können wir selbstverständlich dennoch die Behandlung / Therapie (gegen eine geringe Zuzahlung) in ihrer Wohnung durchführen"
Meines Wissens ist das verboten, liege ich da falsch?
andi
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andi
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andi-jo schrieb:
....dann konkreter: Meines Wissens ist das bei Kassenpatienten verboten, liege ich da falsch?
andi
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Ingo Friedrich schrieb:
Nein - du liegst richtig.
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morpheus-06 schrieb:
Dazu gibt es auch ein aktuelles BSG Urteil, alle Behandlungen ohne verordneten HB müssen in zugelassenen Praxisräumen stattfinden (GKV).
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Esra Luise schrieb:
wenn sich der GKV pat ein privat rezept holt sollte es doch kein problem sein - da steht ja sprechen sie mit ihrem arzt
wenn sich der GKV pat ein privat rezept holt sollte es doch kein problem sein - da steht ja sprechen sie mit ihrem arzt
Das Privatrezept nur über den HB zählt in diesem Fall nicht. Ist der HB med. notwendig muss dies auf die GKV Vo., wenn nicht muss die Behandlung in zugelassen Praxisräumen abgegeben werden.
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morpheus-06 schrieb:
Esra Luise schrieb am 11.6.17 00:32:
wenn sich der GKV pat ein privat rezept holt sollte es doch kein problem sein - da steht ja sprechen sie mit ihrem arzt
Das Privatrezept nur über den HB zählt in diesem Fall nicht. Ist der HB med. notwendig muss dies auf die GKV Vo., wenn nicht muss die Behandlung in zugelassen Praxisräumen abgegeben werden.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Das wird wohl nie passieren. Wenn ein Hausbesuch notwendig ist wird er auf einem GKV Rezept verordnet und fertig. Kein Arzt wird ein normales Rezept verweigern und ein privates ausstellen.
MfG
Das wird wohl nie passieren. Wenn ein Hausbesuch notwendig ist wird er auf einem GKV Rezept verordnet und fertig. Kein Arzt wird ein normales Rezept verweigern und ein privates ausstellen.
MfG
Ehrlich? Die GKV-Verordnungen müssen WANZ sein. Will der Versicherte über den HMK hinaus versorgt werden ohne das eine besondere Indikation besteht ist das sein Bier, ergo nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu verordnen.
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Papa Alpaka schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 11.6.17 08:21:
Das wird wohl nie passieren. Wenn ein Hausbesuch notwendig ist wird er auf einem GKV Rezept verordnet und fertig. Kein Arzt wird ein normales Rezept verweigern und ein privates ausstellen.
MfG
Ehrlich? Die GKV-Verordnungen müssen WANZ sein. Will der Versicherte über den HMK hinaus versorgt werden ohne das eine besondere Indikation besteht ist das sein Bier, ergo nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu verordnen.
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Leni C. schrieb:
Was bitte ist WANZ ?
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morpheus-06 schrieb:
GKV Slang - wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig :smile:
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Papa, hab ich was anderes gesagt?
MfG
Hallo Papa, hab ich was anderes gesagt?
MfG
Ja. Du hast gesagt, kein Arzt würde ein GKV-Rezept verweigern und privat verordnen (11.6., 08:21).
Was nicht WANZ ist darf der Arzt nicht zu Lasten der Allgemeinheit verordnen, wohl aber zu Lasten des patienteneigenen Geldbeutels.
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Papa Alpaka schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 11.6.17 22:16:
Hallo Papa, hab ich was anderes gesagt?
MfG
Ja. Du hast gesagt, kein Arzt würde ein GKV-Rezept verweigern und privat verordnen (11.6., 08:21).
Was nicht WANZ ist darf der Arzt nicht zu Lasten der Allgemeinheit verordnen, wohl aber zu Lasten des patienteneigenen Geldbeutels.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Du meinst also ein Arzt sieht bei einem GKV Patienten die medizinische Notwendigkeit einer VO inklusive HB nicht, bestätigt ihm diese aber per Privatrezept? Das genau meinte ich. Wenn das Ärzte in deinem Einzugsgebiet machen passts doch. In unserer Gegend zieht sich diesen Schuh kein Arzt an.
MfG :)
diese Anforderung kann nicht durch Privat-HB aufgehoben werden.
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Papa Alpaka schrieb:
...da hab ich wohl schon wieder zu weiträumig gedacht; nein: GKV-KG plus Privat-HB ist kritisch da die Rahmenverträge vorsehen das bei keinem Kreuz "HB" die Leistung in zugelassenen Räumlichkeiten zu erfolgen hat;
diese Anforderung kann nicht durch Privat-HB aufgehoben werden.
Das mach uns doch bitte mal vor: HB in zugelassenen Räumlichkeiten...
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M0nique schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.6.17 09:59: das(s) bei keinem Kreuz "HB" die Leistung in zugelassenen Räumlichkeiten zu erfolgen.
Das mach uns doch bitte mal vor: HB in zugelassenen Räumlichkeiten...
Das mach uns doch bitte mal vor: HB in zugelassenen Räumlichkeiten...
keinem Kreuz "HB" bedeutet, das kein HB stattfinden soll und die Leistung daher in zugelassenen Räumlichkeiten zu erfolgen hat.
Ich zeig dir gerne wie ich keinen HB in der Praxis mache. Meldest dich einfach, in welchem Zeitraum und wie lange du hospitieren möchtest. Mittagessen geht auf meine Kosten ;)
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Papa Alpaka schrieb:
M0nique schrieb am 13.6.17 21:00:
Papa Alpaka schrieb am 12.6.17 09:59: das(s) bei keinem Kreuz "HB" die Leistung in zugelassenen Räumlichkeiten zu erfolgen.
Das mach uns doch bitte mal vor: HB in zugelassenen Räumlichkeiten...
keinem Kreuz "HB" bedeutet, das kein HB stattfinden soll und die Leistung daher in zugelassenen Räumlichkeiten zu erfolgen hat.
Ich zeig dir gerne wie ich keinen HB in der Praxis mache. Meldest dich einfach, in welchem Zeitraum und wie lange du hospitieren möchtest. Mittagessen geht auf meine Kosten ;)
LG
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limone schrieb:
Hi M0nique, ...steht "bei KEINEM Kreuz 'HB' ", also wenn kein HB verordnet ist, dann in zugelassenen Räumen :wink:
LG
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limone schrieb:
Papa A.: high five, zeitgleich. Du lustiger :wink: :innocent:
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666 schrieb:
Essen, das klingt gut, Weiterbildung bei Papa ;). Für Mittagessen bin ich auf jeden Fall zu haben; noch nicht gefrühstückt ;)
Sie habe mit dem ZVK telefoniert, das sei kein Problem ?????
Nicht leicht für uns Angestellten....
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latinkabell1.0 schrieb:
Diese Diskussion haben wir ständig, da meine PI durch den sektoraler nicht HP meint einen HB privat für das GKV Rezept ausstellen zu dürfen...
Sie habe mit dem ZVK telefoniert, das sei kein Problem ?????
Nicht leicht für uns Angestellten....
Diese Diskussion haben wir ständig, da meine PI durch den sektoraler nicht HP meint einen HB privat für das GKV Rezept ausstellen zu dürfen...
Sie habe mit dem ZVK telefoniert, das sei kein Problem ?????
Nicht leicht für uns Angestellten....
Als Angestellte: Kein Problem. Ihr seid nicht verpflichtet die Verträge zwischen PI und GKV zu kennen; Weisung ist Weisung.
Ansonsten haben wir's hier glaub ich schon erörtert: Ist auf der VO nicht "HB" angekreuzt kann das nicht durch den PI, ob HP oder nicht, per Zuzahlung ergänzt werden. Auch nicht auf einer Privat-VO. Und erst recht nicht durch jemanden anders als den ursprünglich verordnenden Vertragsarzt - vielleicht hat es einen (psycho)therapeutischen Zweck das der/die Versicherte eine Heilmittelerbringerpraxis aufsuchen soll?
("ZVK" ist leider keine zuverlässige Informationsquelle. Da wird auch mal gesagt das man im Sinne des Verhandlungsfriedens auf sein Honorar verzichten sollte. Dann sind die Verhandlungen friedlich, ja, aber will man friedliche Verhandlungen wenn das Honorar nicht ansatzweise stimmt?)
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Papa Alpaka schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 16.6.17 00:09:
Diese Diskussion haben wir ständig, da meine PI durch den sektoraler nicht HP meint einen HB privat für das GKV Rezept ausstellen zu dürfen...
Sie habe mit dem ZVK telefoniert, das sei kein Problem ?????
Nicht leicht für uns Angestellten....
Als Angestellte: Kein Problem. Ihr seid nicht verpflichtet die Verträge zwischen PI und GKV zu kennen; Weisung ist Weisung.
Ansonsten haben wir's hier glaub ich schon erörtert: Ist auf der VO nicht "HB" angekreuzt kann das nicht durch den PI, ob HP oder nicht, per Zuzahlung ergänzt werden. Auch nicht auf einer Privat-VO. Und erst recht nicht durch jemanden anders als den ursprünglich verordnenden Vertragsarzt - vielleicht hat es einen (psycho)therapeutischen Zweck das der/die Versicherte eine Heilmittelerbringerpraxis aufsuchen soll?
("ZVK" ist leider keine zuverlässige Informationsquelle. Da wird auch mal gesagt das man im Sinne des Verhandlungsfriedens auf sein Honorar verzichten sollte. Dann sind die Verhandlungen friedlich, ja, aber will man friedliche Verhandlungen wenn das Honorar nicht ansatzweise stimmt?)
("ZVK" ist leider keine zuverlässige Informationsquelle. Da wird auch mal gesagt das man im Sinne des Verhandlungsfriedens auf sein Honorar verzichten sollte. Dann sind die Verhandlungen friedlich, ja, aber will man friedliche Verhandlungen wenn das Honorar nicht ansatzweise stimmt?)
Glob ick glatt, was hätte denn den Frieden stören können
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb :kissing_closed_eyes:
("ZVK" ist leider keine zuverlässige Informationsquelle. Da wird auch mal gesagt das man im Sinne des Verhandlungsfriedens auf sein Honorar verzichten sollte. Dann sind die Verhandlungen friedlich, ja, aber will man friedliche Verhandlungen wenn das Honorar nicht ansatzweise stimmt?)
Glob ick glatt, was hätte denn den Frieden stören können
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Bei Privatpatienten verbietet Dir das niemand....
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