Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?
Interessiert mich nur mal, ne freundin hat mich gefragt.
Vielen dank für eure hilfe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe leutchen!
Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?
Interessiert mich nur mal, ne freundin hat mich gefragt.
Vielen dank für eure hilfe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Am besten sollte deine Freundin den Vertragspartner fragen.
Ich würde bei einer solchen Formulierung darauf bestehen (1) diese Vorschriften zwecks Einsichtnahme, ggf. Kopie, vorgelegt zu bekommen und (2) diese Formulierung präzisieren.
Es wird vermutlich um die Rahmenverträge und deren Anlagen gehen, es könnte aber auch sein das in deiner Praxis das viertelstündliche Wischen des Behandlungsbanksnasenschlitzes mit 70%iger Ethanolwasserlösung vorgeschreben ist. Nichts genaues weiß man nicht solange die weiteren relevanten Passagen des Vertrages unbekannt sind :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Das bedeutet dir wurde ein Ordner gezeigt auf dem steht "Einschlägige Vorschriften...".
Ich würde bei einer solchen Formulierung darauf bestehen (1) diese Vorschriften zwecks Einsichtnahme, ggf. Kopie, vorgelegt zu bekommen und (2) diese Formulierung präzisieren.
Es wird vermutlich um die Rahmenverträge und deren Anlagen gehen, es könnte aber auch sein das in deiner Praxis das viertelstündliche Wischen des Behandlungsbanksnasenschlitzes mit 70%iger Ethanolwasserlösung vorgeschreben ist. Nichts genaues weiß man nicht solange die weiteren relevanten Passagen des Vertrages unbekannt sind :)
Eigentlich logisch, oder?
Gruß Britt
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
vielen dank!!!
"Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ramona Völlkopf schrieb:
Was das heißt, weiß hier aber auch keiner, oder?
"Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?"
MfG
JürgenK
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
:)...das man sie gelesen haben sollte(müßte)..oder zur Einsicht bekommen hat.....wenn nicht würde ich diesen Satz streichen...
MfG
JürgenK
Sonst ist es vieleicht wie mit dem Kleingedruckten bei Verträgen, wo meist der "Pferdefuß" versteckt ist.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
Nein, woher sollen wir das wissen? Ich fasse es so auf, dass der PI einen eigenen Katalog mit Regeln für seine Praxis gemacht hat. Deswegen finde ich es ja so wichtig, dass AT sich das genau durchliest, eine Kopie verlangt und erst dann unterschreibt.
Sonst ist es vieleicht wie mit dem Kleingedruckten bei Verträgen, wo meist der "Pferdefuß" versteckt ist.
Gruß Britt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Britt schrieb:
Wenn ich so etwas unterschreiben soll, würde ich natürlich eine Kopie der "einschlägigen Vorschriften der Praxis" als Anhang in meinem Vertrag verlangen. Unterschreibst du das nur und hast selbst keine Kopie, dann können ja im Nacherein Änderungen an den "einschlägigen Vorschriften" vorgenommen werden.
Eigentlich logisch, oder?
Gruß Britt
Mein Profilbild bearbeiten