Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo! Habe ein Arbeitsvertrag unterschrieben. Das Datum für den Arbeitsbeginn und Unterschrift sollten gleich sein. Jetzt steht aber ..Beginn der Tätigkeit 1.10.13....und die Unterschrift 10.10.13...war ein Fehler. Muss nun der Vertrag neu geschrieben werden? Einfach ausbessern?? Darf man das überhaupt ausbessern?
Ausbessern ... naja, wenn's in beiden Ausfertigungen ausgebessert wird kann man's wohl machen.
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Papa Alpaka schrieb:
Soweit ihr das beide nicht anfechten möchtet: Kein Problem. Der schriftliche sollte innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn stehen, wenn's irgendwie schaffbar ist.
Ausbessern ... naja, wenn's in beiden Ausfertigungen ausgebessert wird kann man's wohl machen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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C. DBO schrieb:
Wenn beide Seiten mit der Änderung einvertanden sind, ist es kein Problem, die alte Variante zu zerreissen und die neue mit neuem Datum zu unterzeichnen.
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