Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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ich habe gerade meine Unterlagen sortiert und in meiner KFZ Versicherungspolice im Kleingedruckten gelesen, dass mein Versicherungsschutz nur bei privater Fahrzeugnutzung besteht (inkl. Fahrt von und zur Arbeit). Nun muß ich aber einige Hausbesuche innerhalb meiner Arbeitszeit mit meinem eigenen KFZ anfahren.
Wie handhabt ihr PI das bei Euren MA, wenn sie das eigene Auto zu Verfügung stellen. Sind die dann im Falle eines Unfalls über die Praxis versichert. Mir geht es jetzt besonders um den Fall, wenn ich einen Unfall verschulde und evtl jemand verletzt ist.Ich möchte ungerne dann für die entstehenden Kosten selber aufkommen und auch möchte ich nicht höhere Versicherungsbeiträge zahlen, nur weil ich Hausbesuche fahren muß.
Ich wüßte gerne, wie das bei Euch geregelt ist, damit ich Argumente in einem Gespräch mit Chef bzw ggf mit der Versicherung habe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe gerade meine Unterlagen sortiert und in meiner KFZ Versicherungspolice im Kleingedruckten gelesen, dass mein Versicherungsschutz nur bei privater Fahrzeugnutzung besteht (inkl. Fahrt von und zur Arbeit). Nun muß ich aber einige Hausbesuche innerhalb meiner Arbeitszeit mit meinem eigenen KFZ anfahren.
Wie handhabt ihr PI das bei Euren MA, wenn sie das eigene Auto zu Verfügung stellen. Sind die dann im Falle eines Unfalls über die Praxis versichert. Mir geht es jetzt besonders um den Fall, wenn ich einen Unfall verschulde und evtl jemand verletzt ist.Ich möchte ungerne dann für die entstehenden Kosten selber aufkommen und auch möchte ich nicht höhere Versicherungsbeiträge zahlen, nur weil ich Hausbesuche fahren muß.
Ich wüßte gerne, wie das bei Euch geregelt ist, damit ich Argumente in einem Gespräch mit Chef bzw ggf mit der Versicherung habe.
**Nachtrag: Dies gilt bei Anordnung und Duldung, nicht bei über-ausdrückliche-Anweisungen-hinwegsetzen. Diese ausdrückliche Anweisung kein privates KFZ zu verwenden muss allerdings auch mit Sanktionen bewehrt sein, zieht der PI keine Konsequenz duldet er es eben doch...
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Papa Alpaka schrieb:
In dem Moment in dem das KFZ für Belange der Praxis genutzt wird**, erhält es den Status eines Betriebsmittels und fällt in den Verantwortungsbereich des Betriebsinhabers. Dieser hat dem Eigentümer des KFZ seinen Aufwand bei Sprit, Verschleiß, Verlust zu entschädigen und eben auch für eine ordentliche Versicherung Sorge zu tragen. Die anzusprechende Versicherung bei Schäden die während der Nutzung als Betriebsmittel entstehen ist die Haftpflicht des PI, nicht die des AN - und wenn der PI dafür nicht versichert ist springt das Betriebs- und danach das Privatvermögen des PI ein :)
**Nachtrag: Dies gilt bei Anordnung und Duldung, nicht bei über-ausdrückliche-Anweisungen-hinwegsetzen. Diese ausdrückliche Anweisung kein privates KFZ zu verwenden muss allerdings auch mit Sanktionen bewehrt sein, zieht der PI keine Konsequenz duldet er es eben doch...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
die der AG zahlt?
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Inche schrieb:
Ja diese Dienstreisvollkaskoversicherung muss der Ag für dich Abgeschlossen haben frag einfach direkt dannach wenn er keine hat würde ich meinen Pkw nicht zur Verfügung stellen bis er eine hat
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Leni C. schrieb:
Ich habe sie als PI abgeschlossen , weil meine beiden Teilzeit-MA mit ihrem Auto HB fahren . Kostet mich im Jahr ca. 180 € .
Herrschaftszeiten!! Da geht einem doch das Geimpfte auf!! So ein Scheißkarren kostet inkl Spirt und Versicherung keine € 200,-- im Monat und der finanziert sich doch ohnehin bei passender Auslastung eh von selber. Man hat keine Probleme und sogar die Pflegedienste kriegen es geregelt Auto's ihren Pflegekräften zur Verfügung zu stellen.
Sind die meisten PI tatsächlich so knickerig oder brunzbieselbled dass die das nicht schaffen?
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Helmut Fromberger schrieb:
Natürlich zahlt die der AG. Wobei ein KFZ für HB ein Betriebsmittel darstellt. Das hat der AG zu stellen und nicht der Mitarbeiter.
Herrschaftszeiten!! Da geht einem doch das Geimpfte auf!! So ein Scheißkarren kostet inkl Spirt und Versicherung keine € 200,-- im Monat und der finanziert sich doch ohnehin bei passender Auslastung eh von selber. Man hat keine Probleme und sogar die Pflegedienste kriegen es geregelt Auto's ihren Pflegekräften zur Verfügung zu stellen.
Sind die meisten PI tatsächlich so knickerig oder brunzbieselbled dass die das nicht schaffen?
Ich habe sie als PI abgeschlossen , weil meine beiden Teilzeit-MA mit ihrem Auto HB fahren . Kostet mich im Jahr ca. 180 € .
Bei welcher Versicherung ist es so preiswert ?? Ich hatte mich erkundigt und lag in Jahr bei ca. 600 Euro - das ist nicht machbar !!
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C.Zimmermann schrieb:
Leni C. schrieb am 16.11.15 20:10:
Ich habe sie als PI abgeschlossen , weil meine beiden Teilzeit-MA mit ihrem Auto HB fahren . Kostet mich im Jahr ca. 180 € .
Bei welcher Versicherung ist es so preiswert ?? Ich hatte mich erkundigt und lag in Jahr bei ca. 600 Euro - das ist nicht machbar !!
Ich versteh euch nicht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Und deshalb soll der Arbeitnehmer das Risiko tragen?
Ich versteh euch nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, Helmut. Ich hatte vor ein paar Tagen ein PN-Gespräch mit einer Kollegin die mir erklären wollte, es sei in Ordnung in öffentlichen Einrichtungen Mitarbeiter die zu alt und folglich zu teuer werden in eine Dienstleistungs-GmbH mit geringeren Löhnen abzuschieben...
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Leni C. schrieb:
Trebes und Partner
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Leni C. schrieb:
Das mag für Vollzeitmitarbeiter noch gelten . Aber für Teilzeitmitarbeiter ist das nicht machbar . Zumindest bei mir wäre das Wahnsinn . Habe heute dem Steuerberater die Gehälter für November durchgegeben und dazu die Fahrtkosten . Die 30Std.-Kraft hat 207 km von Mitte Oktober bis Mitte Noember gefahren , die 20Std. - Kraft 167 km . Dafür jeweils ein Auto anzuschaffen und zu unterhalten kannst du vergessen . Dann lieber 30 Cent pro km und einen Tankgutschein . Der Vollzeitmitarbeiter allerdings hat ein Praxisauto . 1%- Regelung mit kompletter Privatnutzung.
Ich fahre bei einer Teilzeitstelle um die 400 km in einem Monat.....
Was ist die 1% Regelung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich denke die 30 Cent/km haben mit den Versicherungskosten nichts zu tun. Das ist doch für die Benzinkosten und Abnutzung schon eine recht geringe Pauschale.
Ich fahre bei einer Teilzeitstelle um die 400 km in einem Monat.....
Was ist die 1% Regelung?
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Leni C. schrieb:
Für die Versicherungskosten habe ich eine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen .
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Leni C. schrieb:
Ich habe ein Auto gekauft und unterhalte es auch mit jeglichen Kosten : Versicherung , Tanken , Reifen ; Inspektion ;Autowäsche , Reparaturen und was es sonst noch alles so gibt . Dafür zahlt mein MA 1 % vom Anschaffungswert monatlich . Plus eine Pauschale für den Arbeitsweg , der sich an den Entfernungskilometern bemisst . Bei uns wurde ein ein Skoda-Roomster angeschafft ( wollte er gerne haben ) und er zahlt dafür im Monat all inclusive ca. 150 € . Dafür kann er den Wagen komplett auch privat nutzen .
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latinkabell1.0 schrieb:
Bei welchen Anbietern gibt es denn eine dienstreisekaskoversicherung ? Bei den ganz normalen versicherungsanbietern?
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die neue schrieb:
Trebes und Partner
Die 30Std.-Kraft hat 207 km von Mitte Oktober bis Mitte Noember gefahren , die 20Std. - Kraft 167 km . Dafür jeweils ein Auto anzuschaffen und zu unterhalten kannst du vergessen . Dann lieber 30 Cent pro km und einen Tankgutschein .
Ich verstehe euch nicht. Ein KFZ kann auch von mehr als einem MA genutzt werden. Grade bei HB geht's doch jetzt nicht um gewisse Zeitfenster. Die sind doch ohnehin daheim, und dann findet der HB eben dann statt wenn es am besten in die Route passt.
Wenn der in Vollzeit tätige MA ein KFZ bekommt, dann ist der von ihm zu versteuernde Anteil, also die 1% des Anschaffungswertes, eben Teil seines Gehaltes. Und die Leute die eben nicht so viele HB machen, weil eben TZ, müssen sich dann halt ein Fahrzeug teilen. Du bist doch der Chef, und Du teilst das doch so ein. Wir haben auch MA im Unternehmen die einen Geschäftswagen nutzen. Und andere Leute müssen sich halt mit weiteren MA ein Auto teilen, bzw. die Arbeit so planen, dass jedem die Nutzung für betriebliche Belange möglich ist.
Nochmals: Wer keine Betriebsmittel, egal um was es sich dabei handelt, vorhalten will, der sollte sich auch nicht selbstständig machen.
Und wer sich mit 30 Cent abspeisen läßt, und dafür erheblichen finanziellen Aufwand treiben muss, damit der AG über dessen Privatvermögen verfügen kann, der sollte mal sein Weltbild gerade rücken.
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Helmut Fromberger schrieb:
Die 30Std.-Kraft hat 207 km von Mitte Oktober bis Mitte Noember gefahren , die 20Std. - Kraft 167 km . Dafür jeweils ein Auto anzuschaffen und zu unterhalten kannst du vergessen . Dann lieber 30 Cent pro km und einen Tankgutschein .
Ich verstehe euch nicht. Ein KFZ kann auch von mehr als einem MA genutzt werden. Grade bei HB geht's doch jetzt nicht um gewisse Zeitfenster. Die sind doch ohnehin daheim, und dann findet der HB eben dann statt wenn es am besten in die Route passt.
Wenn der in Vollzeit tätige MA ein KFZ bekommt, dann ist der von ihm zu versteuernde Anteil, also die 1% des Anschaffungswertes, eben Teil seines Gehaltes. Und die Leute die eben nicht so viele HB machen, weil eben TZ, müssen sich dann halt ein Fahrzeug teilen. Du bist doch der Chef, und Du teilst das doch so ein. Wir haben auch MA im Unternehmen die einen Geschäftswagen nutzen. Und andere Leute müssen sich halt mit weiteren MA ein Auto teilen, bzw. die Arbeit so planen, dass jedem die Nutzung für betriebliche Belange möglich ist.
Nochmals: Wer keine Betriebsmittel, egal um was es sich dabei handelt, vorhalten will, der sollte sich auch nicht selbstständig machen.
Und wer sich mit 30 Cent abspeisen läßt, und dafür erheblichen finanziellen Aufwand treiben muss, damit der AG über dessen Privatvermögen verfügen kann, der sollte mal sein Weltbild gerade rücken.
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Leni C. schrieb:
E i n KFZ kann in meinem Fall gar nichts bringen , denn wenn beide MA zeitgleich ( 8 Uhr bis 14 Uhr und 9 Uhr bis 13 Uhr ) arbeiten nützt das gar nichts . Wir machen ca. 75 % HB , sodaß sie gleichzeitig unterwegs sind . Ihre Autos haben sie beileibe nicht nur angeschafft um bei mir zu arbeiten . Außerdem bezahle ich überdurchschnittlich gut ( zum Leidwesen einiger Mitbewerber ) . Und ändern kann ich die Arbeitszeiten auch nicht , da Mütter . Verzichten möchte ich auf keine von beiden , nur um mit einem Fahrzeug flexibel zu sein , sprich einen Teil der HB auf nachmittags zu verlegen . Auf jeden Fall habe ich das Thema bei ihnen angesprochen und sie fühlen sich nicht ausgenutzt.
So ein Scheißkarren kostet inkl Spirt und Versicherung keine € 200,-- im Monat und der finanziert sich doch ohnehin bei passender Auslastung eh von selber. Man hat keine Probleme und sogar die Pflegedienste kriegen es geregelt Auto's ihren Pflegekräften zur Verfügung zu stellen.
Sind die meisten PI tatsächlich so knickerig oder brunzbieselbled dass die das nicht schaffen?
Helmut bist Du PI ?
Die Pflegedienste bekommen es geregelt > ja da ist der "Karren" auch den ganzen Tag im Einsatz ! Ich habe 4 Logopädinnen die z.Z. parallel HB fahren - viertel ich dann den "Karren" oder stelle ich jeder MA einen "Karren" zur Verfügung obwohl sie noch nicht mal jeden Tag HB fährt und wenn dann max. 3-4 ?
Ich denke nicht, dass ich knickerig bin - keine Ahnung welche Umsätze Du einfährst , bei mir in Sachsen-Anhalt regnet es kein Gold von den Kassen.
Sorry, es regt mich auf wenn auf eine Frage mit Beleidigungen geantwortet wird . Bleib einfach mal sachlich !!!!!!!!!!!!!!
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C.Zimmermann schrieb:
Helmut Fromberger schrieb am 17.11.15 12:52:
So ein Scheißkarren kostet inkl Spirt und Versicherung keine € 200,-- im Monat und der finanziert sich doch ohnehin bei passender Auslastung eh von selber. Man hat keine Probleme und sogar die Pflegedienste kriegen es geregelt Auto's ihren Pflegekräften zur Verfügung zu stellen.
Sind die meisten PI tatsächlich so knickerig oder brunzbieselbled dass die das nicht schaffen?
Helmut bist Du PI ?
Die Pflegedienste bekommen es geregelt > ja da ist der "Karren" auch den ganzen Tag im Einsatz ! Ich habe 4 Logopädinnen die z.Z. parallel HB fahren - viertel ich dann den "Karren" oder stelle ich jeder MA einen "Karren" zur Verfügung obwohl sie noch nicht mal jeden Tag HB fährt und wenn dann max. 3-4 ?
Ich denke nicht, dass ich knickerig bin - keine Ahnung welche Umsätze Du einfährst , bei mir in Sachsen-Anhalt regnet es kein Gold von den Kassen.
Sorry, es regt mich auf wenn auf eine Frage mit Beleidigungen geantwortet wird . Bleib einfach mal sachlich !!!!!!!!!!!!!!
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Inche schrieb:
Beim Pflegedienst sind die Fahrzeuge geliest ,ich hab mir genau so ein Fahrzeug gekauft.Die Zahlen pro Monat einen festen Betrag incl allem und haben andere Konditionen da es sich in der Regel um ein paar Fahrzeuge mehr handelt.Das rechnet sich für unsere Praxen nur bedingt.
Unser Anteil an Hausbesuchen ist so groß, dass immer zwei bis drei Autos unterwegs sind. Die Nutzung von Privatfahrzeugen wäre mir zu risikoreich: neben dem über eine Dienstreisekaskoversicherung absicherbaren Unfalls-Schadensrisiko bleibt aber zumindest die Versicherungs-Rückstufung im Schadensfall, die zwar üblicherweise mit dem Kilometergeld abgegolten ist, aber eben meist beim Arbeitnehmer hängen bleibt (ob das den AN klar ist?). Außerdem muss ich mich darauf verlassen, dass der AN sein Auto immer zu Verfügung stellen kann, damit keine geplanten Termine ausfallen müssen.
Jetzt haben wir drei neue Fahrzeuge gekauft (je 8.550,- als EU-Import), da das langfristig doch günstiger kommen sollte.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wir haben noch bis Ende des Jahres drei VW Ups geleast (zusammen 416,- Euro im Monat). Die Fahrzeugnebenkosten wie Benzin, KFZ-Versicherung etc. belaufen sich bei uns auf zusammen ca. 5.500,- Euro im Jahr.
Unser Anteil an Hausbesuchen ist so groß, dass immer zwei bis drei Autos unterwegs sind. Die Nutzung von Privatfahrzeugen wäre mir zu risikoreich: neben dem über eine Dienstreisekaskoversicherung absicherbaren Unfalls-Schadensrisiko bleibt aber zumindest die Versicherungs-Rückstufung im Schadensfall, die zwar üblicherweise mit dem Kilometergeld abgegolten ist, aber eben meist beim Arbeitnehmer hängen bleibt (ob das den AN klar ist?). Außerdem muss ich mich darauf verlassen, dass der AN sein Auto immer zu Verfügung stellen kann, damit keine geplanten Termine ausfallen müssen.
Jetzt haben wir drei neue Fahrzeuge gekauft (je 8.550,- als EU-Import), da das langfristig doch günstiger kommen sollte.
Gruß
Nora
Es fällt schwer sachlich zu bleiben, wenn man derartig viel Verbohrtheit mitbekommt, wenn wie selbstverständlich, dreist und frech über das Eigentum anderer verfügt wird und sich die Leute den Unfug auch noch gefallen lassen.
Als ich selbstständig war, hat keiner meiner MA auch nur einen Meter mit seinem KFZ fahren müssen. In der jetzigen Situation ist es so, dass es allen MA untersagt ist, dienstliche Fahrten mit dem privaten KFZ zu machen. Bei bestimmten Dienstreisen muss was anderes vorab genehmigt werden. Und genau für sowas ist eine sogenannte Dienstreisekasko. Und nicht dafür dass man MA an unternehmerischen Investitionen beteiligt.
Grundsätzlich ist das alles eine Planungssache wie man betriebliche Ressourcen nutzt, so dass man möglichst viel Nutzen daraus erzielt.
Wenn ich jetzt an Deiner Stelle wäre, dann gäbe es für mich zwei Möglichkeiten:
Entweder die HB's werden so geplant, dass 4 Leute mit max 2 KFZ auskommen. Und zwar ohne wenn und aber. Oder jeder MA bekommt als Teil seines Gehaltes einen angemessenen Wagen. Auf dem Wagen ist passende und dezente Werbung für den Betrieb. Das Gehalt wird etwas angepasst, und der AN muss den geldwerten Vorteil nach der 1% Regel versteuern. Zudem gibt es eine Obergrenze an Kilometern. Das dürfte sich für alle der Beteiligten lohnen. Steigert die MA Zufriedenheit und ist ein gewisses "Bindemittel" an den Betrieb. In beiden Fällen können die dann HB fahren. Anderenfalls eben nicht.
Ich frage daher: Wie kommen so viele Leute darauf, dass der AN sein KFZ für HB bereit zu stellen hat? Das ist ein Betriebsmittel. Punkt aus. Da fährt der Zug drüber.
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Helmut Fromberger schrieb:
Ich war eine ganze Zeit lang selbstständig und bin derzeit Leiter des Therapiebereichs in einem Resort mit Budget und Personalverantwortung.
Es fällt schwer sachlich zu bleiben, wenn man derartig viel Verbohrtheit mitbekommt, wenn wie selbstverständlich, dreist und frech über das Eigentum anderer verfügt wird und sich die Leute den Unfug auch noch gefallen lassen.
Als ich selbstständig war, hat keiner meiner MA auch nur einen Meter mit seinem KFZ fahren müssen. In der jetzigen Situation ist es so, dass es allen MA untersagt ist, dienstliche Fahrten mit dem privaten KFZ zu machen. Bei bestimmten Dienstreisen muss was anderes vorab genehmigt werden. Und genau für sowas ist eine sogenannte Dienstreisekasko. Und nicht dafür dass man MA an unternehmerischen Investitionen beteiligt.
Grundsätzlich ist das alles eine Planungssache wie man betriebliche Ressourcen nutzt, so dass man möglichst viel Nutzen daraus erzielt.
Wenn ich jetzt an Deiner Stelle wäre, dann gäbe es für mich zwei Möglichkeiten:
Entweder die HB's werden so geplant, dass 4 Leute mit max 2 KFZ auskommen. Und zwar ohne wenn und aber. Oder jeder MA bekommt als Teil seines Gehaltes einen angemessenen Wagen. Auf dem Wagen ist passende und dezente Werbung für den Betrieb. Das Gehalt wird etwas angepasst, und der AN muss den geldwerten Vorteil nach der 1% Regel versteuern. Zudem gibt es eine Obergrenze an Kilometern. Das dürfte sich für alle der Beteiligten lohnen. Steigert die MA Zufriedenheit und ist ein gewisses "Bindemittel" an den Betrieb. In beiden Fällen können die dann HB fahren. Anderenfalls eben nicht.
Ich frage daher: Wie kommen so viele Leute darauf, dass der AN sein KFZ für HB bereit zu stellen hat? Das ist ein Betriebsmittel. Punkt aus. Da fährt der Zug drüber.
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Helmut Fromberger schrieb:
Endlich jemand der's begriffen hat. Vielen Dank!
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Leni C. schrieb:
Das Zauberwort heißt in diesem Fall meiner Meinung nach " Dienstreisekaskoversicherung " .
Wenn ich auf einem Hausbesuch einen unverschuldeten Unfall habe kommt die Gegnerische Versicherung dafür auf.
Wenn ich schuld bin meine Versicherung.
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Tempelritter schrieb:
wenn du Schuld bist kann eine Versicherung im oben geschilderten Fall Zicken machen, da es eine geschäftliche Fahrt war. Hier ist eine Dienstreisekaskoversicherung immer ratsam oder einen Dienstwagen für die HB stellen.
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limone schrieb:
Außerdem wirst du höhergestuft und die Beiträge bezahlst DU.
Eine Dienstreisekasko ist vornehmlich für geschäftliche Reisen ins Ausland ,weil da andere Regelungen des Verrsicherungsschutzes herrschen.
In Deutschland ist man mit Kasko,Haftplicht,Berufsgenossenschaft abgesichert.Es ist hier nicht anders als eine Fahrt von und zur Arbeit.
Eine Dienstkasko würde auch keine Höherstufung im Fall eines veschuldeten Unfalls übernehmen.
Mir fehlt hier der Grund eine solche Versicherung abzuschließen.
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Dieter22 schrieb:
Habe das mit meinem Versicherungsvertreter besprochen.
Eine Dienstreisekasko ist vornehmlich für geschäftliche Reisen ins Ausland ,weil da andere Regelungen des Verrsicherungsschutzes herrschen.
In Deutschland ist man mit Kasko,Haftplicht,Berufsgenossenschaft abgesichert.Es ist hier nicht anders als eine Fahrt von und zur Arbeit.
Eine Dienstkasko würde auch keine Höherstufung im Fall eines veschuldeten Unfalls übernehmen.
Mir fehlt hier der Grund eine solche Versicherung abzuschließen.
Der AG muss den Schaden ersetzen, deshalb sollte er eine DRK haben.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wenn der AN den Unfall verschuldet, zahlt die Teilkasko nichts.
Der AG muss den Schaden ersetzen, deshalb sollte er eine DRK haben.
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Tempelritter schrieb:
Ein HB ist eine Dienstfahrt die der AG in Auftrag gegeben hat. Viele Verträge haben den Passus: nur private Fahrzeugnutzung (inkl. Fahrt von und zur Arbeit), das schließt Dienstfahrten aus. Baut der AN auf einer Dienstfahrt einen selbstverschuldeten Unfall, ist der AG am Zuge alle den AN betreffende Kosten zu erstatten, auch die Höherstufung durch den selbstverschuldeten Unfall zu übernehmen. Darum eine Dienstreisekaskoversicherung.
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Helmut Fromberger schrieb:
Ja, das ist schon richtig. Nur kann der AG nicht darauf pochen, dass der MA sein eigenes KFZ dafür verfügbar hält.
verstehe ich hier etwas falsch ???
Wenn ich auf einem Hausbesuch einen unverschuldeten Unfall habe kommt die Gegnerische Versicherung dafür auf.
Wenn ich schuld bin meine Versicherung.
Nur um den vielen -wie ich finde- richtigen Beiträgen zu noch mehr Klarheit zu verhelfen: Es geht auch um den Schaden an Deinem Auto. Wenn du nicht Vollkaskoversichert bist und dann bei einem selbstverschuldeten Unfall auf einer Dienstfahrt dein Auto beschädigst, dann kannst Du ja auch einen immensen Schaden haben.
Wenn Du Dein Auto der Praxis zur Verfügung stellst, dann ist es ein Betriebsmittel (wie auch ein Bank oder ein Fangoofen oder ähnliches). Wenn Du dann einen Schaden verursachst (nicht bei grober fahrlässigkeit wie bsbw. Alkoholbedingte Unfälle), dann haftet der Praxisinhaber für den entstandenen Schaden auch an Deinem Auto (Du würdest ja auch nicht den Fangoofen zahlen müssen, wenn Du ihn durch einen Bedienungsfehler zerstört hast).
Mir selber ist es so geschehen: Ich hatte auf einer Dienstfahrt einen Parkunfall (selbstverschuldet). Zu dem Zeitpunkt war kein Dienstfahrzeug in unserer Praxis frei und das Nutzen des eigenen PKW war vom PI gewünscht in so einem Fall. Ich habe lange gebraucht, ihm klar zu machen, dass er für meinen Schaden aufkommen müsste. Nach zähem Ringen wurde der Schaden dann tatsächlich übernommen (vermutlich hatte er dann mal Rücksprach mit seinem Rechtsanwalt genommen, der ihm meine Rechtssicht bestätigte). Kurz darauf wurde uns mitgeteilt, dass wir ab sofort eine Dienstreisekaskoversicherung hätten.
Allerdings ersetzt diese im Falle des Falles nicht die Verluste durch ein Höherstufung in der Kaskoversicherung für den Arbeitnehmer, da die Versicherungskosten durch die Kilometerpauschale von 0,30 Cent abgegolten sind. Ich verzichte seit damals weitgehenst auf die dienstliche Nutzung meines Privatwagens und kann nur jedem raten, sich vorher über einen möglichen Schadensfall Gedanken zu machen.
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lars 446 schrieb:
Dieter22 schrieb am 17.11.15 07:43:
verstehe ich hier etwas falsch ???
Wenn ich auf einem Hausbesuch einen unverschuldeten Unfall habe kommt die Gegnerische Versicherung dafür auf.
Wenn ich schuld bin meine Versicherung.
Nur um den vielen -wie ich finde- richtigen Beiträgen zu noch mehr Klarheit zu verhelfen: Es geht auch um den Schaden an Deinem Auto. Wenn du nicht Vollkaskoversichert bist und dann bei einem selbstverschuldeten Unfall auf einer Dienstfahrt dein Auto beschädigst, dann kannst Du ja auch einen immensen Schaden haben.
Wenn Du Dein Auto der Praxis zur Verfügung stellst, dann ist es ein Betriebsmittel (wie auch ein Bank oder ein Fangoofen oder ähnliches). Wenn Du dann einen Schaden verursachst (nicht bei grober fahrlässigkeit wie bsbw. Alkoholbedingte Unfälle), dann haftet der Praxisinhaber für den entstandenen Schaden auch an Deinem Auto (Du würdest ja auch nicht den Fangoofen zahlen müssen, wenn Du ihn durch einen Bedienungsfehler zerstört hast).
Mir selber ist es so geschehen: Ich hatte auf einer Dienstfahrt einen Parkunfall (selbstverschuldet). Zu dem Zeitpunkt war kein Dienstfahrzeug in unserer Praxis frei und das Nutzen des eigenen PKW war vom PI gewünscht in so einem Fall. Ich habe lange gebraucht, ihm klar zu machen, dass er für meinen Schaden aufkommen müsste. Nach zähem Ringen wurde der Schaden dann tatsächlich übernommen (vermutlich hatte er dann mal Rücksprach mit seinem Rechtsanwalt genommen, der ihm meine Rechtssicht bestätigte). Kurz darauf wurde uns mitgeteilt, dass wir ab sofort eine Dienstreisekaskoversicherung hätten.
Allerdings ersetzt diese im Falle des Falles nicht die Verluste durch ein Höherstufung in der Kaskoversicherung für den Arbeitnehmer, da die Versicherungskosten durch die Kilometerpauschale von 0,30 Cent abgegolten sind. Ich verzichte seit damals weitgehenst auf die dienstliche Nutzung meines Privatwagens und kann nur jedem raten, sich vorher über einen möglichen Schadensfall Gedanken zu machen.
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Dieter22 schrieb:
verstehe ich hier etwas falsch ???
Wenn ich auf einem Hausbesuch einen unverschuldeten Unfall habe kommt die Gegnerische Versicherung dafür auf.
Wenn ich schuld bin meine Versicherung.
Lg
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latinkabell1.0 schrieb:
Bei uns in der Praxis ist das auch immer wieder Thema, unser PI wusste auch gar nichts davon. Hat sich dann bei seinem Versicherungsvertreter kundig gemacht und der wusste nicht mal dass es so etwas überhaupt gibt. Welche Versicherungsgesellschaften bieten diese Dienstreisekaskoversicherung denn an?
Lg
Fakt ist, daß bei Unfällen des AN auf Dienstfahrt im Privat-PKW
(leichte bis mittlere Fahrlässigkeit des AN),
der AG für die Schäden haftet, die am PKW des AN dadurch enstehen.
Eben wenn NICHT durch Dritte verursacht!
Der AN ist auch nicht verpflichtet Teil- oder Vollkasko versichert zu sein
( ist schließlich sein Privat-Auto...).
Ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit des AN als Ursache des
Schadens am Auto (Trunkenheit, überhöhte Geschwindigkeit etc)
trägt der AN den Schaden selbst.
Also, wenn keine Dienstfahrzeuge geleast oder gekauft werden
und keine Dienstreisekasko vorhanden ist,
muss der AG eben damit rechnen im Fall der Fälle
aus eigener Tasche die Schäden dem AN zu erstatten.
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chipchap schrieb:
Wie immer der AG sich auch absichert:
Fakt ist, daß bei Unfällen des AN auf Dienstfahrt im Privat-PKW
(leichte bis mittlere Fahrlässigkeit des AN),
der AG für die Schäden haftet, die am PKW des AN dadurch enstehen.
Eben wenn NICHT durch Dritte verursacht!
Der AN ist auch nicht verpflichtet Teil- oder Vollkasko versichert zu sein
( ist schließlich sein Privat-Auto...).
Ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit des AN als Ursache des
Schadens am Auto (Trunkenheit, überhöhte Geschwindigkeit etc)
trägt der AN den Schaden selbst.
Also, wenn keine Dienstfahrzeuge geleast oder gekauft werden
und keine Dienstreisekasko vorhanden ist,
muss der AG eben damit rechnen im Fall der Fälle
aus eigener Tasche die Schäden dem AN zu erstatten.
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