Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
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am Anfang. Unsere Rezeption ist
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Behandlungsräumen mit viel Liebe
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welche Versicherung für Angestellte bei Hausbesuchen ist sinnvoll ?
Ich denke da an Wegeunfälle........Stürze bei glatten Wetterverhälnissen u.a. vor allem
>
Ist da die BG zuständig oder brauchts da noch mehr ?
Z.B eine Gemeindeunfallversicherung ??
Die brauchts wohl nur für die Reinigungskraft zuhause.......
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Problem beschreiben
Faulsack schrieb:
Hallo Leuts,
welche Versicherung für Angestellte bei Hausbesuchen ist sinnvoll ?
Ich denke da an Wegeunfälle........Stürze bei glatten Wetterverhälnissen u.a. vor allem
>
Ist da die BG zuständig oder brauchts da noch mehr ?
Z.B eine Gemeindeunfallversicherung ??
Die brauchts wohl nur für die Reinigungskraft zuhause.......
Wenn Deine ANs jedoch HBs mit eigenem Auto machen, dann solltest Du Dir eine Dienstreisekasko besorgen.
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Nein... BG ist für Wegeunfälle zuständig.
Wenn Deine ANs jedoch HBs mit eigenem Auto machen, dann solltest Du Dir eine Dienstreisekasko besorgen.
Jo, und noch ne Versicherung ... :rage:
Die BG ist zuständig !
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dhammann1 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 4.12.14 13:13:
Nein... BG ist für Wegeunfälle zuständig.
Wenn Deine ANs jedoch HBs mit eigenem Auto machen, dann solltest Du Dir eine Dienstreisekasko besorgen.
Jo, und noch ne Versicherung ... :rage:
Die BG ist zuständig !
passiert dem AN etwas, ist die BG zuständig. Baut der AN von sich ein Unfall, selber schuld. Wird er in einen Unfall involiert, der andere. deswegen meine Frage, für was diese Versicherung abschliessen??
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alobar schrieb:
äh, für was die Dienstreisekasko?!?
passiert dem AN etwas, ist die BG zuständig. Baut der AN von sich ein Unfall, selber schuld. Wird er in einen Unfall involiert, der andere. deswegen meine Frage, für was diese Versicherung abschliessen??
äh, für was die Dienstreisekasko?!?
passiert dem AN etwas, ist die BG zuständig. Baut der AN von sich ein Unfall, selber schuld. Wird er in einen Unfall involiert, der andere. deswegen meine Frage, für was diese Versicherung abschliessen??
sollte (wie WW geschrieben hat), Dein AN mit eigenem Auto die Hausbesuche durchführen und einen selbstverschuldeten Unfall bauen, oder jemand ihm die Karre kaputtfahren mit Fahrerflucht (mir selbst vor ein paar Wochen passiert), zahlst Du die Schäden am Auto. Nix mit "baut der AN von sich einen Unfall, selber schuld". Ist auch nicht (wie viele PI meinen, mit den 30 ct. pro km abgegolten.) Er ist in Deinem Auftrag unterwegs für Deine Praxis und Du zahlst - außer Du hast eine Dienstreisekasko....
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die neue schrieb:
alobar schrieb am 5.12.14 06:54:
äh, für was die Dienstreisekasko?!?
passiert dem AN etwas, ist die BG zuständig. Baut der AN von sich ein Unfall, selber schuld. Wird er in einen Unfall involiert, der andere. deswegen meine Frage, für was diese Versicherung abschliessen??
sollte (wie WW geschrieben hat), Dein AN mit eigenem Auto die Hausbesuche durchführen und einen selbstverschuldeten Unfall bauen, oder jemand ihm die Karre kaputtfahren mit Fahrerflucht (mir selbst vor ein paar Wochen passiert), zahlst Du die Schäden am Auto. Nix mit "baut der AN von sich einen Unfall, selber schuld". Ist auch nicht (wie viele PI meinen, mit den 30 ct. pro km abgegolten.) Er ist in Deinem Auftrag unterwegs für Deine Praxis und Du zahlst - außer Du hast eine Dienstreisekasko....
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die neue schrieb:
na ob die BG auch die Schäden am PKW des AN zahlt, das wage ich zu bezweifeln ....
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alobar schrieb:
ok, soll heisen, wenn AN bei Rot über die Ampel fährt, kollodiert mit einem Tanklastzug der extrem giftige Fracht hat, der dann noch dazu umkippt und die Brüh läuft aus, soll dann der PI dafür aufkommen?!? Nicht wirklich,oder?
Wonderwoman, bist Du Versicherungsvertreterin!
Unfall mit Ufo, Alien nicht versichert + Unfallflucht, verdammt ... :blush:
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dhammann1 schrieb:
Na, das sind ja dunkelste Szenarien, die hier beschrieben werden.
Wonderwoman, bist Du Versicherungsvertreterin!
Unfall mit Ufo, Alien nicht versichert + Unfallflucht, verdammt ... :blush:
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alobar schrieb:
finde ich schon interessant zu wissen, was wäre wenn. Ich lass mich gerne belehren, bin ja Physio....
ok, soll heisen, wenn AN bei Rot über die Ampel fährt, kollodiert mit einem Tanklastzug der extrem giftige Fracht hat, der dann noch dazu umkippt und die Brüh läuft aus, soll dann der PI dafür aufkommen?!? Nicht wirklich,oder?
doch da gibt es Urteile, außer der AN handelt grob fahrlässig.
Wenn AN Dienstfahrten mit dem eigenen PKW machen ist eine Dienstreisekaskoversicherung immer empfehlenswert oder der PI nimmt in Kauf einen entstandenen Schaden selbst zu übernehmen.
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Tempelritter schrieb:
alobar schrieb am 5.12.14 07:29:
ok, soll heisen, wenn AN bei Rot über die Ampel fährt, kollodiert mit einem Tanklastzug der extrem giftige Fracht hat, der dann noch dazu umkippt und die Brüh läuft aus, soll dann der PI dafür aufkommen?!? Nicht wirklich,oder?
doch da gibt es Urteile, außer der AN handelt grob fahrlässig.
Wenn AN Dienstfahrten mit dem eigenen PKW machen ist eine Dienstreisekaskoversicherung immer empfehlenswert oder der PI nimmt in Kauf einen entstandenen Schaden selbst zu übernehmen.
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Tempelritter schrieb:
hat ein AN einen eigenverschuldeten Unfall muss der PI alle Kosten die den AN betreffen übernehmen, wie die Reparatur des KFZ des AN sowie die Verschlechterung der KFZ Versicherung. Schäden am anderen KFZ und andere Personenschäden regelt die KFZ-Versicherung des AN, körperliche Schäden des AN regelt die BG. Deshalb Dienst KFZ stellen oder eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen.
Aber es soll PIs geben, die den Schaden am Auto des ANs gerne aus privater Tasche zahlen. Viel Spaß...
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Wonderwoman schrieb:
Unsinn!!!
Aber es soll PIs geben, die den Schaden am Auto des ANs gerne aus privater Tasche zahlen. Viel Spaß...
Lass mal Templer... sollen diejenigen einfach mal zur Kasse gebeten werden.
Manchmal geht mir das wirklich auf den Sack, wenn ich denn einen hätte. :rage:
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Wonderwoman schrieb:
Komisch... es scheint weiterhin nicht akzeptiert zu werden, dass es hier Forumsteilnehmer gibt, die keinen Unsinn schreiben.
Lass mal Templer... sollen diejenigen einfach mal zur Kasse gebeten werden.
Manchmal geht mir das wirklich auf den Sack, wenn ich denn einen hätte. :rage:
ganz ehrlich... von Hamburgern erwarte ich konstruktivere Beiträge. Dies jedoch war eine schwache Vorstellung.
Es zwingt Dich keiner diese Versicherung abzuschließen. Aber dann bitte nicht hier rumheulen, wenn es dann schief gegangen ist.
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Wonderwoman schrieb:
Hallo Elbe Therapiezentrum,
ganz ehrlich... von Hamburgern erwarte ich konstruktivere Beiträge. Dies jedoch war eine schwache Vorstellung.
Es zwingt Dich keiner diese Versicherung abzuschließen. Aber dann bitte nicht hier rumheulen, wenn es dann schief gegangen ist.
Und die KM-Kostenerstattung reicht in diesem Fall nicht aus. Hier gibt es Urteile...
Wenn es interessiert hier DER Tipp: Mal selber googeln. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Richtig. Denn die Begründung ist, dass der PI diese Fahrt veranlasst hat. Somit trifft ihn auch das Risiko. Denn der AN kann nicht schlechter gestellt werden, als wenn der PI ein Fahrzeug gestellt hätte.
Und die KM-Kostenerstattung reicht in diesem Fall nicht aus. Hier gibt es Urteile...
Wenn es interessiert hier DER Tipp: Mal selber googeln. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Es gibt in der Tat Versicherungen gegen Ufounfälle, kein Witz :sunglasses:
Ich bin kein Hamburger !
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dhammann1 schrieb:
Ein bischen Spass muss sein ... :sunglasses:
Es gibt in der Tat Versicherungen gegen Ufounfälle, kein Witz :sunglasses:
Ich bin kein Hamburger !
Komisch... es scheint weiterhin nicht akzeptiert zu werden, dass es hier Forumsteilnehmer gibt, die keinen Unsinn schreiben.
Lass mal Templer... sollen diejenigen einfach mal zur Kasse gebeten werden.
Manchmal geht mir das wirklich auf den Sack, wenn ich denn einen hätte. :rage:
In Ermangelung eines Sackes .... hast Du evtl. Eierstöcke? :yum: :smile:
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die neue schrieb:
Wonderwoman schrieb am 5.12.14 11:06:
Komisch... es scheint weiterhin nicht akzeptiert zu werden, dass es hier Forumsteilnehmer gibt, die keinen Unsinn schreiben.
Lass mal Templer... sollen diejenigen einfach mal zur Kasse gebeten werden.
Manchmal geht mir das wirklich auf den Sack, wenn ich denn einen hätte. :rage:
In Ermangelung eines Sackes .... hast Du evtl. Eierstöcke? :yum: :smile:
Und die Versicherungsvertreter müssen halt einmal weniger pro Jahr einen "Entspannungskurs" in Tschechien machen.
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LogoMijo schrieb:
Ja, es gibt passende Versicherungen. Ich zahle meinen KollegInnen für diesen Zweck eine zusätzliche Pauschale pro Hausbesuch. Vertraglich vereinbart ist, dass damit im Falle eines Falles alle Ansprüche abgegolten sind. Da ja glücklicherweise selten Wegeunfälle geschehen, gehört das Geld meinen MitarbeiterInnen. Berufsgenossenschaftliche Belange sind natürlich gesondert zu betrachten.
Und die Versicherungsvertreter müssen halt einmal weniger pro Jahr einen "Entspannungskurs" in Tschechien machen.
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morpheus-06 schrieb:
Nach meiner Info ist so eine Vereinbarung im Streitfall nichtig, hat das ein Rechtsanwalt aufgesetzt.
Andererseits wird auch eine Versicherung versuchen, nur das zu bezahlen, was sie nicht abwälzen kann.
Was nun wirklich passiert, falls es so weit wäre, kann niemand genau sagen.
Ich baue auf Vertrauen und Korrektheit im Zusammenspiel mit meinen KollegInnen.
Im Gegensatz dazu sind mir Versicherungen eher suspekt.
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LogoMijo schrieb:
Wie du schon schreibst: Im Streitfalle kann die Vereinbarung durchaus nichtig sein. Falls die Kollegin Klage erheben würde.
Andererseits wird auch eine Versicherung versuchen, nur das zu bezahlen, was sie nicht abwälzen kann.
Was nun wirklich passiert, falls es so weit wäre, kann niemand genau sagen.
Ich baue auf Vertrauen und Korrektheit im Zusammenspiel mit meinen KollegInnen.
Im Gegensatz dazu sind mir Versicherungen eher suspekt.
>>Ich baue auf Vertrauen und Korrektheit im Zusammenspiel mit meinen KollegInnen. <<
Na dann hoffe ich doch, dass Du eine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen hast, oder willst Du erst einen Unfall Deiner MA haben/abwarten/aussitzen???
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Na LogoMijo,
>>Ich baue auf Vertrauen und Korrektheit im Zusammenspiel mit meinen KollegInnen. <<
Na dann hoffe ich doch, dass Du eine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen hast, oder willst Du erst einen Unfall Deiner MA haben/abwarten/aussitzen???
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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LogoMijo schrieb:
Ja.
Machst Du nicht? Tja... dann müßtest Du den Totalschaden Deines ANs bezahlen... :flushed:
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Wonderwoman schrieb:
Wie Morpheus schreibt und ich dies auch bereits erwähnt hatte... damit so eine Vereinbarung gültig ist, müßtest Du mehrere Euro pro Fahrkilometer zahlen.
Machst Du nicht? Tja... dann müßtest Du den Totalschaden Deines ANs bezahlen... :flushed:
Warum? Die Schadenshöhe in so einem Fall wäre so hoch, dass es Dich die Praxis kosten könnte. Nun ja... Du kannst natürlich auch entscheiden, dass Dir das egal ist... aber Du haftest auch mit Deinem Privatvermögen... aber OK... manchen Leuten ist auch das egal und sie leben dann lieber 7 Jahre in der Privatinsolvenz und fangen dann von vorne an.
Aber ich und vermutlich viele andere haben entschieden, dass wir lieber mal 150,-- € im Jahr für diese Versicherung ausgeben und dafür ruhig schlafen können.
Also sollten wir die Diskussion hier beenden... wir haben begriffen, dass Du das Risiko liebst und es egal ist, ob Du bankrott gehst. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Entschuldigung... aber so kannst Du Dich natürlich entscheiden. Jeder PI muss das Risiko für sich bewerten. Wenn Du es als gering einschätzt und Dir alle Versicherungen suspekt sind, dann solltest Du Rücklagen für den Schadensfall bilden.
Warum? Die Schadenshöhe in so einem Fall wäre so hoch, dass es Dich die Praxis kosten könnte. Nun ja... Du kannst natürlich auch entscheiden, dass Dir das egal ist... aber Du haftest auch mit Deinem Privatvermögen... aber OK... manchen Leuten ist auch das egal und sie leben dann lieber 7 Jahre in der Privatinsolvenz und fangen dann von vorne an.
Aber ich und vermutlich viele andere haben entschieden, dass wir lieber mal 150,-- € im Jahr für diese Versicherung ausgeben und dafür ruhig schlafen können.
Also sollten wir die Diskussion hier beenden... wir haben begriffen, dass Du das Risiko liebst und es egal ist, ob Du bankrott gehst. :smile:
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dicke schrieb:
Gilt das auch, wenn ich ein Auto zur Verfügung stelle, der AN aber trotzdem darauf besteht, mit seinem Privat PKW zu fahren?
Ergo, auch bei "sturen/trotzigen" AN haftet der AG.
Also, durchsetzen mit Zuckerwatte oder per Dienstanweisung.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Als AG hat man eine besondere Fürsorgepflicht.
Ergo, auch bei "sturen/trotzigen" AN haftet der AG.
Also, durchsetzen mit Zuckerwatte oder per Dienstanweisung.
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Wonderwoman schrieb:
Nein... BG ist für Wegeunfälle zuständig.
Wenn Deine ANs jedoch HBs mit eigenem Auto machen, dann solltest Du Dir eine Dienstreisekasko besorgen.
Nur leider muss es versteuert werden.........
Gruß
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morpheus-06 schrieb:
und es schützt nicht im Schadensfall, da wird dann doppelt bezahlt.
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Faulsack schrieb:
Ev. richtig, aber ansonsten fliesst das Geld den MA zu............
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Problem beschreiben
Faulsack schrieb:
Interessante Theorie, deinen Mitarbeitern hier was zukommen zu lassen.........find ich echt gut und überlegenswert !
Nur leider muss es versteuert werden.........
Gruß
Verursacht der MA einen Schaden, ist er entweder über die Betriebs-/Berufshaftpflicht des Arbeitgebers versichert, oder bei einem Autounfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung (ggfls. auch Schäden an Aliens :blush: ). Bei der Kfz-Versicherung ist es egal, ob es ein Firmenwagen oder ein privates Fahrzeug ist. Wichtig ist nur, daß beim privaten Kfz des MA dessen Versicherung auch weiss, daß es für betriebliche Fahrten genutzt wird. Das kann evtl. ein paar Euro mehr kosten.
Erleidet der MA einen PERSONENschaden, dann zahlt die BG, sofern Dienstweg (Also kein Abweichen zum Tanken, Brötchenholen, etc.). Daher wäre eine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber ein freiwilliger, zuzsätzlicher Schutz. Hier sind die Regelungen meistens weiter gefasst als bei der BG und bezahlt daher auch eher. Hier legt der AG (!) die Leistungen fest.
Erleidet der MA einen SACH- oder einen sog. "unechten" Vermögensschaden (=als Folge eines Sachschadens), dann ist es sein Problem. Hat der "Andere" Schuld, haftet dieser gegenüber dem MA für den Schaden. Hat der MA Schuld, bleibt er auf dem eigenen Schaden sitzen. Die angesprochene "Dienstreisekasko" versichert NUR die Mehrkosten durch die Höherstufung der Versicherung des MA nach einem bezahlten Schaden, der während einer DIENSTREISE entstanden ist. Hat der MA für das private Fahrzeug keine Kaskoversicherung, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Dem AG steht es frei, den MA in solchen Fällen eine Entschädigung zu zahlen oder Regelungen als Zusatz zum Arbeitsvertrag zu treffen.
Durch eine (KM-)Pauschale (in welcher Höhe auch immer) sind solche Schäden nicht abgegolten, da der MA gegen den AG gar keinen Anspruch hat...
:blush:
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ALSO LEUTE... alles vorher lesen und nicht unbedingt diese Antwort als korrekt nehmen.
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Wonderwoman schrieb:
Na, über diese Antwort solltest Du nochmal nachdenken. Da sind ne Menge Fehler drin.
ALSO LEUTE... alles vorher lesen und nicht unbedingt diese Antwort als korrekt nehmen.
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Papa Alpaka schrieb:
Google gibt mir 3 "Direkt-Anbieter" auf der ersten Seite, dazu 4 Versicherungsportale (ich werd' 'nen Teufel tun denen ohne Not meine Daten vorzuwerfen). Einer der Anbieter hat sich "uns Therapeuten" als Zielgruppe ausgesucht :)
#Jens Knüppel: Aktuell bietet die SV Versicherung und auf Nachfrage die Generali eine Dienstreisekasko an
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Anjo Scheel schrieb:
#wonderwoman: Ich weiß eine kritische Würdigung zu schätzen. Daher schlage ich vor, Du widerlegst einfach fachlich qualifiziert das, was angeblich "falsch" ist. Dann haben Alle etwas davon :blush: Ansonsten ist nicht nachvollziehbar wozu dein Post gut sein soll...
#Jens Knüppel: Aktuell bietet die SV Versicherung und auf Nachfrage die Generali eine Dienstreisekasko an
Da ist es einfacher sich die vorherigen Antworten anzusehen.
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Wonderwoman schrieb:
Nö, denn bis auf Personenschaden und dass das km-Geld nicht ausreichend ist, ist alles falsch.
Da ist es einfacher sich die vorherigen Antworten anzusehen.
Ich versuche mal, die einzelnen Punkte richtig zuzuordnen:
[...]
Erleidet der MA einen SACH- oder einen sog. "unechten" Vermögensschaden (=als Folge eines Sachschadens), dann ist es sein Problem.
[...]
Sehr gut, nur leider wird's schnell unübersichtlich wenn man zuviel auf einmal beschreiben will ;)
Kurze Klärung vorneweg, ich hätt's auch nicht gewusst: Die Juristen sprechen in diesen Zusammenhängen wohl von Aufwendungsersatzansprüchen, nicht von Schadenersatzansprüchen. Effektiv sid die zu tragenden Verantwortungen aber wohl so ziemlich identisch...
Sind wir uns einig das der theoretisch betrachtete AN in einer rein dienstlichen Angelegenheit unterwegs ist und keine wie auch immer herdrehbare Privatvergnügung beteiligt ist? Diesem theoretisch betrachteten AN kann es auch völlig wurscht sein ob sein AG eine Dienstreisekasko- oder irgendeine andere Versicherung abgeschlossen hat, analog zum Privatpatienten in der Praxis: Es ist, im Grunde, egal ob Dritte für eventuelle Verpflichtungen aufkommen, es wird gezahlt. Egal ob aus den Rücklagen/dem laufenden Praxisbetrieb oder einer Versicherungskasse...
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
10:00 Anfahrt HB 5km
10:05 Beginn HB-Therapie
Bei aller Liebe, das ist realistisch nur mit einem Auto zu bewältigen. Steht ein Praxisauto zur Verfügung: Kein Problem, der AG stellt ein Arbeitsmittel und steht für Schaden daran gerade. Steht kein Praxisauto zur Verfügung und widerspricht der AG nicht ausdrücklich der Nutzung eines privaten PKW ist es, den Umständen nach, erforderlich und angemessen das der AN seinen eigenen PKW einsetzt. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist der AN hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Liest du hierzu z.B.:
Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW
BAG, Urteil vom 23. 11. 2006 - 8 AZR 701/05
[...]
[14] 1. Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass als Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB in Betracht kommt.
[15] Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6) ist es ständige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (zuletzt Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).
[...]
[17] a) Im Betätigungsbereich des Arbeitgebers wird das Fahrzeug des Arbeitnehmers auch dann eingesetzt, wenn der Arbeitnehmer aufgefordert wird, das eigene Fahrzeug zu nutzen, statt eines Fahrzeugs des Arbeitgebers. Dabei ist es nicht entscheidend, dass nach Angaben der Klägerin ursprünglich nicht ein Fahrzeug des Arbeitgebers, sondern das der Entleiherfirma eingesetzt werden sollte. Die Benutzung eines eigenen Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer fällt in den Risikobereich des Arbeitgebers, wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt (vgl. Brox Anm. AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6).
[...]
-> BAG, Urteil vom 23. 11. 2006 – 8 AZR 701/05
Zusammengefasst: Muss der AN aus den Umständen heraus oder gar nach Bitte des AG private Mittel einsetzen um die gestellte Aufgabe bewältigen zu können ersetzt der AG sämtliche dabei entstehenden Schäden.
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Papa Alpaka schrieb:
Anjo Scheel schrieb am 29.12.14 14:53:
§ 670 BGB -- Ersatz von Aufwendungen
Bundesarbeitsgericht
Ich versuche mal, die einzelnen Punkte richtig zuzuordnen:
[...]
Erleidet der MA einen SACH- oder einen sog. "unechten" Vermögensschaden (=als Folge eines Sachschadens), dann ist es sein Problem.
[...]
Sehr gut, nur leider wird's schnell unübersichtlich wenn man zuviel auf einmal beschreiben will ;)
Kurze Klärung vorneweg, ich hätt's auch nicht gewusst: Die Juristen sprechen in diesen Zusammenhängen wohl von Aufwendungsersatzansprüchen, nicht von Schadenersatzansprüchen. Effektiv sid die zu tragenden Verantwortungen aber wohl so ziemlich identisch...
Sind wir uns einig das der theoretisch betrachtete AN in einer rein dienstlichen Angelegenheit unterwegs ist und keine wie auch immer herdrehbare Privatvergnügung beteiligt ist? Diesem theoretisch betrachteten AN kann es auch völlig wurscht sein ob sein AG eine Dienstreisekasko- oder irgendeine andere Versicherung abgeschlossen hat, analog zum Privatpatienten in der Praxis: Es ist, im Grunde, egal ob Dritte für eventuelle Verpflichtungen aufkommen, es wird gezahlt. Egal ob aus den Rücklagen/dem laufenden Praxisbetrieb oder einer Versicherungskasse...
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
10:00 Anfahrt HB 5km
10:05 Beginn HB-Therapie
Bei aller Liebe, das ist realistisch nur mit einem Auto zu bewältigen. Steht ein Praxisauto zur Verfügung: Kein Problem, der AG stellt ein Arbeitsmittel und steht für Schaden daran gerade. Steht kein Praxisauto zur Verfügung und widerspricht der AG nicht ausdrücklich der Nutzung eines privaten PKW ist es, den Umständen nach, erforderlich und angemessen das der AN seinen eigenen PKW einsetzt. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart ist der AN hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Liest du hierzu z.B.:
Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW
BAG, Urteil vom 23. 11. 2006 - 8 AZR 701/05
[...]
[14] 1. Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass als Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB in Betracht kommt.
[15] Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6) ist es ständige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (zuletzt Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).
[...]
[17] a) Im Betätigungsbereich des Arbeitgebers wird das Fahrzeug des Arbeitnehmers auch dann eingesetzt, wenn der Arbeitnehmer aufgefordert wird, das eigene Fahrzeug zu nutzen, statt eines Fahrzeugs des Arbeitgebers. Dabei ist es nicht entscheidend, dass nach Angaben der Klägerin ursprünglich nicht ein Fahrzeug des Arbeitgebers, sondern das der Entleiherfirma eingesetzt werden sollte. Die Benutzung eines eigenen Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer fällt in den Risikobereich des Arbeitgebers, wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt (vgl. Brox Anm. AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6).
[...]
-> BAG, Urteil vom 23. 11. 2006 – 8 AZR 701/05
Zusammengefasst: Muss der AN aus den Umständen heraus oder gar nach Bitte des AG private Mittel einsetzen um die gestellte Aufgabe bewältigen zu können ersetzt der AG sämtliche dabei entstehenden Schäden.
[...]
Die angesprochene "Dienstreisekasko" versichert NUR die Mehrkosten durch die Höherstufung der Versicherung des MA nach einem bezahlten Schaden, der während einer DIENSTREISE entstanden ist.
[...]
Ich erlaube mir, dazu den Anbieter einer Dienstreisekaskoversicherung (Modell "Physio") zu zitieren:
[...]
4. Umfang des Versicherungsschutzes
Während der Dienstreise besteht für das versicherte Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen die Gefahren Brand, Explosion, Entwendung, Überschwemmung, Unfall, Vandalismus, Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild. In den Fällen von Unfall oder Vandalismus beträgt der Selbstbehalt an jedem Schaden 500€, in allen anderen Fällen 150 €.
[...]
-> Link
Wenn du nur die Höherstufung deiner AN versichert hast ist das dein Risiko und dein Vertrag. Es geht aber auch anders :)
Wie ich im vorigen Post bereits dargelegt habe wäre der Selbstbehalt vom AG zu tragen, nicht vom AN.
Um deiner Einschränkung ("bezahlter Schaden") und einem möglicherweise folgenden Hinweis darauf vorzugreifen; ohne weiteren Kommentar.
5. Doppelversicherung
Häufig besteht neben der Dienstreise-Kaskoversicherung eine private Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug des Arbeitnehmers. In diesen Fällen besteht eine Vorhaftung der Dienstreise-Kaskoversicherung, d. h. der Schaden würde beim dortigen Versicherer geltend gemacht werden. [...]
-> siehe Link zu 4.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich bitte um Verzeihung das ich Anjos Beitrag irrtümlich als hilfreich bewertet habe.
Anjo Scheel schrieb am 29.12.14 14:53:
[...]
Die angesprochene "Dienstreisekasko" versichert NUR die Mehrkosten durch die Höherstufung der Versicherung des MA nach einem bezahlten Schaden, der während einer DIENSTREISE entstanden ist.
[...]
Ich erlaube mir, dazu den Anbieter einer Dienstreisekaskoversicherung (Modell "Physio") zu zitieren:
[...]
4. Umfang des Versicherungsschutzes
Während der Dienstreise besteht für das versicherte Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen die Gefahren Brand, Explosion, Entwendung, Überschwemmung, Unfall, Vandalismus, Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild. In den Fällen von Unfall oder Vandalismus beträgt der Selbstbehalt an jedem Schaden 500€, in allen anderen Fällen 150 €.
[...]
-> Link
Wenn du nur die Höherstufung deiner AN versichert hast ist das dein Risiko und dein Vertrag. Es geht aber auch anders :)
Wie ich im vorigen Post bereits dargelegt habe wäre der Selbstbehalt vom AG zu tragen, nicht vom AN.
Um deiner Einschränkung ("bezahlter Schaden") und einem möglicherweise folgenden Hinweis darauf vorzugreifen; ohne weiteren Kommentar.
5. Doppelversicherung
Häufig besteht neben der Dienstreise-Kaskoversicherung eine private Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug des Arbeitnehmers. In diesen Fällen besteht eine Vorhaftung der Dienstreise-Kaskoversicherung, d. h. der Schaden würde beim dortigen Versicherer geltend gemacht werden. [...]
-> siehe Link zu 4.
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Anjo Scheel schrieb:
Ich versuche mal, die einzelnen Punkte richtig zuzuordnen:
Verursacht der MA einen Schaden, ist er entweder über die Betriebs-/Berufshaftpflicht des Arbeitgebers versichert, oder bei einem Autounfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung (ggfls. auch Schäden an Aliens :blush: ). Bei der Kfz-Versicherung ist es egal, ob es ein Firmenwagen oder ein privates Fahrzeug ist. Wichtig ist nur, daß beim privaten Kfz des MA dessen Versicherung auch weiss, daß es für betriebliche Fahrten genutzt wird. Das kann evtl. ein paar Euro mehr kosten.
Erleidet der MA einen PERSONENschaden, dann zahlt die BG, sofern Dienstweg (Also kein Abweichen zum Tanken, Brötchenholen, etc.). Daher wäre eine Unfallversicherung durch den Arbeitgeber ein freiwilliger, zuzsätzlicher Schutz. Hier sind die Regelungen meistens weiter gefasst als bei der BG und bezahlt daher auch eher. Hier legt der AG (!) die Leistungen fest.
Erleidet der MA einen SACH- oder einen sog. "unechten" Vermögensschaden (=als Folge eines Sachschadens), dann ist es sein Problem. Hat der "Andere" Schuld, haftet dieser gegenüber dem MA für den Schaden. Hat der MA Schuld, bleibt er auf dem eigenen Schaden sitzen. Die angesprochene "Dienstreisekasko" versichert NUR die Mehrkosten durch die Höherstufung der Versicherung des MA nach einem bezahlten Schaden, der während einer DIENSTREISE entstanden ist. Hat der MA für das private Fahrzeug keine Kaskoversicherung, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Dem AG steht es frei, den MA in solchen Fällen eine Entschädigung zu zahlen oder Regelungen als Zusatz zum Arbeitsvertrag zu treffen.
Durch eine (KM-)Pauschale (in welcher Höhe auch immer) sind solche Schäden nicht abgegolten, da der MA gegen den AG gar keinen Anspruch hat...
:blush:
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die neue schrieb:
Physioversicherungen
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Illdisposed schrieb:
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Problem beschreiben
Jens Knüppel schrieb:
Gibt es überhaupt noch Dienstreisekaskoversicherungen? Ich habe bis heute keine gefunden.
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