Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen, in dem geregelt ist, dass ich mich mindestens alle zwei Jahre verpflichten muß, an einer Fobi teilzunehmen. Ich werde als ganz normaler AN angestellt, ohne leitende Funktion. Auch muß ich die Auswahl der Fobi mit dem AG absprechen. Gibt es da ein Gesetz, dass mich dazu verpflichtet? Ich habe schon jede Menge Fobis gemacht und möchte selber entscheiden, wann und wo ich meine Fortbildungen machen werde. Wobei ich nun nicht zu denen gehöre, die sich um Fobis herumdrücken, ich möchte nur nicht vertraglich dazu gezwungen werden. Ist diese Vertragsklausel zulässig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen, in dem geregelt ist, dass ich mich mindestens alle zwei Jahre verpflichten muß, an einer Fobi teilzunehmen. Ich werde als ganz normaler AN angestellt, ohne leitende Funktion. Auch muß ich die Auswahl der Fobi mit dem AG absprechen. Gibt es da ein Gesetz, dass mich dazu verpflichtet? Ich habe schon jede Menge Fobis gemacht und möchte selber entscheiden, wann und wo ich meine Fortbildungen machen werde. Wobei ich nun nicht zu denen gehöre, die sich um Fobis herumdrücken, ich möchte nur nicht vertraglich dazu gezwungen werden. Ist diese Vertragsklausel zulässig?
betrachte es doch einmal als ein Teil eines "Vertragsangebotes".
Bespreche diesen Punkt und seine Umsetzungsoptionen doch mit dem Anbieter. Warum sollten deine Argumente nicht zu einer Vertragsgestaltung beitragen?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die Rahmenverträge verlangen das.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich dachte die rechtliche Verpflichtung gilt nur für leitende Angestellte oder PI?!
Bei dir reicht alle zwei Jahre eine externe Fobi.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die müssen Punkte sammeln.
Bei dir reicht alle zwei Jahre eine externe Fobi.
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mocca schrieb:
hallo mab,
betrachte es doch einmal als ein Teil eines "Vertragsangebotes".
Bespreche diesen Punkt und seine Umsetzungsoptionen doch mit dem Anbieter. Warum sollten deine Argumente nicht zu einer Vertragsgestaltung beitragen?
Der Vorteil ist hier, dass eine solche Verpflichtung dann auch in voller Höhe (d.h. als bezahlte Arbeitszeit dazu Gebühren, Fahrtkosten Verpflegung Hotel) vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Tut er das nicht, kann er auch diese Verpflichtung nicht durchsetzen. Also für den Arbeitnehmer in jedem Fall eine "Gewinner" Regelung. Gruß S.
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Weiterbildungen von mir angeordnet = 100% Erstattung der Arbeitszeit / Kosten/ etc.
Weiterbildung auf Wunsch des MA = bei Praxiskongruenz 70% der Kurskosten / = Arbeitszeit. Urlaub AN und andere Kosten auch
Weiterbildung auf Wunsch des MA = keine Praxiskongruenz - alles geht zu Lasten des MA
Weiterbildung welche gegen die Interessen der Praxis verstösst - kein Unterstützung bis hin zur gänzlichen Ablehnung.
Mit dem PI sprechen und eine Lösung suchen. Ich finde eine Verpflichtung sehr wertvoll (nicht nur Technikbezogene),
Viele Grüße
Peter
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brem peter schrieb:
Hallo wir haben auch eine ähnliche Regelung.
Weiterbildungen von mir angeordnet = 100% Erstattung der Arbeitszeit / Kosten/ etc.
Weiterbildung auf Wunsch des MA = bei Praxiskongruenz 70% der Kurskosten / = Arbeitszeit. Urlaub AN und andere Kosten auch
Weiterbildung auf Wunsch des MA = keine Praxiskongruenz - alles geht zu Lasten des MA
Weiterbildung welche gegen die Interessen der Praxis verstösst - kein Unterstützung bis hin zur gänzlichen Ablehnung.
Mit dem PI sprechen und eine Lösung suchen. Ich finde eine Verpflichtung sehr wertvoll (nicht nur Technikbezogene),
Viele Grüße
Peter
leider entdecke ich schon wieder eine Wissenslücke bei mir. Aber vielleicht kann jemand diese kurz schließen.
Arbeitet nun eine PT nur so ein paar Stündchen nebenher (irgendwie geringfügig) gilt für diese dann auch diese hier diskutierte Fobi-Pflicht?
Und ist der Fobi-Aufwand an die Arbeitszeit angepasst?
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mocca schrieb:
hallo,
leider entdecke ich schon wieder eine Wissenslücke bei mir. Aber vielleicht kann jemand diese kurz schließen.
Arbeitet nun eine PT nur so ein paar Stündchen nebenher (irgendwie geringfügig) gilt für diese dann auch diese hier diskutierte Fobi-Pflicht?
Und ist der Fobi-Aufwand an die Arbeitszeit angepasst?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Als geringfügig Beschäftigter (Minijobber) bist du AN und dann greift die Fobipflicht nicht.
Gruß Britt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn es eine arbeitsvertragliche Fobipflicht gibt (so wie auch bei uns in der Praxis), gilt die Selbtverständlich auch für Minijobber. Haben die selbe Rechte und Pflichten wie jeder anderen AN auch.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn der AG alles bezahlt dann schon. Warum sollte sowas nicht vereinbart werden können?
ich habe einen Minijob, da mache ich nur MT (2 Std/Wo bei 450€/pm).
Keine anderen Behandlungen, nur MT.
Wie viel und welche Fobi muß ich machen, um diese Arbeitsstelle langfristig zu behalten?
Bisherige Fachkenntnisse: MT (F. K. u. M), Chirotherapie, MT-OMT, langjährige Erfahrung FL MT, u. a. parietale "Osteopathie".
Also,
welche Fobi muß ich machen, um meine MT-Arbeitsstelle korrekt auszufüllen?
Wo muß ich diese durchführen?
Wieviele Stunden Fobi sind in 2 Jahren zwingend notwendig bei einem 2Std/Wo Job?
Wie verhält es sich mit diesem 2-Jahreszeitraum? Muß die Fobi am Anfang oder darf sie evtl. erst am Ende erbracht werden?
Nun hoffe ich, daß ein Fobi-Verfechter hierzu Auskunft erteilen kann.
[bearbeitet am 30.04.14 23:20]
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mocca schrieb:
hallo,
ich habe einen Minijob, da mache ich nur MT (2 Std/Wo bei 450€/pm).
Keine anderen Behandlungen, nur MT.
Wie viel und welche Fobi muß ich machen, um diese Arbeitsstelle langfristig zu behalten?
Bisherige Fachkenntnisse: MT (F. K. u. M), Chirotherapie, MT-OMT, langjährige Erfahrung FL MT, u. a. parietale "Osteopathie".
Also,
welche Fobi muß ich machen, um meine MT-Arbeitsstelle korrekt auszufüllen?
Wo muß ich diese durchführen?
Wieviele Stunden Fobi sind in 2 Jahren zwingend notwendig bei einem 2Std/Wo Job?
Wie verhält es sich mit diesem 2-Jahreszeitraum? Muß die Fobi am Anfang oder darf sie evtl. erst am Ende erbracht werden?
Nun hoffe ich, daß ein Fobi-Verfechter hierzu Auskunft erteilen kann.
[bearbeitet am 30.04.14 23:20]
> Nun hoffe ich, daß ein Fobi-Verfechter hierzu Auskunft erteilen
> kann.
-- Fobi Verfechter? Da musst du dich wohl an die Verbände wenden, die solche Regelungen auf den Weg gebracht haben nicht zuletzt auch darum weil sie daran verdienen.
Die allg. Regelung findest du u.a. im Rahmenvertrag des VDEK (Infothek)
Sie lässt eine Beantwortung deiner Fragen nicht zu und sieht bei den Angestellten-PT keinerlei Maßnahmen vor diese "Pflicht" auch durchzusetzen.
Aber falls deine Frage nicht provozierend gemeint war (was ich bei dir angesichts deiner sonstigen Kompetenz kaum glaube) bist du mit einem Wochenendkurs alle 2 Jahre, wohl auf der sicheren Seite.
Finanzierbar ist das ganze aufgrund der üppigen GKV-Honorare, den daraus resultierenden exorbitanten Gehältern und darüberhinaus gewaltigen Trinkgeldern quasi aus der Portokasse...
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Shakespeare schrieb:
mocca schrieb:
> Nun hoffe ich, daß ein Fobi-Verfechter hierzu Auskunft erteilen
> kann.
-- Fobi Verfechter? Da musst du dich wohl an die Verbände wenden, die solche Regelungen auf den Weg gebracht haben nicht zuletzt auch darum weil sie daran verdienen.
Die allg. Regelung findest du u.a. im Rahmenvertrag des VDEK (Infothek)
Sie lässt eine Beantwortung deiner Fragen nicht zu und sieht bei den Angestellten-PT keinerlei Maßnahmen vor diese "Pflicht" auch durchzusetzen.
Aber falls deine Frage nicht provozierend gemeint war (was ich bei dir angesichts deiner sonstigen Kompetenz kaum glaube) bist du mit einem Wochenendkurs alle 2 Jahre, wohl auf der sicheren Seite.
Finanzierbar ist das ganze aufgrund der üppigen GKV-Honorare, den daraus resultierenden exorbitanten Gehältern und darüberhinaus gewaltigen Trinkgeldern quasi aus der Portokasse...
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
bei aller Ironie im letzten Satz, lieber Shakespeare, bei 2 Wochenstunden als AN 450 € im Monat einfahren wie mocca schreibt, das spricht tatsächlich für üppige Honorare und Gehälter.
Walli :hushed:
ich glaube nicht, dass mocca für 2 Wochenstunden 450 € im Monat 'einfährt', sondern nur einen nach Stunden kalkulierten Prozentsatz davon.
Man spricht nur von "450 €"-Kraft, weil die Rahmenbedingungen die eines Minijobbers (also 450 €) sind.
LG :wink:
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limone schrieb:
Hallo W. Stangner,
ich glaube nicht, dass mocca für 2 Wochenstunden 450 € im Monat 'einfährt', sondern nur einen nach Stunden kalkulierten Prozentsatz davon.
Man spricht nur von "450 €"-Kraft, weil die Rahmenbedingungen die eines Minijobbers (also 450 €) sind.
LG :wink:
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Shakespeare schrieb:
Ja dann müsste der Praxisinhaber in der Tat etwas zu verschenken haben, denn selbst wenn man mal eine heiße Rolle draufpackt und auch mal ein paar Privatpatienten einkalkuliert kann er damit max. 40€/Std (80/Woche) also abz. Lücken Feiertagen, Urlaub Krankheit kaum mehr als 270€ umsetzen mithin vielleicht 100€ verdienen. Das reicht für ca. 3-4 Wochendkurse/Jahr... wovon er nur einen halben Kurs bräuchte. Also kein Problem die Anforderungen nochmal zu erhöhen! ZVK bitte übernehmen sie...
ich habe diesen MJ wirklich!
Dabei behandle ich 4 Patienten pro Stunde, ca. die Hälfte davon sind Selbstzahler. Die Ausfälle sind gering, auch Feiertage usw. werden flexibel, im Patienteninteresse, kompensiert.
Die Rechnung passt nur deshalb, weil der Umsatz Arbeitszeit und Preis (Selbstzahler) verlässlich gestaltet ist. Wer MT billiger verkauft ist selber schuld!
Wenn "Osteopathielehrlinge ohne Heilkundeerlaubnis" glauben schon mehr für ihre Therapieversuche nehmen zu müssen, oder der Tüv für 20 Min. knapp 100€ nimmt, dann haben MT-Therapeuten eher noch Nachholbedarf.
Überschlägig leiste ich bei diesem Job ca. 4 Arbeitsstunden/Mon. die für GKV-Interessen eingesetzt sind und damit eine evtl. Fobipflicht bedingen können.
Von 40? Std/Wo eine Stunde, das bedeutet von einer 20-Stunden Fobi für Vollzeitkräfte heruntergebrochen 1 Stunde Fobi in 2 Jahren.
Also man besucht nun alle vier Jahre eine 2-stündige Fobi, dann gilt die Stunde vor der Pause für die beiden zurückliegenden und die Stunde danach für die beiden kommenden Jahre?
Damit ist aber immer noch offen, ob die Thematik und deren Tiefe eine Rolle spielen muß. Sollte dem nicht so sein, wird das Ganze eh zur Farce.
[bearbeitet am 03.05.14 09:34]
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mocca schrieb:
hallo,
ich habe diesen MJ wirklich!
Dabei behandle ich 4 Patienten pro Stunde, ca. die Hälfte davon sind Selbstzahler. Die Ausfälle sind gering, auch Feiertage usw. werden flexibel, im Patienteninteresse, kompensiert.
Die Rechnung passt nur deshalb, weil der Umsatz Arbeitszeit und Preis (Selbstzahler) verlässlich gestaltet ist. Wer MT billiger verkauft ist selber schuld!
Wenn "Osteopathielehrlinge ohne Heilkundeerlaubnis" glauben schon mehr für ihre Therapieversuche nehmen zu müssen, oder der Tüv für 20 Min. knapp 100€ nimmt, dann haben MT-Therapeuten eher noch Nachholbedarf.
Überschlägig leiste ich bei diesem Job ca. 4 Arbeitsstunden/Mon. die für GKV-Interessen eingesetzt sind und damit eine evtl. Fobipflicht bedingen können.
Von 40? Std/Wo eine Stunde, das bedeutet von einer 20-Stunden Fobi für Vollzeitkräfte heruntergebrochen 1 Stunde Fobi in 2 Jahren.
Also man besucht nun alle vier Jahre eine 2-stündige Fobi, dann gilt die Stunde vor der Pause für die beiden zurückliegenden und die Stunde danach für die beiden kommenden Jahre?
Damit ist aber immer noch offen, ob die Thematik und deren Tiefe eine Rolle spielen muß. Sollte dem nicht so sein, wird das Ganze eh zur Farce.
[bearbeitet am 03.05.14 09:34]
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Shakespeare schrieb:
In den Rahmenverträgen gibt es eine allg. Verpflichtung sich regelmäßig fortzubilden. Es gibt aber für Angestellte keine Sanktionen wenn sie es nicht tun. Für dich wichtig ist da eher die arbeitsvertragliche Regelung.
Der Vorteil ist hier, dass eine solche Verpflichtung dann auch in voller Höhe (d.h. als bezahlte Arbeitszeit dazu Gebühren, Fahrtkosten Verpflegung Hotel) vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Tut er das nicht, kann er auch diese Verpflichtung nicht durchsetzen. Also für den Arbeitnehmer in jedem Fall eine "Gewinner" Regelung. Gruß S.
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