Wir suchen eine/n
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
wünschenswert (oder wir fördern
diese Fortbildungen).
Arbeitszeiten und der Beginn
können individuell und flexibel
angepasst werden.
Wir betreuen viele neurologische so
wie orthopädisch-/ chirurgischen
Patienten und freuen uns auch den
Kindern in unserer Praxis helfen zu
dürfen.
Mehr Eindrücke unter www.
mphysiotherapie.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewer...
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
wünschenswert (oder wir fördern
diese Fortbildungen).
Arbeitszeiten und der Beginn
können individuell und flexibel
angepasst werden.
Wir betreuen viele neurologische so
wie orthopädisch-/ chirurgischen
Patienten und freuen uns auch den
Kindern in unserer Praxis helfen zu
dürfen.
Mehr Eindrücke unter www.
mphysiotherapie.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewer...
und kurze Frage, da mir der freundliche Mitarbeiter in der Bezirks-VW das nicht sicher beantworten wollte und sein wissender Kollege schon im Urlaub sei.....??!!
Ab wann zahlt die BG bei AU eines Selbständigen PI das Verletztengeld (ab 1. Tag, 4. Wo., 7. Wo)
Danke schon mal für eine Info.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
und kurze Frage, da mir der freundliche Mitarbeiter in der Bezirks-VW das nicht sicher beantworten wollte und sein wissender Kollege schon im Urlaub sei.....??!!
Ab wann zahlt die BG bei AU eines Selbständigen PI das Verletztengeld (ab 1. Tag, 4. Wo., 7. Wo)
Danke schon mal für eine Info.
LG ergonosis
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ergonosis schrieb:
... bei mir war es vom ersten Tag an. Später kamen die Zahlungen von der AOK.
LG ergonosis
Verletztengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Verletztengeldberechnung und Auszahlung richtet sich nach den Regelungen unserer Satzung. Hiernach beträgt das Verletztengeld den 450. Teil der abgeschlossenen Versicherungssumme. Für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird geprüft, ob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen sind. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht nach Ablauf der dritten Woche nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bei stationärer Behandlung mit deren Beginn. Besteht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Gefällt mir
Hatte auf der BGW Seite auch gesucht, aber nur die Info mit dem 450. Teil gefunden......von 3 Wochen
bzw. anderen Zeitfenstern hab ich nichts finden können (oder bin zu blind... :tired_face:)
Scheint jede BG etwas unterschiedlich zu handhaben.
Bist Du sicher, dass das auch für die BGW gilt...?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Xela!!
Hatte auf der BGW Seite auch gesucht, aber nur die Info mit dem 450. Teil gefunden......von 3 Wochen
bzw. anderen Zeitfenstern hab ich nichts finden können (oder bin zu blind... :tired_face:)
Scheint jede BG etwas unterschiedlich zu handhaben.
Bist Du sicher, dass das auch für die BGW gilt...?
.. hab ich nicht aufgepasst.
Vllt. hier durchwurschteln. So groß kann der Unterschied zum Handel nicht sein.
Medien-Center - Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW-online
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
Upps
.. hab ich nicht aufgepasst.
Vllt. hier durchwurschteln. So groß kann der Unterschied zum Handel nicht sein.
Medien-Center - Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW-online
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Meine BG zahlt ab dem ersten Tag.
Gruß von Monique
Mindestsatz sind 20.000€, daher gibts 44,44€ pro Kalendertag. (450tel)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Für selbständige wird Verletztengeld ab dem 1. Tag gezahlt, je nach Versicherungssumme.
Mindestsatz sind 20.000€, daher gibts 44,44€ pro Kalendertag. (450tel)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Xela schrieb:
Verletztengeld — bghw BGHW-Website
Verletztengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Verletztengeldberechnung und Auszahlung richtet sich nach den Regelungen unserer Satzung. Hiernach beträgt das Verletztengeld den 450. Teil der abgeschlossenen Versicherungssumme. Für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird geprüft, ob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen sind. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht nach Ablauf der dritten Woche nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bei stationärer Behandlung mit deren Beginn. Besteht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Mein Profilbild bearbeiten