Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
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Olaf Seifert schrieb:
Der Arbeitgeber kann dies über seine (hoffentlich abgeschlossene) Dienstreisekaskoversicherung regeln.
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Leni C. schrieb:
@rico575 mit welcher Begründung schiebt dir die gegnerische Versicherung 50 % der Kosten zu ? Wer steht denn im Polizeiprotokoll als Verursacher ?
Die Dienstreisekaskoversicherung bezahlt aber nur Schäden am eigenen dienstlich genutzten Privatfahrzeug, sofern die Versicherung des Unfallgegners nicht zahlt.
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Körnchen schrieb:
@Olaf Seifert
Die Dienstreisekaskoversicherung bezahlt aber nur Schäden am eigenen dienstlich genutzten Privatfahrzeug, sofern die Versicherung des Unfallgegners nicht zahlt.
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rico575 schrieb:
@Leni C. ehrlich, das kann Ich nicht sagen, habe keine Einsicht ins Polizei Protokoll gehabt, habe etwas knapp die Straße überquert, es bestand nie eine Gefahrensituation, erstes Auto Rentner macht eine Vollbremsung, zweites Auto Rentner rauscht drauf, Polizei hat mir aber nur ein Verwarngeld von 5 Euro gegeben und Aussage war Mindestabstand war zu kurz zwischen beiden Autos, daher der Auffahrunfall, wäre er normal gewesen wäre nichts passiert
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Olaf Seifert schrieb:
@Körnchen stimmt, ich habe das falsch gelesen...
Hast du eine Rechtschutzversicherung ? Da würde ich mich mal beraten lassen . Versicherungen versuchen ja viel . Fakt ist , daß Rentner Nr. 2 dem anderen hintendrauf gefahren ist wegen zu geringem Abstand . Und wer auffährt hat Schuld . Ob Nr. 1 jetzt wegen dir gebremst hat , ob ein Ball auf die Straße rollt oder ein Kleinkind plötzlich auftaucht . In der Fahrschule wird immer wieder gelehrt daß Abstand zu halten ist .
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Leni C. schrieb:
@rico575
Hast du eine Rechtschutzversicherung ? Da würde ich mich mal beraten lassen . Versicherungen versuchen ja viel . Fakt ist , daß Rentner Nr. 2 dem anderen hintendrauf gefahren ist wegen zu geringem Abstand . Und wer auffährt hat Schuld . Ob Nr. 1 jetzt wegen dir gebremst hat , ob ein Ball auf die Straße rollt oder ein Kleinkind plötzlich auftaucht . In der Fahrschule wird immer wieder gelehrt daß Abstand zu halten ist .
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massu schrieb:
@Leni C. es sei denn du gehst bei Rot über dem Zebrastreifen. Dann könnte dir eine Teilschuld an dem Auffahrunfall angerechnet werden.
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rico575 schrieb:
@Leni C. private Haftpflichtversicherung lehnt ab mit Verweis auf den Dienstweg, hab ich schon versucht, deshalb schreibe ich hier. Danke trotzdem
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Problem beschreiben
rico575 schrieb:
Sachlage... hab leider einen verkehrsunfall produziert, vom Hausbesuch kommend, nun bekomme ich Post der gegnerischen Versicherung, welche mir 50 der Kosten in Rechnung stellt, hab natürlich auf Anraten der Polizei den Schaden meiner privaten Haftpflicht Versicherung gemeldet, diese hat haftungsgründe abgelehnt da es auf dem Dienstweg passiert ist, sprich muss ich die 50 Prozent zahlen oder greift hier eine Praxis Haftpflicht Versicherung?
Danke
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rico575 schrieb:
Danke, für die schnelle Antwort, wie genau ist juristisch grob fahrlässig geregelt?
Ich würde mal sagen: besoffen, unter Drogeneinfluss, usw. würde man wohl als grob fahrlässig bezeichnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@rico575
rico575 schrieb am 03.09.2023 13:02 Uhr:Danke, für die schnelle Antwort, wie genau ist juristisch grob fahrlässig geregelt? Es wird grob fahrlässig gehandelt, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Das heißt, der Versicherte verletzt die erforderliche Sorgfalt nach allen Umständen in ungewöhnlich hohem Maße. Quelle: Dr. Google
Ich würde mal sagen: besoffen, unter Drogeneinfluss, usw. würde man wohl als grob fahrlässig bezeichnen.
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rico575 schrieb:
Danke
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Schippi schrieb:
@rico575 Du stellst hier Fragen die kann ein Therapeut mit seinem juristischen Knowhow echt gut beantworten!Du oder dein AG sollten einen Fachmann befragen!Demnächst müssen wir noch Tipps zum Anlegen von Geld machen!
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rico575 schrieb:
@Schippi keine Sorge, wollte einfach wissen ob es den Fall schon mal so gab, wovon ich ausgehe und wollte gern Erfahrungen berichtet bekommen, mehr nicht, Geld kann ich sehr gut alleine anlegen
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Schippi schrieb:
@rico575 😂ist halt immer von Fall zu Fall verschieden!wenn du keine offizielle Schuldzuweisung erhalten hast,dann kann die Versicherung dich mal!Notfalls Anwalt nehmen,der regelt das mit einem netten Schreiben!Aber wie gesagt:wir sind therapeutische fachleute und jeder hat andere Erfahrungen
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rico575 schrieb:
@Schippi mittlerweile läuft die Sache
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@rico575 Für Unfälle etc. die ein AN während ein Arbeitseinsatz produziert ist der AG, stellvertretend für den AN, in der Haftungsverantwortung (außer bei grober Fahrlässigkeit). Also ja, dein AG muss für den Schaden aufkommen.
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