Physiotherapeut/in (m/w/d) für
Zürich und Umgebung
Du bist Physiotherapeut/in mit
Leidenschaft und suchst eine
Arbeitsstelle, die mehr bietet als
nur den Standard?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir suchen engagierte
Physiotherapeut/innen, die unser
Team in Zürich und Umgebung
verstärken möchten.
---
Was wir bieten:
• Faire Entlohnung: Du wirst
leistungsgerecht bezahlt, mit
zusätzlichen Boni für Hausbesuche
und besondere Einsätze.
• Entspannte Arbeitszeiten: Wir
...
Zürich und Umgebung
Du bist Physiotherapeut/in mit
Leidenschaft und suchst eine
Arbeitsstelle, die mehr bietet als
nur den Standard?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir suchen engagierte
Physiotherapeut/innen, die unser
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Was wir bieten:
• Faire Entlohnung: Du wirst
leistungsgerecht bezahlt, mit
zusätzlichen Boni für Hausbesuche
und besondere Einsätze.
• Entspannte Arbeitszeiten: Wir
...
Ich habe eine Karteileiche gefunden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie sind die Fristen für die Abrechnung von BG Rezepten?
Ich habe eine Karteileiche gefunden!
Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
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Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
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W. Stangner schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
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Papa Alpaka schrieb:
Stand meines Wissens: Drei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Forderung entstanden ist.
Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
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