Einleitung:
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Ich habe eine Karteileiche gefunden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie sind die Fristen für die Abrechnung von BG Rezepten?
Ich habe eine Karteileiche gefunden!
Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
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Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
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W. Stangner schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
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Papa Alpaka schrieb:
Stand meines Wissens: Drei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Forderung entstanden ist.
Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
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