Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
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unsere 45min Taktung erm...
Leider nicht vertraglich festgelegt.
Nun soll die Praxis auch Samstag geöffnet werden.
Kann ich dazu verpflichtet werden, auch an den Samstagen zu arbeiten?
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kinzi schrieb:
Seit über 1 Jahr arbeite ich von Montag bis Freitag.
Leider nicht vertraglich festgelegt.
Nun soll die Praxis auch Samstag geöffnet werden.
Kann ich dazu verpflichtet werden, auch an den Samstagen zu arbeiten?
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Wonderwoman schrieb:
Ja. Es handelt sich um einen ganz normalen Werktag.
Üblicherweise steht da etwas wie "...AZ richtet sich nach Öffnungszeiten der Praxis..." oder ähnlich.
Grundsätzlich ist Samstag ein normaler Werktag und ich kenne viele Praxen, die Samstag geöffnet haben.
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Hase C schrieb:
Was steht zu AZ im Vertrag? Oder existiert nur eine mündliche Vereinbarung?
Üblicherweise steht da etwas wie "...AZ richtet sich nach Öffnungszeiten der Praxis..." oder ähnlich.
Grundsätzlich ist Samstag ein normaler Werktag und ich kenne viele Praxen, die Samstag geöffnet haben.
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britta109 schrieb:
Ich arbeite samstags gerne. Der Samstag hat eine andere Qualität. Meist weniger hektisch und die Patienten sind dankbar, dass sie samstags kommen dürfen. Samstags zu arbeiten finde ich nicht ungewöhnlich. Allerdings gehöre ich einem Jahrgang an, der in der Grundschule anfangs nur 1x monatlich ein langes Wochenende hatte. :grin:
Dagegen könnte nur sprechen, wenn es schriftliche oder mündliche Vereinbarungen gäbe, die den Samstag als Arbeitstag explizit ausschließen. Ebenso könnte man die betriebliche Übung bzw. Praxis anführen, wo dieser Tag über viele Jahre als freier Tag galt. Ggf. auch wenn es für den einzelnen AN eine besondere soziale Härte bedeuten würde und der AG damit seine Führsorgepflicht verletzen würde, könnte man sich im Einzelfall dagegen wehren.
Auch das zählt allerdings nur dann, wenn keine dringende betriebliche Notwendigkeit diese Änderung erfordert.
Allerdings muss man in der heutigen Zeit, wo es eher schwierig ist gute Mitarbeiter zu finden, von Seiten des Arbeitgebers damit rechnen, dass die Mitarbeiter, die diese Änderung nicht akzeptieren, sich nach einem neuen Job umsehen. Die wenigsten Praxen arbeiten Samstags.
Man ist immer gut beraten, solche Änderungen miteinander zu besprechen und möglichst einvernehmlich zu beschließen.
Man kann durch Gehaltsverbesserung, Flexibilisierung der Arbeitszeit mal zugunsten der Mitarbeiter oder auch ggf. mehr Urlaubstagen den Mitarbeitern durchaus motivierende Anreize anbieten, wenn man will. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben so bestimmen, wie es betrieblich erforderlich ist. Dabei ist der Samstag als Werktag nicht ausgeschlossen.
Dagegen könnte nur sprechen, wenn es schriftliche oder mündliche Vereinbarungen gäbe, die den Samstag als Arbeitstag explizit ausschließen. Ebenso könnte man die betriebliche Übung bzw. Praxis anführen, wo dieser Tag über viele Jahre als freier Tag galt. Ggf. auch wenn es für den einzelnen AN eine besondere soziale Härte bedeuten würde und der AG damit seine Führsorgepflicht verletzen würde, könnte man sich im Einzelfall dagegen wehren.
Auch das zählt allerdings nur dann, wenn keine dringende betriebliche Notwendigkeit diese Änderung erfordert.
Allerdings muss man in der heutigen Zeit, wo es eher schwierig ist gute Mitarbeiter zu finden, von Seiten des Arbeitgebers damit rechnen, dass die Mitarbeiter, die diese Änderung nicht akzeptieren, sich nach einem neuen Job umsehen. Die wenigsten Praxen arbeiten Samstags.
Man ist immer gut beraten, solche Änderungen miteinander zu besprechen und möglichst einvernehmlich zu beschließen.
Man kann durch Gehaltsverbesserung, Flexibilisierung der Arbeitszeit mal zugunsten der Mitarbeiter oder auch ggf. mehr Urlaubstagen den Mitarbeitern durchaus motivierende Anreize anbieten, wenn man will. Gruß S.
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crz schrieb:
Sehe es nicht als du MUSST sondern du DARFST!!!
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