Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
Inzwischen habe ich erfolgreich die o.g. Fortbildung abgeschlossen..bin aber weiter unsicher inwieweit ich auf der "sicheren" Seite bin. Laut Dozentin steht in unserem berufsgesetzt nicht ausschließlich dass wir NICHT "in körperhöhlen"arbeiten dürfen und sind mit der schriftlichen Einverständniserklärung und mit Abschluss des besagtes Kurses zu 99% rechtlich abgesichert. Wo genau finde ich besagten Gesetzestext und wie ist eure Meinung?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
fey schrieb:
Liebe Kollegen,
Inzwischen habe ich erfolgreich die o.g. Fortbildung abgeschlossen..bin aber weiter unsicher inwieweit ich auf der "sicheren" Seite bin. Laut Dozentin steht in unserem berufsgesetzt nicht ausschließlich dass wir NICHT "in körperhöhlen"arbeiten dürfen und sind mit der schriftlichen Einverständniserklärung und mit Abschluss des besagtes Kurses zu 99% rechtlich abgesichert. Wo genau finde ich besagten Gesetzestext und wie ist eure Meinung?
Zuerst einmal ist es wurscht, welche Fobi du belegt hast. Hier kommen alleine die Regelungen des StGB, des HeilprG, des MPhG und des BGB (Patientenrechte) zu tragen.
Jeder Eingriff in Körperhöhlen ist eine invasive Maßnahme und stellt eine Körperverletzung dar. In diesem Fall dürfte sie mit Einwilligung des Pat. geschehen. Dies wird durch Aufklärung usw. auf Rechtsgrundlage des BGB geregelt. Gleichzeitig wie gesagt ist eine Körperverletzng mit Einwilligung zur Durchführung medizinischer Maßnahmen strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Frage ist nun, als was Du tätig bist?
Als PT im Bereich der PKV ist die vaginale oder rektale Behandlung in aller Regel nicht möglich. Als PTHP wird es argumentativ schwierig, da Du im FC nur das anwenden darfst, was in der Ausbildung auf Basis des MPhG gelernt wurde.
Es bleibt also nur die einwandfreie rechtliche Absicherung als Voll HP.
Ich habe alles jetzt eher unjuristisch geschrieben, damit es besser verstanden wird.
Weiter sollte darauf geachtet werden , dass eine weitere Person anwesend ist (gerade bei der Konstellation Behandler <_> Patientin!!)
Persönlich würde ich keine Grund sehen, warum nicht jemand am Os cocc. rektal behandelt werden sollte (z.B. bei LWS, Bebo oder ähnlichen Problemem.). Vaginal seh ich keine Grund für einen "nur" PT hier ranzugehen. Dies ist auch aus meiner Sicht nicht rechtlich abgesichert (s.o.).
Ich persönlich behandle laufend rectal. Vaginal nie, da mir da der Aufwand und das Risiko zu groß sind (Risiko: Behandler<_> Patientin). Da hab ich keinen Bock auf Stress.
So das wars auf die Schnelle mal von mir.
Gefällt mir
so ist das nicht ganz richtig.
Invasiv ist alles, was in den Körper - durch Häute - eindringt. Die Nutzung vorgebildeter Höhlen ist damit juristisch eindeutig nicht invasiv.
Aber: Die Juristen werten alles, was in Körperhöhlen ohne Einwilligung eingeführt wird, als Mißbrauch / Vergewaltigung.
PT's können rechtlich sicher in Körperhöhlen - CMD ! - arbeiten, insbesondere dann, wenn dies ausdrücklich auf der VO vermerkt ist.
Wenn es anders wäre, wären die Fortbildungen der AG GGUP des ZVK völlig sinnlos. Eine schriftliche und vom Pat. unterschriebene Aufklärung ist immer hilfreich.
Nach Jahren der Arbeit in diesem Sektor kann ich sagen, dass die Mehrheit der Pat. des anderen Geschlechtes keine Zeugen wünschen. Dies ist einereits gefährlich für den Th., andererseits wird er auch so über genügend Leumundszeugen verfügen, die bestätigen, dass er korrekt und hilfreich behandelt hat. So meine - männliche - Erfahrung ohne bewußte Anschuldigungen oder Strafverfahren.
Interessanterweise sind es fast ausschließlich ältere, weibliche PT's, die die Männer bei Prostata- und Blasenproblemen behandeln.
Für fey: Gesetze und Vorschriften regeln in D überwiegend, was verboten ist. Um Deine Sicherheit zu stärken, solltest Du bei den infrage kommenden Verordnern Deine Therapiemöglichkeiten und Ausbildung vorstellen, persönlich und mit Flyer / Karte.
mfg hgb :wink:
Arzt seit 76
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Lieber Bernie,
so ist das nicht ganz richtig.
Invasiv ist alles, was in den Körper - durch Häute - eindringt. Die Nutzung vorgebildeter Höhlen ist damit juristisch eindeutig nicht invasiv.
Aber: Die Juristen werten alles, was in Körperhöhlen ohne Einwilligung eingeführt wird, als Mißbrauch / Vergewaltigung.
PT's können rechtlich sicher in Körperhöhlen - CMD ! - arbeiten, insbesondere dann, wenn dies ausdrücklich auf der VO vermerkt ist.
Wenn es anders wäre, wären die Fortbildungen der AG GGUP des ZVK völlig sinnlos. Eine schriftliche und vom Pat. unterschriebene Aufklärung ist immer hilfreich.
Nach Jahren der Arbeit in diesem Sektor kann ich sagen, dass die Mehrheit der Pat. des anderen Geschlechtes keine Zeugen wünschen. Dies ist einereits gefährlich für den Th., andererseits wird er auch so über genügend Leumundszeugen verfügen, die bestätigen, dass er korrekt und hilfreich behandelt hat. So meine - männliche - Erfahrung ohne bewußte Anschuldigungen oder Strafverfahren.
Interessanterweise sind es fast ausschließlich ältere, weibliche PT's, die die Männer bei Prostata- und Blasenproblemen behandeln.
Für fey: Gesetze und Vorschriften regeln in D überwiegend, was verboten ist. Um Deine Sicherheit zu stärken, solltest Du bei den infrage kommenden Verordnern Deine Therapiemöglichkeiten und Ausbildung vorstellen, persönlich und mit Flyer / Karte.
mfg hgb :wink:
Arzt seit 76
vielen dank für eure ausführlichen antworten. ich bin als physiotherapeutin tätig und habe den sekt. Heilpraktiker, behandle jedoch keine gesetzlich versicherten patienten.
nochmals danke und schönen sonntag noch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
fey schrieb:
liebe kollegen,
vielen dank für eure ausführlichen antworten. ich bin als physiotherapeutin tätig und habe den sekt. Heilpraktiker, behandle jedoch keine gesetzlich versicherten patienten.
nochmals danke und schönen sonntag noch.
aber das kann ich so nicht stehen lassen. "Invasiv" ist jede verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Hierzu gehört auch das Eindringen in vorhandene Körperöffnung, wie auch die Verabreichung von Medikamenten, die Intubation (vorhandene Körperöffnung), die Defibrillation etc. Also mithin Maßnahmen, welche keine neuen Öffnungen herbeiführen. Dass PT nicht rechtlich einwandfrei in Körperhöhlen arbeiten dürfen habe ich nicht geschrieben. Du bist heir vielleicht über den Begrigg Körperverletzung gestolpert, aber auch z.B. eine Medikamentengabe stellt eine Körperverletzung dar (jedoch meist mit Einwilligung) . Wobe deine Anführung einer Fortbildung hier die falsche Begründung ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Sorry hgb,
aber das kann ich so nicht stehen lassen. "Invasiv" ist jede verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Hierzu gehört auch das Eindringen in vorhandene Körperöffnung, wie auch die Verabreichung von Medikamenten, die Intubation (vorhandene Körperöffnung), die Defibrillation etc. Also mithin Maßnahmen, welche keine neuen Öffnungen herbeiführen. Dass PT nicht rechtlich einwandfrei in Körperhöhlen arbeiten dürfen habe ich nicht geschrieben. Du bist heir vielleicht über den Begrigg Körperverletzung gestolpert, aber auch z.B. eine Medikamentengabe stellt eine Körperverletzung dar (jedoch meist mit Einwilligung) . Wobe deine Anführung einer Fortbildung hier die falsche Begründung ist.
Für die Darstellung hier beschränke ich mich bei invasiv auf die medizinische Bedeutung. Hier ist es ganz klar, dass das Eindringen in das Körperinnere gemeint ist, daher die Verbote für nicht medizinische Berufe/ Akupunktur durch "Hilfskräfte".
Hebamme und Zahnarzthelferin, Arzthelferin, Gesundheitspfleger/-in und PT arbeiten an Mund, Ohr, Abseßhöhlen, Enddarm und Scheide nicht invasiv! Dabei kommt es sogar nicht darauf an, ob eine Höhle vorgebildet ist, siehe Abszeß.
Alles andere, Ausziehen lassen, Ansehen, Anfassen berührt die körperliche Unversehrtheit und bedarf der Einwilligung, vielfach als gegeben vorausgesetzt - Eintritt in die Praxis, aber manchmal gesondert nach Aufklärung nötig. Ohne Einwilligung dann Körperverletzung / Mißbrauch / Vergewaltigung.
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Da haben wir aber unterschiedliche Vorstellungen vom Begriff "invasiv". Nun kommt noch die "körperliche Unversehrtheit" hinzu, n. m. K. eine rein juristische Formulierung.
Für die Darstellung hier beschränke ich mich bei invasiv auf die medizinische Bedeutung. Hier ist es ganz klar, dass das Eindringen in das Körperinnere gemeint ist, daher die Verbote für nicht medizinische Berufe/ Akupunktur durch "Hilfskräfte".
Hebamme und Zahnarzthelferin, Arzthelferin, Gesundheitspfleger/-in und PT arbeiten an Mund, Ohr, Abseßhöhlen, Enddarm und Scheide nicht invasiv! Dabei kommt es sogar nicht darauf an, ob eine Höhle vorgebildet ist, siehe Abszeß.
Alles andere, Ausziehen lassen, Ansehen, Anfassen berührt die körperliche Unversehrtheit und bedarf der Einwilligung, vielfach als gegeben vorausgesetzt - Eintritt in die Praxis, aber manchmal gesondert nach Aufklärung nötig. Ohne Einwilligung dann Körperverletzung / Mißbrauch / Vergewaltigung.
mfg hgb :blush:
Mal ne andere Frage: Warum als Arzt hier in diesem Forum? (Keine Kritik! Nur Interesse)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Mich interressiert ahlt das "rein juristische", denn dies kann mir (und allen anderen Therapeuten) Probleme bereiten :wink:
Mal ne andere Frage: Warum als Arzt hier in diesem Forum? (Keine Kritik! Nur Interesse)
Viele Ärzte sind aber außerhalb der eigenen Gruppe nicht teamfähig, deswegen auch die HP und Teil-HP - Welle.
Eigentlich wollte D vom HP, einem Naziprodukt(!), weg.
HP-Geschichte siehe hier: Heilpraktiker – Wikipedia
mfg hgb :blush:
PS.: Zum rein juristischen kann ich nur bedingt Stellung nehmen. Steht auf einem PT-Praxisschild "Beckenbodentherapie", kann es m. E. kein Problem geben. Die Indizierung der Maßnahmen ist m. E. schwieriger, da dies kein Staatsexamensstoff für den Erwerb des Teil-HP ist. Der Voll HP ist wieder außen vor.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
..weil es für eine suffiziente konservative Behandlung nur ein teamwork geben kann.
Viele Ärzte sind aber außerhalb der eigenen Gruppe nicht teamfähig, deswegen auch die HP und Teil-HP - Welle.
Eigentlich wollte D vom HP, einem Naziprodukt(!), weg.
HP-Geschichte siehe hier: Heilpraktiker – Wikipedia
mfg hgb :blush:
PS.: Zum rein juristischen kann ich nur bedingt Stellung nehmen. Steht auf einem PT-Praxisschild "Beckenbodentherapie", kann es m. E. kein Problem geben. Die Indizierung der Maßnahmen ist m. E. schwieriger, da dies kein Staatsexamensstoff für den Erwerb des Teil-HP ist. Der Voll HP ist wieder außen vor.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Danke, Johann Wolfgang von Goethe.. :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Bernie schrieb:
Ds ist nur komlex zu beantworten.
Zuerst einmal ist es wurscht, welche Fobi du belegt hast. Hier kommen alleine die Regelungen des StGB, des HeilprG, des MPhG und des BGB (Patientenrechte) zu tragen.
Jeder Eingriff in Körperhöhlen ist eine invasive Maßnahme und stellt eine Körperverletzung dar. In diesem Fall dürfte sie mit Einwilligung des Pat. geschehen. Dies wird durch Aufklärung usw. auf Rechtsgrundlage des BGB geregelt. Gleichzeitig wie gesagt ist eine Körperverletzng mit Einwilligung zur Durchführung medizinischer Maßnahmen strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Frage ist nun, als was Du tätig bist?
Als PT im Bereich der PKV ist die vaginale oder rektale Behandlung in aller Regel nicht möglich. Als PTHP wird es argumentativ schwierig, da Du im FC nur das anwenden darfst, was in der Ausbildung auf Basis des MPhG gelernt wurde.
Es bleibt also nur die einwandfreie rechtliche Absicherung als Voll HP.
Ich habe alles jetzt eher unjuristisch geschrieben, damit es besser verstanden wird.
Weiter sollte darauf geachtet werden , dass eine weitere Person anwesend ist (gerade bei der Konstellation Behandler <_> Patientin!!)
Persönlich würde ich keine Grund sehen, warum nicht jemand am Os cocc. rektal behandelt werden sollte (z.B. bei LWS, Bebo oder ähnlichen Problemem.). Vaginal seh ich keine Grund für einen "nur" PT hier ranzugehen. Dies ist auch aus meiner Sicht nicht rechtlich abgesichert (s.o.).
Ich persönlich behandle laufend rectal. Vaginal nie, da mir da der Aufwand und das Risiko zu groß sind (Risiko: Behandler<_> Patientin). Da hab ich keinen Bock auf Stress.
So das wars auf die Schnelle mal von mir.
Mein Profilbild bearbeiten