Wir, der Verband für
Physiotherapie e.V., Landesgruppe
Bayern (VPT Bayern), würden gern
unser Team vergrößern und suchen
für 30 Stunden/Woche auf diesem
Weg eine motivierte Verstärkung
u.A. im Bereich Fort- und
Weiterbildungen an unserem Standort
am Arabellapark.
Der VPT ist ein Heilmittelverband
für Physiotherapeuten, Masseure
und med. Bademeister. U.a. beraten
wir unsere Mitglieder, bieten Fort-
und Weiterbildungsveranstaltungen
an und suchen ab sofort oder
später Verstärkung (m/w...
Physiotherapie e.V., Landesgruppe
Bayern (VPT Bayern), würden gern
unser Team vergrößern und suchen
für 30 Stunden/Woche auf diesem
Weg eine motivierte Verstärkung
u.A. im Bereich Fort- und
Weiterbildungen an unserem Standort
am Arabellapark.
Der VPT ist ein Heilmittelverband
für Physiotherapeuten, Masseure
und med. Bademeister. U.a. beraten
wir unsere Mitglieder, bieten Fort-
und Weiterbildungsveranstaltungen
an und suchen ab sofort oder
später Verstärkung (m/w...
Seit April habe ich von der Schule wo ich ein Mal in der Woche arbeite, einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Im neuen Vertrag stehen mir Urlaub nicht mehr zu.
Ist es rechtlich möglich?
Vielen Dank.
Liebe Grüße Delsifee
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe als Praktikumsbetreuerin eine geringfügige entlohnte Beschäftigung.
Seit April habe ich von der Schule wo ich ein Mal in der Woche arbeite, einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.
Im neuen Vertrag stehen mir Urlaub nicht mehr zu.
Ist es rechtlich möglich?
Vielen Dank.
Liebe Grüße Delsifee
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Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe aber keine Urlaub, also nichts frei.
Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
Ich habe aber keine Urlaub, also nichts frei.
Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
...im allergrößten Notfall erstmal hinnehmen, im Nachgang vom Arbeitsgericht kippen lassen. Minijobber, lasst euch nicht verarschen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.7.20 23:55:
Ich habe aber keine Urlaub, also nichts frei.
Wenn ich frei will dann ohne Lohn.
...im allergrößten Notfall erstmal hinnehmen, im Nachgang vom Arbeitsgericht kippen lassen. Minijobber, lasst euch nicht verarschen ;)
Dort kann man sich über wirklich alles zu dem Thema informieren.
Auch zum gesetzlich verankerten Urlaubsanspruch.
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Sarah Gerbert schrieb:
minijob-zentrale.de
Dort kann man sich über wirklich alles zu dem Thema informieren.
Auch zum gesetzlich verankerten Urlaubsanspruch.
Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzl. Urlaubsanspruch) geteilt durch 6.
Bei 1 Arbeitstag pro Woche sind das 4 Urlaubstage.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Der gesetzluche Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt:
Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzl. Urlaubsanspruch) geteilt durch 6.
Bei 1 Arbeitstag pro Woche sind das 4 Urlaubstage.
Gruß von Monique
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tom1350 schrieb:
Wenn es vorgegebene bezahlte unterrichtsfreie Zeit von mindestens 4 Wochen im Jahr gibt ja.
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