für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
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Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
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wären wünschenswert, für 20 –
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ich beginne am 15.2. bei meinem neuen Arbeitgeber. Jetzt habe ich bis zum 15. noch 2.5 Tage bei meinem alten AG den anteiligen Urlaub für dieses Jahr genommen und nun hat mich die fette Erkältung erwischt.
Verfallen nun die Urlaubstage, auch wenn ich mich krankschreiben lasse? Habe ich dann bei meinem neuen AG Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, also auch für Januar und den halben Februar?
Wer kennt sich aus?
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Cloud schrieb:
Hallo,
ich beginne am 15.2. bei meinem neuen Arbeitgeber. Jetzt habe ich bis zum 15. noch 2.5 Tage bei meinem alten AG den anteiligen Urlaub für dieses Jahr genommen und nun hat mich die fette Erkältung erwischt.
Verfallen nun die Urlaubstage, auch wenn ich mich krankschreiben lasse? Habe ich dann bei meinem neuen AG Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, also auch für Januar und den halben Februar?
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nhd schrieb:
du hast nur Urlaubsanspruch ab Mitte Februar,also ab Arbeitsbeginn.Wenn Du fair bist lässt du deinen alten Urlaub bei deinem alten AG verfallen .Du kommst ja eh nicht mehr und er hat jetzt sicher genug stress ,da du ja fehlst.Kommt auf dich und dein Verhältnis zu deinem Ag an
Ich könnte aber theoretisch mir den Urlaub bei Krankschreibung auszahlen lassen?
Das Verhältnis war letztlich nicht ganz so prickelnd,mir geht es allerdings eher um freie Tage, denn beim neuen Ag habe ich weniger Urlaub.
Wegen 2. 5 Tagen werde ich Ex Chef nun nicht mehr behelligen. Weg und Schwamm drüber :blush:
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Cloud schrieb:
also wenn ich es recht verstehe, kann ich Urlaub , wie ich schon vermutet habe, nicht mit zum neuen AG nehmen?!
Ich könnte aber theoretisch mir den Urlaub bei Krankschreibung auszahlen lassen?
Das Verhältnis war letztlich nicht ganz so prickelnd,mir geht es allerdings eher um freie Tage, denn beim neuen Ag habe ich weniger Urlaub.
Wegen 2. 5 Tagen werde ich Ex Chef nun nicht mehr behelligen. Weg und Schwamm drüber :blush:
Leg dich ins Bett und gib dir eine "Erwärmung", lies ein schönes Buch oder hör Musik und freu dich dass du bald was Neues anfängst
:wink:
[bearbeitet am 09.02.13 14:01]
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Jörg Imbach schrieb:
Der Urlaub dient aber der Erholung von der Arbeitsbelastung und nicht dazu Erkrankungen zu kurieren.
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Pinguin0205 schrieb:
Genau lasse dir den urlaub ausbezahlen. Hohle dir einen gelben Schein
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RoFo schrieb:
In diesem Fall aber nicht...
Handelt es sich um Resturlaub vom Vorjahr, so muss er den dann bei AG-Wechsel auszahlen. Wenn es von diesem Jahr ist, kann er ggfs. mit zum neuen AG genommen werden (Urlaubsbescheinigung) oder auch augeszahlt werden. Allerdings wird der neue AG sagen, was schert mich der Urlaub vom alten AG. Wäre nur der Fall, wenn du mehr Tage, als die, die dir für die Zeit beim alten AG zustehen, bekommen hast.
IM zweifelsfall bitte Juristen fragen, die sich damit auskennen. Hier gibts auch viel WUnschdenken und sind halt alles nur Meinungen.
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TheStonie schrieb:
Wenn du im Urlaub krank wirst, steht dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einem Arzt zu. Dann hat der AG dir LFZ im Krankheitsfall zu zahlen.
Handelt es sich um Resturlaub vom Vorjahr, so muss er den dann bei AG-Wechsel auszahlen. Wenn es von diesem Jahr ist, kann er ggfs. mit zum neuen AG genommen werden (Urlaubsbescheinigung) oder auch augeszahlt werden. Allerdings wird der neue AG sagen, was schert mich der Urlaub vom alten AG. Wäre nur der Fall, wenn du mehr Tage, als die, die dir für die Zeit beim alten AG zustehen, bekommen hast.
IM zweifelsfall bitte Juristen fragen, die sich damit auskennen. Hier gibts auch viel WUnschdenken und sind halt alles nur Meinungen.
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limone schrieb:
Also wirklich, wegen 2,5 Tagen Urlaub rumtun, ich würde mich nie im Urlaub krankschreiben lassen, schon gar nicht wegen einer "Erkältung" :flushed:
Leg dich ins Bett und gib dir eine "Erwärmung", lies ein schönes Buch oder hör Musik und freu dich dass du bald was Neues anfängst
:wink:
[bearbeitet am 09.02.13 14:01]
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