Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
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ich plane neben meiner PT-Praxis eine weitere kleine Privatpraxis für Osteopathie und Naturheilkunde aufzumachen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mit dieser neuen oder der PT-Praxis dann umsatzsteuerpflichtig werde?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten.
VG????????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich plane neben meiner PT-Praxis eine weitere kleine Privatpraxis für Osteopathie und Naturheilkunde aufzumachen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mit dieser neuen oder der PT-Praxis dann umsatzsteuerpflichtig werde?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten.
VG????????
Alles klar?
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Shakespeare schrieb:
Grundsätzlich sind Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme sind u. a. Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Es hängt also davon ab welche Leistungen, zu welchen Zweck und als was Du anbietest. Als Heilpraktiker wären Deine Angebote (Osteopathie, nicht- physiot. Naturheilkunde) also dann umsatzsteuerfrei, wenn Du damit Krankheiten/Störungen behandelst. Als Physio, dürftest Du diese Dinge gem. HPG ohnehin nicht anbieten. Als Physio gilt allgemein eine Umsatzsteuer Befreiung als rechtssicher, wenn eine ärztliche oder auch heilpraktische Verordnung vorliegt oder auch wenn Du als sektoraler Heilpraktiker, berufstypische Therapien (also nicht Osteop.,oder nicht physiotherapeutische Naturheilverfahren) durchführst.
Alles klar?
Also Steuerberater!
Gruß redvine
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Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum.
Also Steuerberater!
Gruß redvine
Umsatzsteuer fällt unabhängig von der Praxisgröße auf Heilbehandlungen auf RZ oder als sHP/HP nicht an.
Was anfallen kann ist die Gewerbesteuer, als den STB fragen.
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Tempelritter schrieb:
redvine schrieb am 14.7.19 12:25:
Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum.
Also Steuerberater!
Gruß redvine
Umsatzsteuer fällt unabhängig von der Praxisgröße auf Heilbehandlungen auf RZ oder als sHP/HP nicht an.
Was anfallen kann ist die Gewerbesteuer, als den STB fragen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Stimmt, habe ich verwechselt.
Gruß redvine
--> Was hat denn der IFK mit einer Heilpraktikerpraxis zu tun?
Du willst eine zweite Praxis als HP (neben Deiner PT Praxis) aufmachen. Warum solltest Du denn da Umsatzsteuerpflichtig werden?
Das hilft Dir bestimmt:
RAin Ulrike Borgmann, Stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin des Referats Recht des IFK e.V., Bochum
-->"Werden heilkundlich therapeutische Leistungen von Physiotherapeuten (bzw. Ergotherapeuten oder Logopäden) erbracht, sind diese nach § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit. Dies gilt generell und unabhängig von der Betriebsgröße, der Zahl der Angestellten und unabhängig davon, ob die Leistungen gegebenenfalls in einer Zweitpraxis erbracht werden. Juristische Personen (zum Beispiel eine GmbH) sind unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls umsatzsteuerbefreit." Zitat Ende.
Analoge Anwendung bei HP-Praxis.......
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Bernie schrieb:
"und auch noch einmal den IFK befragen"
--> Was hat denn der IFK mit einer Heilpraktikerpraxis zu tun?
Du willst eine zweite Praxis als HP (neben Deiner PT Praxis) aufmachen. Warum solltest Du denn da Umsatzsteuerpflichtig werden?
Das hilft Dir bestimmt:
RAin Ulrike Borgmann, Stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin des Referats Recht des IFK e.V., Bochum
-->"Werden heilkundlich therapeutische Leistungen von Physiotherapeuten (bzw. Ergotherapeuten oder Logopäden) erbracht, sind diese nach § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit. Dies gilt generell und unabhängig von der Betriebsgröße, der Zahl der Angestellten und unabhängig davon, ob die Leistungen gegebenenfalls in einer Zweitpraxis erbracht werden. Juristische Personen (zum Beispiel eine GmbH) sind unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls umsatzsteuerbefreit." Zitat Ende.
Analoge Anwendung bei HP-Praxis.......
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redvine schrieb:
Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum.
Also Steuerberater!
Gruß redvine
Ich werde mich auf jeden Fall mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen und auch noch einmal den IFK befragen.
Es ist verdammt viel, woran man bei den kleinsten Veränderungen denken muss.
Also, herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch.
????????
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Vielen Dank an all!
????????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also, nach allen Recherchen, die ich jetzt mit Steuerberater und IFK machen könnte, fällt keine Umsatzsteuer an. Das einzige was anfallen könnte, ist Gewerbesteuer, wenn ich nicht mindestens 30 h / Woche in der Praxis für meine Mitarbeiter verfügbar bin. Da das nicht sein wird, habe ich also keine weiteren Kosten zu befürchten.
Vielen Dank an all!
????????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo und erst einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten.
Ich werde mich auf jeden Fall mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen und auch noch einmal den IFK befragen.
Es ist verdammt viel, woran man bei den kleinsten Veränderungen denken muss.
Also, herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch.
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