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Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Ich habe vor einigen Jahren bei einem mittelständischen Betrieb einige Mitarbeiter der Firma auf der Power-Plate trainiert.
Der Geschäftsführer hatte die PP angeschafft und mich zur Trainerin ausbilden lassen, um seinen Mitarbeitern "etwas Gutes" zu tun und den Krankenstand zu verringern.
Ich habe ein Honorar auf Stundensatzbasis erhalten.
Nun hat es wohl eine Betriebsprüfung dort gegeben, und das dortige Finanzamt hat "mein" Finanzamt über meine Tätigkeit informiert. Ich soll nun erklären, in wie weit meine Arbeit dort NICHT umsatzsteuerpflichtig ist. Andernfalls muss ich Umsatzsteuer nachzahlen. Mein damaliger Steuerberater meinte auf Anfrage lapidar, ich müsse halt den entsprechenden Nachweis bringen. Bin z.Zt. insolvent und Hartz IV -Empfänger.
Meine Frage : welchen Nachweis muss ich erbringen, wie muss das Ding heißen, damit es umsatzsteuerfrei ist? Habe es in meiner Steuererklärung "Betriebliche Prävention" genannt.
HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!
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Ute Flechsig schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, hoffe auf hilfreiche Beiträge von Euch zu folgender Sache.
Ich habe vor einigen Jahren bei einem mittelständischen Betrieb einige Mitarbeiter der Firma auf der Power-Plate trainiert.
Der Geschäftsführer hatte die PP angeschafft und mich zur Trainerin ausbilden lassen, um seinen Mitarbeitern "etwas Gutes" zu tun und den Krankenstand zu verringern.
Ich habe ein Honorar auf Stundensatzbasis erhalten.
Nun hat es wohl eine Betriebsprüfung dort gegeben, und das dortige Finanzamt hat "mein" Finanzamt über meine Tätigkeit informiert. Ich soll nun erklären, in wie weit meine Arbeit dort NICHT umsatzsteuerpflichtig ist. Andernfalls muss ich Umsatzsteuer nachzahlen. Mein damaliger Steuerberater meinte auf Anfrage lapidar, ich müsse halt den entsprechenden Nachweis bringen. Bin z.Zt. insolvent und Hartz IV -Empfänger.
Meine Frage : welchen Nachweis muss ich erbringen, wie muss das Ding heißen, damit es umsatzsteuerfrei ist? Habe es in meiner Steuererklärung "Betriebliche Prävention" genannt.
HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!
Betriebliche Prävention unterliegt der Gewerbe- und Umsatzsteuer, hier hätte man auch zur Kleinunternehmerregelung greifen können. Nachträglich geht das nicht mehr. Das ist doch ein Fall für einen Steuerberater.
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Frank Sommer schrieb:
Du warst da angestellt oder als Selbständige tätig?
Betriebliche Prävention unterliegt der Gewerbe- und Umsatzsteuer, hier hätte man auch zur Kleinunternehmerregelung greifen können. Nachträglich geht das nicht mehr. Das ist doch ein Fall für einen Steuerberater.
Inwieweit kannst du deine aktuelle Insolvenz nutzen um dich vor (zu krassen) Forderungen zu schützen?
Besorg dir eine Kopie der damals geltenden Gesetze (v.a. -> Umsatzsteuergesetz) und finde heraus, ob dort eine Möglichkeit besteht von der Umsatzsteuer befreit zu sein.
Dann versuch's mit der heutigen Rechtslage und hoff das in deinem Finanzamt niemand auf die Idee kommt die damalige Gültigkeit der heutigen Rechtslage in Frage zu stellen...
...oder besorg dir einen Steuerberater/Anwalt der bereit ist dich rauszuboxen.
...hast du schon herausgefunden in welcher Größenordnung deine Umsatzsteuerschuld läge, solltest du keinen Befreiungsnachweis erbringen können?
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morpheus-06 schrieb:
nachträglich kann man nicht auf die Kleinunternehmerregelung umschwenken und das mit den 50.000€ stimmt nur bedingt. Das kann aber ein STB besser erklären.
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Papa Alpaka schrieb:
Hast du eine Chance mit der Kleinunternehmerregelung davonzukommen (Vorjahr: Umsatz unter €17.500, laufendes Jahr: unter €50.000)? Natürlich mit den Werten von damals gerechnet und ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung sollte auf deinen Rechnungen sein.
Inwieweit kannst du deine aktuelle Insolvenz nutzen um dich vor (zu krassen) Forderungen zu schützen?
Besorg dir eine Kopie der damals geltenden Gesetze (v.a. -> Umsatzsteuergesetz) und finde heraus, ob dort eine Möglichkeit besteht von der Umsatzsteuer befreit zu sein.
Dann versuch's mit der heutigen Rechtslage und hoff das in deinem Finanzamt niemand auf die Idee kommt die damalige Gültigkeit der heutigen Rechtslage in Frage zu stellen...
...oder besorg dir einen Steuerberater/Anwalt der bereit ist dich rauszuboxen.
...hast du schon herausgefunden in welcher Größenordnung deine Umsatzsteuerschuld läge, solltest du keinen Befreiungsnachweis erbringen können?
Irgendeine Regelung die dich von der Umsatzsteuer befreien könnte (wenn's die nicht gibt: Siehe Frank)
Eine reine Namensgebung wird dich unter Umständen so richtig in die Sch... reiten - deine Tätigkeit ist im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgefallen, es ist unwahrscheinlich das deine Antwort an's Finanzamt so gut gefunden und formuliert ist das keine weitere Prüfung deiner Angaben stattfindet.
Solltest du auf die Idee kommen das ganze nachträglich umzudeklarieren könnte dir das als Betrugsversuch, möglicherweise gar vorsätzlich, angelastet werden...
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morpheus-06 schrieb:
deshalb würde ich das einen STB machen lassen, wenn sich der nicht auskennt, wer dann?
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Papa Alpaka schrieb:
> Meine Frage : welchen Nachweis muss ich erbringen, wie muss das Ding heißen, damit es umsatzsteuerfrei ist?
Irgendeine Regelung die dich von der Umsatzsteuer befreien könnte (wenn's die nicht gibt: Siehe Frank)
Eine reine Namensgebung wird dich unter Umständen so richtig in die Sch... reiten - deine Tätigkeit ist im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgefallen, es ist unwahrscheinlich das deine Antwort an's Finanzamt so gut gefunden und formuliert ist das keine weitere Prüfung deiner Angaben stattfindet.
Solltest du auf die Idee kommen das ganze nachträglich umzudeklarieren könnte dir das als Betrugsversuch, möglicherweise gar vorsätzlich, angelastet werden...
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paracelsus65 schrieb:
als Hartz-4 Empfänger hast Du auch eine Hinzuverdienstgrenze und die sofortige Anzeigepflicht beim Hartz-4 Amt - sonst droht schon deshalb Anzeige wegen Sozialbetrug - zumindest sollte diese überschritten und nicht angezeigt worden sein
Wenn ja, dann musst Du diese auch abführen.
Es fehlen also noch ein paar Angaben, um Dir eine abschließende Antwort zu geben (s. auch die anderen Antworten).
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Wonderwoman schrieb:
Hast Du Rechnungen geschrieben und die USt ausgewiesen?
Wenn ja, dann musst Du diese auch abführen.
Es fehlen also noch ein paar Angaben, um Dir eine abschließende Antwort zu geben (s. auch die anderen Antworten).
Die einzige Ausnahme die ich sehe ist die Kleinunterregel und wenn diese auf den RE nicht ausgewiesen war hast Du faktisch darauf verzichtet. Und diese nachträglich anzuwenden geht (s. morpheus) m.E. nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Aha... wo steht, dass man sowas auf der Rechnung angeben muß??? :unamused:
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Stephen Ziegler schrieb:
§14 Absatz 4 Nr. 8 UStG
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Wonderwoman schrieb:
Danke.
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Stephen Ziegler schrieb:
So leid mir das tut, aber wieso sollte dafür keine UStG fällig sein?!?
Die einzige Ausnahme die ich sehe ist die Kleinunterregel und wenn diese auf den RE nicht ausgewiesen war hast Du faktisch darauf verzichtet. Und diese nachträglich anzuwenden geht (s. morpheus) m.E. nicht.
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