Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
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-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
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tanja3475 schrieb:
Hallo miteinander, wie mir bekannt ist, sind Präventionskurse bis 17500€ in Jahr umsatzsteuerfrei. In meinem Umfeld gibt es einige, die im Präventionsbereich arbeiten und ihre Ausgaben gegen die Einnahmen rechnen um unter die 17500€ zu bleiben. Meine Steuerberaterin meint, dass dies nicht korrekt wäre. Umsatzsteuer bezieht sich nun mal auf den Umsatz und nicht auf den Gewinn. Müssen Physiotherapie Praxen, die Kurse anbieten, ein Gewerbe anmelden? Wenn die Kosten nicht gegengerechnet werden dürfen, erreicht man schnell die 17500€. Übrigens werden laut meiner Steuerberaterin dann auch die Einnahmen der Physiotherapie umsatzsteuerpflichig. Das kann doch nicht sein. Bin sehr dankbar für eure Hilfe
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Inche schrieb:
Ein Gewerbe musst du nicht anmelden aber Beim Finanzamt die Kleinunternehmer Regelung anmelden. Achtung ab Januar 2020 erhoht sich der Betrag von 17500€ auf 22000€.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Heilbehandlungen bleiben immer umsatzsteuerfrei, aber möglicherweise wirst Du insgesamt gewerbesteuerpflichtig.
Gruß redvine
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Und dann auch noch so schnell.
Bin happy!
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Ich kannte die Kleinunternehmer Regelung bisher gar nicht. Damit kann ich nun was anfangen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Und dann auch noch so schnell.
Bin happy!
In Deinem ersten Post schriebst Du was von "Deiner Steuerberaterin". Also die Steuerberaterin müsste die Kleinunternehmer-Regelung aber kennen..... Hat sie Dir davon nichts gesagt??
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die neue schrieb:
tanja3475 schrieb am 12.2.20 21:41:
Ich kannte die Kleinunternehmer Regelung bisher gar nicht. Damit kann ich nun was anfangen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Und dann auch noch so schnell.
Bin happy!
In Deinem ersten Post schriebst Du was von "Deiner Steuerberaterin". Also die Steuerberaterin müsste die Kleinunternehmer-Regelung aber kennen..... Hat sie Dir davon nichts gesagt??
Klingt interessant.
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kroetzi schrieb:
Was sind denn das für Präsentationskurse?
Klingt interessant.
Ich kannte die Kleinunternehmer Regelung bisher gar nicht. [x/zitat]
17.500 IST quasi die (alte) Kleinunternehmerregelung. Und JA sie bezieht sich auf den UMSATZ.
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ali schrieb:
tanja3475 schrieb am 12.2.20 21:41:
Ich kannte die Kleinunternehmer Regelung bisher gar nicht. [x/zitat]
17.500 IST quasi die (alte) Kleinunternehmerregelung. Und JA sie bezieht sich auf den UMSATZ.
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tanja3475 schrieb:
Ich war bisher nur einmal bei ihr. Dort hieß es entweder drunter bleiben oder Gewerbe anmelden. Ich habe bald alle Unterlagen zusammen, dann gehe ich nocmal hin. Mal hören, was sie mir dann rät.
Es bereitet mir sehr viel Freude. Und macht meine Arbeit am Menschen irgendwie "runder".
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tanja3475 schrieb:
Ich gebe im Bereich Entspannung/Stressbewältigung Qigong Kurse. Bedarf ist da. Wie oft leiden unsere Patienten an körperlichen Beschwerden, weil sie emotional völlig überbelastet, voll oder ausgelaugt, leer sind?
Es bereitet mir sehr viel Freude. Und macht meine Arbeit am Menschen irgendwie "runder".
Ich gebe im Bereich Entspannung/Stressbewältigung Qigong Kurse.
DAMIT machst Du wirklich mehr als 22.000 ?
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ali schrieb:
tanja3475 schrieb am 16.2.20 14:34:
Ich gebe im Bereich Entspannung/Stressbewältigung Qigong Kurse.
DAMIT machst Du wirklich mehr als 22.000 ?
Finanzamt müsste man sein,
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Du kannst vom Finanzamt die Beurteilung vornehmen lassen, ob Du gewerbesteuerpflichtig bist oder nicht. Das Problem ist nur, dass das Finanzamt sich vorbehält seine Einschätzung in 3-4 Jahren zu überprüfen und Du dann gegebenenfalls für diese Zeit nachzahlen darfst.
Finanzamt müsste man sein,
Gruß redvine
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tanja3475 schrieb:
Ich kannte die Kleinunternehmer Regelung bisher gar nicht. Damit kann ich nun was anfangen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Und dann auch noch so schnell.
Bin happy!
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