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Jetzt kam meine erste Nebenkostenabrechnung. Es wurden bei allen Nebenkosten Bruttopreise , also inkl. Mwst. als Grundlage genommen ( z.B. beim Allgemeinstrom , Hausmeister, Reinigung der Flure usw.). Bei bei meiner Nachbarin , einem Kosmetikstudio, wurde die Nettopreise zu grunde gelegt und dann auf ihre Nachzahlung 19% dazu gerechnet. Ich habe mir gedacht, dass bei mir ebenfalls die Nettopreise gelten und ich keine 19% auf die Nebenkosten bezahlen muss
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Maximilian Öller schrieb:
Ich erziele ausschließlich Umsätze aus steuerfreien Leistungen in meiner Physiopraxis. Im Mietvertrag steht , der Mieter muss auf Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlung keine Umsatzsteuer bezahlen.
Jetzt kam meine erste Nebenkostenabrechnung. Es wurden bei allen Nebenkosten Bruttopreise , also inkl. Mwst. als Grundlage genommen ( z.B. beim Allgemeinstrom , Hausmeister, Reinigung der Flure usw.). Bei bei meiner Nachbarin , einem Kosmetikstudio, wurde die Nettopreise zu grunde gelegt und dann auf ihre Nachzahlung 19% dazu gerechnet. Ich habe mir gedacht, dass bei mir ebenfalls die Nettopreise gelten und ich keine 19% auf die Nebenkosten bezahlen muss
Die Kosmetik kriegt das extra ausgewiesen, weil die Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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Helmut Fromberger schrieb:
Selbstverständlich musst Du bei Deinen Nebenkosten Mwst zahlen.
Die Kosmetik kriegt das extra ausgewiesen, weil die Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Einen Nettopreis erhältst du nur dann, wenn du selbst Umsatzsteuer abführst und dich bezüglich der sogenannten Vorsteuer (das sind die 19%, die du wie jeder Mensch als Verbraucher bezahlst) befreien lässt. Es ist also genau umgekehrt, wie du meinst. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann die Mehrwertsteuer, die er anderswo bezahlt, mit der Umsatzsteuer, die er selber an den Staat abgibt verrechnen.
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Bernie schrieb:
Wie lange bist Du denn schon selbstständig?
Einen Nettopreis erhältst du nur dann, wenn du selbst Umsatzsteuer abführst und dich bezüglich der sogenannten Vorsteuer (das sind die 19%, die du wie jeder Mensch als Verbraucher bezahlst) befreien lässt.
Wo hast Du denn das her??? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Susulo schrieb am 27.1.16 20:53:
Einen Nettopreis erhältst du nur dann, wenn du selbst Umsatzsteuer abführst und dich bezüglich der sogenannten Vorsteuer (das sind die 19%, die du wie jeder Mensch als Verbraucher bezahlst) befreien lässt.
Wo hast Du denn das her??? :unamused:
Ich war ob der Eingangsfrage irritiert.
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Susulo schrieb:
ich hab mich wahrscheinlich etwas blöd ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass jemand, der umsatzsteuerpflichtig ist, von allen Anschaffungen/Nebenkosten usw. die den Betrieb betreffen, die Vorsteuer entsprechend beim FA geltend macht ("Vorsteuerabzugsberechtigt"). Mindestens alle 3 Monate bei der Umsatzsteuervoranmeldung, in jedem Fall dann zum Jahresabschluss bei der Umsatzsteuererklärung. Will heißen de facto rechnest du in deinem Betrieb in Nettopreisen (sowohl Einnahmen als auch Ausgaben) . Natürlich steht überall das Brutto - Endergebnis drauf, auf jeder Rechnung, logisch ( also Nettobetrag zuzügl. 19%MwSt = Bruttobetrag). Ist es jetzt besser formuliert?
Ich war ob der Eingangsfrage irritiert.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du jetzt noch angibst, dass man unter bestimmten Voraussetzungen gar keine USt-Voranmeldung abgeben mußt, dann wird da ein Schuh draus. :wink:
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Susulo schrieb:
Was deinen Stromverbrauch und alles weitere angeht, bist du ein Endverbraucher, wie wir alle, und zahlst entsprechend die Mehrwertsteuer. Diese führt z.B. dein Stromanbieter an den Staat als Umsatzsteuer wieder ab.
Einen Nettopreis erhältst du nur dann, wenn du selbst Umsatzsteuer abführst und dich bezüglich der sogenannten Vorsteuer (das sind die 19%, die du wie jeder Mensch als Verbraucher bezahlst) befreien lässt. Es ist also genau umgekehrt, wie du meinst. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann die Mehrwertsteuer, die er anderswo bezahlt, mit der Umsatzsteuer, die er selber an den Staat abgibt verrechnen.
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