Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
gerne würde ich Meinungen zu folgenden Fall hören:
Wie schon erwähnt sind diese Steuerrechtlicher Natur, also kompliziert.
Ich arbeite in einem mittelständischen Handwerklichen Betrieb als Betriebstherapeut.
Die Mitarbeiter dort können dort zur Präventiven Behandlungen Termine buchen. So weit, so einfach.
Die Behandlungstermine werden von den Mitarbeitern mit Stunden bezahlt.
Also ein Tauschgeschäft.
Die Kollegen tauschen Ihre Arbeitszeit gegen meine ein.
Thema:
Entgegen den Vorbesprechungen beim zuständigen Finanzamt, ist dieses nun der Auffassung, das diese Leistungen vom Betrieb zur Gesundheitsvorsorge Umsatzsteuerpflichtig sind. Trotz intensiver Diskussion mit dem Sachbearbeiter und auch die Einbeziehung der Rechtslage in sog. Tauschgeschäften, ist Umsatzsteuer abzuführen.
Diese Abgabenlast macht das Projekt unnötig teuer, und wesentlich, der entstehende Bürokratismus ist zeitlich Aufwendiger als die Sitzugen.
Frage(n)
Welche Möglichkeiten stehen dem Betrieb den zur verfügung, um den Mitarbeitern betriebsintern weiterhin die Möglichkeit der Vorsorge zukommen zu lassen?
Bislang wurde Schwerpunktmässig Massagen verabreicht; Neu ist mittlerweile eine Fitnessstudio.
Zur Diskussion steht lediglich das Tauschgeschäft.
( Mich würden die § zum Betriebssport & Betriebsreha interessieren )
Ich arbeite Selbstständig ( Gewerbelich ) mit abgeschlossener Berufsausbildung und zahlreichen Weiterbildungen als Masseur / med. Bademeister.
mfg
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Problem beschreiben
Schorschi schrieb:
Werte Forumsgemeinde,
gerne würde ich Meinungen zu folgenden Fall hören:
Wie schon erwähnt sind diese Steuerrechtlicher Natur, also kompliziert.
Ich arbeite in einem mittelständischen Handwerklichen Betrieb als Betriebstherapeut.
Die Mitarbeiter dort können dort zur Präventiven Behandlungen Termine buchen. So weit, so einfach.
Die Behandlungstermine werden von den Mitarbeitern mit Stunden bezahlt.
Also ein Tauschgeschäft.
Die Kollegen tauschen Ihre Arbeitszeit gegen meine ein.
Thema:
Entgegen den Vorbesprechungen beim zuständigen Finanzamt, ist dieses nun der Auffassung, das diese Leistungen vom Betrieb zur Gesundheitsvorsorge Umsatzsteuerpflichtig sind. Trotz intensiver Diskussion mit dem Sachbearbeiter und auch die Einbeziehung der Rechtslage in sog. Tauschgeschäften, ist Umsatzsteuer abzuführen.
Diese Abgabenlast macht das Projekt unnötig teuer, und wesentlich, der entstehende Bürokratismus ist zeitlich Aufwendiger als die Sitzugen.
Frage(n)
Welche Möglichkeiten stehen dem Betrieb den zur verfügung, um den Mitarbeitern betriebsintern weiterhin die Möglichkeit der Vorsorge zukommen zu lassen?
Bislang wurde Schwerpunktmässig Massagen verabreicht; Neu ist mittlerweile eine Fitnessstudio.
Zur Diskussion steht lediglich das Tauschgeschäft.
( Mich würden die § zum Betriebssport & Betriebsreha interessieren )
Ich arbeite Selbstständig ( Gewerbelich ) mit abgeschlossener Berufsausbildung und zahlreichen Weiterbildungen als Masseur / med. Bademeister.
mfg
Andere Meinungen sind natürlich willlommen....
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danke für die schnelle Antwort,
die Steuer meinerseits steht nicht zur Diskussion, ist auch nicht von Belang.
Der Betrieb braucht Möglichkeiten, da sein Engagement in der Prävention nicht auch noch bestraft wird.
schorsch
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Schorschi schrieb:
hi ali,
danke für die schnelle Antwort,
die Steuer meinerseits steht nicht zur Diskussion, ist auch nicht von Belang.
Der Betrieb braucht Möglichkeiten, da sein Engagement in der Prävention nicht auch noch bestraft wird.
schorsch
Wenn der AG arbeitslohn in Gesundheitsförderung umwandelt ist es nicht mehr Steuerlich begünstigt, er kann nur zusätlich zum Arbeitslohn Gesundheitsförderung anbieten, auch nur auf eigene Kosten. Ich weiß nicht, ob es da dann auch die 500€ beschränkung gibt, wenn er das über einen AN machen lässt.
Also ich denke, er wird nicht umhin kommen, das Angobt zusätzlich zum Arbeitslohn zu gewähren, und nicht als Umwandlung von Stunden, andernfalls ist es halt zu versichern und zu versteuern.
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TheStonie schrieb:
ich bin auch kein Steuerberater, aber was ich in meiner ausbildung zum Buchhalter gelernt habe, ist dass Leistungstausch (daraum handelt es sich ja bei dir) um eine Steuerpflichtige leistung.
Wenn der AG arbeitslohn in Gesundheitsförderung umwandelt ist es nicht mehr Steuerlich begünstigt, er kann nur zusätlich zum Arbeitslohn Gesundheitsförderung anbieten, auch nur auf eigene Kosten. Ich weiß nicht, ob es da dann auch die 500€ beschränkung gibt, wenn er das über einen AN machen lässt.
Also ich denke, er wird nicht umhin kommen, das Angobt zusätzlich zum Arbeitslohn zu gewähren, und nicht als Umwandlung von Stunden, andernfalls ist es halt zu versichern und zu versteuern.
§3 NR. 34 EStG , § 52 Abs 4cEStG der Betrieblichen
Gesundheitsfürsorge sagt ganz Klar :
Pro Jahr und Mitarbeiter sind 500€ Lohnsteuer und Sozialabgabenfrei vom
Firmeninhaber einsetzbar fürMaßnahmen die der Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter dienen.
Das heißt wenn du also Maßnahmen wie z.B.;Massagen am Arbeitsplatz durchführst dann fallen diese darunter und können dann vom AG als solche
beim Finanzamt deklariert werden.
Habt ihr denn Keinen STEUERBERATER ????????
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eim schrieb:
Wird es ja auch nicht!!!!
§3 NR. 34 EStG , § 52 Abs 4cEStG der Betrieblichen
Gesundheitsfürsorge sagt ganz Klar :
Pro Jahr und Mitarbeiter sind 500€ Lohnsteuer und Sozialabgabenfrei vom
Firmeninhaber einsetzbar fürMaßnahmen die der Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter dienen.
Das heißt wenn du also Maßnahmen wie z.B.;Massagen am Arbeitsplatz durchführst dann fallen diese darunter und können dann vom AG als solche
beim Finanzamt deklariert werden.
Habt ihr denn Keinen STEUERBERATER ????????
Denkbar wäre natürlich, das der AG einen Teil der 500,00 gewährt, die Angestellten ein gewisses Maß an Überstunden tolerieren, und du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst welche dem Betrieb eh sche... egal sind da er sie ja eh vom Finanzamt zurück bekommt :wink: .
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master52 schrieb:
Ach eim, es geht sich ja gerade NICHT um die 500,-, da der AG ja nicht zusätzlich zahlen will. Es sollen Überstunden abgebaut werden.
Denkbar wäre natürlich, das der AG einen Teil der 500,00 gewährt, die Angestellten ein gewisses Maß an Überstunden tolerieren, und du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst welche dem Betrieb eh sche... egal sind da er sie ja eh vom Finanzamt zurück bekommt :wink: .
Klingt sehr interessant, bin mir aber nicht sicher, ob das den Kern trifft.
und ja, wir haben einen Steuerberater
schorschi
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Schorschi schrieb:
@eim
Klingt sehr interessant, bin mir aber nicht sicher, ob das den Kern trifft.
und ja, wir haben einen Steuerberater
schorschi
wie gesagt: 500 Euro sozialversicherungssfrei pro Jahr sind möglich, weiß NICHT ob Fittnessstudio dazu gehört, das weiß hoffentlich der SB.
Es ging ja m. e. primär um Umsatzsteuer und Bürokram für den Lesitungserbringer. Der firma is´s piep egal ob Sie MwSt bezahlen muss, wird als Vorsteuer abgezogen.
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ali schrieb:
@eim: Masters Antwort ist doch stimmig....
wie gesagt: 500 Euro sozialversicherungssfrei pro Jahr sind möglich, weiß NICHT ob Fittnessstudio dazu gehört, das weiß hoffentlich der SB.
Es ging ja m. e. primär um Umsatzsteuer und Bürokram für den Lesitungserbringer. Der firma is´s piep egal ob Sie MwSt bezahlen muss, wird als Vorsteuer abgezogen.
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ali schrieb:
bin kein SB, aber ich fürchte Du als Anbieter kommst um die Märchensteuer nicht herum. Für den Betrieb gibt diverse Möglichkeiten nach § 20 z. B.
Andere Meinungen sind natürlich willlommen....
die Stunden die die Mitarbeiter gegen deine Arbeitszeit eintauschen haben ja einen finanziellen Wert z.B. MA hat Stundenlohn von 12 € dann kommt er zu dir und wird von dir im Wert von 12 € für die Massage behandelt.
Somit muß der Arbeitgeber diese 12 € in Rechnung stellen für die Gesundheitsvorsorge und die Stunden zusammenzählen die der MA in Anspruch genommen hat und diese gesondert bei der Lohnzahlung angeben und somit ist diese Summe für beide wie gesagt Lohn-und Sozialabgabenfrei.
Für dich ist es jedoch so :
wenn du in der Firma nicht angestellt bist - dann mußt du für die Behandlungen MWST ansetzen und bezahlen (außer du hast weniger als 17500€ im Jahr - Kleinunternehmerregelung)
wenn du angestellt bist dann bekommst du ja dein Gehalt.
Du brauchst nur dann keine MWST bezahlen wenn deine Kunden eine ärtzliche Verordnung haben.Ansonsten ist Prävention MWST-pflichtig.
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nochmals danke!
Mir ist neu, das Prävention MwSt-pflichtig ist!
(wobei das ja generell kein Thema ist, da bei mir alles gewerblich läuft, sprich alles MwSt.)
Dem AG ist nicht viel daran gelegen einen (so) großen Verwaltungsaufwand zu betreiben, das würde das ganze abwürgen, da das ganze dann in keinen Verhältnis mehr steht.
Das Ziel ist es, es so einfach wie möglich zu gestalten. Was mit dem Tausch gut erreicht wurde, leider hat das FA dann eine Kehrtwende gemacht.
Was gibt es denn auf der Ebene Betriebssport?
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Schorschi schrieb:
@ eim
nochmals danke!
Mir ist neu, das Prävention MwSt-pflichtig ist!
(wobei das ja generell kein Thema ist, da bei mir alles gewerblich läuft, sprich alles MwSt.)
Dem AG ist nicht viel daran gelegen einen (so) großen Verwaltungsaufwand zu betreiben, das würde das ganze abwürgen, da das ganze dann in keinen Verhältnis mehr steht.
Das Ziel ist es, es so einfach wie möglich zu gestalten. Was mit dem Tausch gut erreicht wurde, leider hat das FA dann eine Kehrtwende gemacht.
Was gibt es denn auf der Ebene Betriebssport?
Mit Betriebssport kenne ich mich nicht so aus - vielleicht mal gogglen
oder unter – Initiative Gesundheit & Arbeit (iga) nachforschen
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eim schrieb:
Ich halte es für eine Ausrede des AG dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei-ich glaube eher dass es ihm zu teuer ist .
Mit Betriebssport kenne ich mich nicht so aus - vielleicht mal gogglen
oder unter – Initiative Gesundheit & Arbeit (iga) nachforschen
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eim schrieb:
Schorschi,
die Stunden die die Mitarbeiter gegen deine Arbeitszeit eintauschen haben ja einen finanziellen Wert z.B. MA hat Stundenlohn von 12 € dann kommt er zu dir und wird von dir im Wert von 12 € für die Massage behandelt.
Somit muß der Arbeitgeber diese 12 € in Rechnung stellen für die Gesundheitsvorsorge und die Stunden zusammenzählen die der MA in Anspruch genommen hat und diese gesondert bei der Lohnzahlung angeben und somit ist diese Summe für beide wie gesagt Lohn-und Sozialabgabenfrei.
Für dich ist es jedoch so :
wenn du in der Firma nicht angestellt bist - dann mußt du für die Behandlungen MWST ansetzen und bezahlen (außer du hast weniger als 17500€ im Jahr - Kleinunternehmerregelung)
wenn du angestellt bist dann bekommst du ja dein Gehalt.
Du brauchst nur dann keine MWST bezahlen wenn deine Kunden eine ärtzliche Verordnung haben.Ansonsten ist Prävention MWST-pflichtig.
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