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Übungsleiterpauschale
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Ila
13.11.2023 06:44
Hallo mal wieder. Ich gebe schon länger Kurse im Verein, die ich über die Übungsleiterpauschale abrechne. Jetzt habe ich ein Angebot von einer Seniorenwohnanlage, dass ich dort eine Sitzgruppe abhalten kann. Die Teilnehmer zahlen pro Stunde einen von mir festgelegten Obolus. Ich gehe da also quasi mit dem Hut rum. Fühlt sich ein bisschen doof an, aber ist halt so. Wie gebe ich das bei der Steuer an? Jeweils den eingenommenen Wert? Oder einen gedachten Durchschnitt? Geht sowas überhaupt? Ich freue mich wenn jemand etwas dazu weiß und es rauslässt! Vielen Dank!
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Hallo mal wieder. Ich gebe schon länger Kurse im Verein, die ich über die Übungsleiterpauschale abrechne. Jetzt habe ich ein Angebot von einer Seniorenwohnanlage, dass ich dort eine Sitzgruppe abhalten kann. Die Teilnehmer zahlen pro Stunde einen von mir festgelegten Obolus. Ich gehe da also quasi mit dem Hut rum. Fühlt sich ein bisschen doof an, aber ist halt so. Wie gebe ich das bei der Steuer an? Jeweils den eingenommenen Wert? Oder einen gedachten Durchschnitt? Geht sowas überhaupt? Ich freue mich wenn jemand etwas dazu weiß und es rauslässt! Vielen Dank!
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Lars van Ravenzwaaij
13.11.2023 10:29
Wenn es nicht über den Verein läuft, sind es Einnahmen aus selbstständige Tätigkeit. Als Präventionsleistung sind sie im Grunde mit 19% umsatzsteuerpflichtig. Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung kannst du aber auf das Ausweisen der Umsatzsteuer verzichten.

Bedenke aber auch, dass "mit dem Hut umgehen" steuerrechtlich nicht geht. Du bist verpflichtet für jeder TN eine Rechnung/Quittung zu schreiben. Diese müssen die gesetzliche Vorschriften für die Rechnungslegung genügen.

Siehe beispielsweise hier (speziell unter 2): Ordnungsgemäße Rechnungen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen
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Wenn es nicht über den Verein läuft, sind es Einnahmen aus selbstständige Tätigkeit. Als Präventionsleistung sind sie im Grunde mit 19% umsatzsteuerpflichtig. Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung kannst du aber auf das Ausweisen der Umsatzsteuer verzichten. Bedenke aber auch, dass "mit dem Hut umgehen" steuerrechtlich nicht geht. Du bist verpflichtet für jeder TN eine Rechnung/Quittung zu schreiben. Diese müssen die gesetzliche Vorschriften für die Rechnungslegung genügen. Siehe beispielsweise hier (speziell unter 2): https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/umsatzsteuer/ordnungsgemaesse-rechnungen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Wenn es nicht über den Verein läuft, sind es Einnahmen aus selbstständige Tätigkeit. Als Präventionsleistung sind sie im Grunde mit 19% umsatzsteuerpflichtig. Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung kannst du aber auf das Ausweisen der Umsatzsteuer verzichten.

Bedenke aber auch, dass "mit dem Hut umgehen" steuerrechtlich nicht geht. Du bist verpflichtet für jeder TN eine Rechnung/Quittung zu schreiben. Diese müssen die gesetzliche Vorschriften für die Rechnungslegung genügen.

Siehe beispielsweise hier (speziell unter 2): Ordnungsgemäße Rechnungen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen

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Eva
13.11.2023 12:16
@Lars van Ravenzwaaij Okay, aber die Straßenkünstler stellen auch keine Rechnung/ Quittungen aus....
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Okay, aber die Straßenkünstler stellen auch keine Rechnung/ Quittungen aus....
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Eva schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Okay, aber die Straßenkünstler stellen auch keine Rechnung/ Quittungen aus....

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Lars van Ravenzwaaij
13.11.2023 12:20
@Eva Die bekommen ja quasi auch ein zu versteuerndes "Tringeld" nach der Steuerrichtlinie. joy M.a.W., ohne Belege werden die Einnahmen aus künstlerische Tätigkeit dann vom FA geschätzt. Und das ist eher zum Nachteil des Straßenkünstlers.
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[mention]Eva[/mention] Die bekommen ja quasi auch ein zu versteuerndes "Tringeld" nach der Steuerrichtlinie. [emoji]joy[/emoji] M.a.W., ohne Belege werden die Einnahmen aus künstlerische Tätigkeit dann vom FA geschätzt. Und das ist eher zum Nachteil des Straßenkünstlers.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Eva Die bekommen ja quasi auch ein zu versteuerndes "Tringeld" nach der Steuerrichtlinie. joy M.a.W., ohne Belege werden die Einnahmen aus künstlerische Tätigkeit dann vom FA geschätzt. Und das ist eher zum Nachteil des Straßenkünstlers.

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Atheia
13.11.2023 12:37
Wäre es nicht eventuell sogar einfacher eine Unterschriftenliste zu führen, vorher den Betrag zu nennen und nach 10x oder bei Abbruch eine Rechnung zu schreiben? Dann hast du die Quittung direkt und kannst viel leichter abrechnen. Ist die Frage ob das eine konstante Gruppe ist oder ob da jeder kommt wie er will. Stelle mir das sonst aber als eine unmenge an Papierkrams vor, wenn ich jedes Mal für jeden eine Quittung schreiben müsste. Auf die Rechnung am Ende kannst du ja auch die Daten schreiben, wann die Teilnahme stattgefunden hat und eine Kopie der Unterschriften anhängen
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• Lars van Ravenzwaaij
Wäre es nicht eventuell sogar einfacher eine Unterschriftenliste zu führen, vorher den Betrag zu nennen und nach 10x oder bei Abbruch eine Rechnung zu schreiben? Dann hast du die Quittung direkt und kannst viel leichter abrechnen. Ist die Frage ob das eine konstante Gruppe ist oder ob da jeder kommt wie er will. Stelle mir das sonst aber als eine unmenge an Papierkrams vor, wenn ich jedes Mal für jeden eine Quittung schreiben müsste. Auf die Rechnung am Ende kannst du ja auch die Daten schreiben, wann die Teilnahme stattgefunden hat und eine Kopie der Unterschriften anhängen
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Atheia schrieb:

Wäre es nicht eventuell sogar einfacher eine Unterschriftenliste zu führen, vorher den Betrag zu nennen und nach 10x oder bei Abbruch eine Rechnung zu schreiben? Dann hast du die Quittung direkt und kannst viel leichter abrechnen. Ist die Frage ob das eine konstante Gruppe ist oder ob da jeder kommt wie er will. Stelle mir das sonst aber als eine unmenge an Papierkrams vor, wenn ich jedes Mal für jeden eine Quittung schreiben müsste. Auf die Rechnung am Ende kannst du ja auch die Daten schreiben, wann die Teilnahme stattgefunden hat und eine Kopie der Unterschriften anhängen

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Ila schrieb:

Hallo mal wieder. Ich gebe schon länger Kurse im Verein, die ich über die Übungsleiterpauschale abrechne. Jetzt habe ich ein Angebot von einer Seniorenwohnanlage, dass ich dort eine Sitzgruppe abhalten kann. Die Teilnehmer zahlen pro Stunde einen von mir festgelegten Obolus. Ich gehe da also quasi mit dem Hut rum. Fühlt sich ein bisschen doof an, aber ist halt so. Wie gebe ich das bei der Steuer an? Jeweils den eingenommenen Wert? Oder einen gedachten Durchschnitt? Geht sowas überhaupt? Ich freue mich wenn jemand etwas dazu weiß und es rauslässt! Vielen Dank!

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Ila
13.11.2023 13:19
@Atheia, da hast du recht, das wäre zu kompliziert. Die Leute kommen und gehen, wie sie wollen, das wäre tatsächlich aufwändig.
Vielen Dank für Eure Antworten, scheint, es wird nix. Das Heim hat sowieso jemand gesucht, der es ehrenemtlich macht, aber so menschenfreundlich bin ich dann vielleicht doch nicht.
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@Atheia, da hast du recht, das wäre zu kompliziert. Die Leute kommen und gehen, wie sie wollen, das wäre tatsächlich aufwändig. Vielen Dank für Eure Antworten, scheint, es wird nix. Das Heim hat sowieso jemand gesucht, der es ehrenemtlich macht, aber so menschenfreundlich bin ich dann vielleicht doch nicht.
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Atheia
13.11.2023 13:26
Verständlich! Vertrete inzwischen auch die Meinung, dass man Arbeitskraft und Zeit einfach nicht verschenken sollte, zumindest in solchen Bereichen.
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Verständlich! Vertrete inzwischen auch die Meinung, dass man Arbeitskraft und Zeit einfach nicht verschenken sollte, zumindest in solchen Bereichen.
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Atheia schrieb:

Verständlich! Vertrete inzwischen auch die Meinung, dass man Arbeitskraft und Zeit einfach nicht verschenken sollte, zumindest in solchen Bereichen.

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Eva
13.11.2023 17:42
@Ila Daran kann ich nichts Menschenunfreundliches erkennen. Friseure, Podologen oder ähnliche Dienstleister bieten dort ihre Dienste auch nicht umsonst an.
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[mention]Ila[/mention] Daran kann ich nichts Menschenunfreundliches erkennen. Friseure, Podologen oder ähnliche Dienstleister bieten dort ihre Dienste auch nicht umsonst an.
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Eva schrieb:

@Ila Daran kann ich nichts Menschenunfreundliches erkennen. Friseure, Podologen oder ähnliche Dienstleister bieten dort ihre Dienste auch nicht umsonst an.

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eim
13.11.2023 21:16
Außerdem könnte es auch Probleme mit der Versicherung geben wenn was passiert
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eim schrieb:

Außerdem könnte es auch Probleme mit der Versicherung geben wenn was passiert

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tinki
13.11.2023 22:12
@eim das habe ich mir auch so gedacht. Wenn keine eindeutige Zuständigkeit geregelt ist, wer haftet, wenn "Omma Heinrich" vom Hocker huppt? (Bitteschön, ist lieb gemeint)
Mit "einem kreisenden Hut" Vereinbarung wäre mir das auch zu unsicher.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]eim[/mention] das habe ich mir auch so gedacht. Wenn keine eindeutige Zuständigkeit geregelt ist, wer haftet, wenn "Omma Heinrich" vom Hocker huppt? (Bitteschön, ist lieb gemeint) Mit "einem kreisenden Hut" Vereinbarung wäre mir das auch zu unsicher.
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tinki schrieb:

@eim das habe ich mir auch so gedacht. Wenn keine eindeutige Zuständigkeit geregelt ist, wer haftet, wenn "Omma Heinrich" vom Hocker huppt? (Bitteschön, ist lieb gemeint)
Mit "einem kreisenden Hut" Vereinbarung wäre mir das auch zu unsicher.

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Ila schrieb:

@Atheia, da hast du recht, das wäre zu kompliziert. Die Leute kommen und gehen, wie sie wollen, das wäre tatsächlich aufwändig.
Vielen Dank für Eure Antworten, scheint, es wird nix. Das Heim hat sowieso jemand gesucht, der es ehrenemtlich macht, aber so menschenfreundlich bin ich dann vielleicht doch nicht.

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Ila
15.11.2023 13:02
So liebe Leute, dank eurer Hilfe weiß ich jetzt, dass das legal nicht funktioniert mit dieser Hut-Technik. Die Sozialdame vom Heim versucht jetzt die Technik, dass die Teilnehmer ihr das Geld geben und sie mir einen festen Betrag ausbezahlt. Da ist trotzdem noch die Frage mit der Übungsleiterpauschale, auf der entsprechenden Internetseite steht, das auch Kurse in Altenheimen, solange sie einen öffentlichen Träger haben mit dieser Übungsleiterpauschale abgedeckt sind. Bin mir aber nicht sicher, ob ich das so richtig verstanden habe. Hatte jemand einen ähnlichen Fall?
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• Lars van Ravenzwaaij
So liebe Leute, dank eurer Hilfe weiß ich jetzt, dass das legal nicht funktioniert mit dieser Hut-Technik. Die Sozialdame vom Heim versucht jetzt die Technik, dass die Teilnehmer ihr das Geld geben und sie mir einen festen Betrag ausbezahlt. Da ist trotzdem noch die Frage mit der Übungsleiterpauschale, auf der entsprechenden Internetseite steht, das auch Kurse in Altenheimen, solange sie einen öffentlichen Träger haben mit dieser Übungsleiterpauschale abgedeckt sind. Bin mir aber nicht sicher, ob ich das so richtig verstanden habe. Hatte jemand einen ähnlichen Fall?
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Ila schrieb:

So liebe Leute, dank eurer Hilfe weiß ich jetzt, dass das legal nicht funktioniert mit dieser Hut-Technik. Die Sozialdame vom Heim versucht jetzt die Technik, dass die Teilnehmer ihr das Geld geben und sie mir einen festen Betrag ausbezahlt. Da ist trotzdem noch die Frage mit der Übungsleiterpauschale, auf der entsprechenden Internetseite steht, das auch Kurse in Altenheimen, solange sie einen öffentlichen Träger haben mit dieser Übungsleiterpauschale abgedeckt sind. Bin mir aber nicht sicher, ob ich das so richtig verstanden habe. Hatte jemand einen ähnlichen Fall?



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