Wir suchen Dich für unsere schöne
Praxis in Mühlheim an der Ruhr,
direkt gegenüber vom Forum am
Kurt-Schumacher-Platz! Alternativ
wäre auch eine Mitarbeit in
unserer Praxis in Essen-Steele
möglich.
Wir bieten:
-19 bis 23 EUR pro Stunde brutto je
nach Fortbildungsstand
-Firmenwagen möglich, Parkplätze
vorhanden
-Betriebliche Altersvorsorge
möglich
-Finanzielle und zeitliche
Unterstützung von Fortbildungen
-Regelmäßiger Jahresbonus
-Unterstützung durch
Rezeptionskräfte
-Tol...
Praxis in Mühlheim an der Ruhr,
direkt gegenüber vom Forum am
Kurt-Schumacher-Platz! Alternativ
wäre auch eine Mitarbeit in
unserer Praxis in Essen-Steele
möglich.
Wir bieten:
-19 bis 23 EUR pro Stunde brutto je
nach Fortbildungsstand
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vorhanden
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möglich
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Unterstützung von Fortbildungen
-Regelmäßiger Jahresbonus
-Unterstützung durch
Rezeptionskräfte
-Tol...
Ich habe folgende Schwierigkeit:
Ich habe gestern mein Arbeitsverhältnis nach einigen sinnlosen Diskussionen mit meiner Chefin beendet.
Problem ist, dass ist relativ viele Überstunden habe (die für eine Fobi genutzt werden sollten, sie sich aber nun weigert die fobi anteilig zu bezahlen).
Diese, sowie noch noch 7 Urlaubstage werde ich aber in den nächsten 2 wochen nicht nehmen/abbummeln können.
Müssen diese dann ausbezahlt werden???
Wer kennt sich bezüglich einer solchen Abgeltung aus?
Danke vorab :blush:
[bearbeitet am 01.02.13 22:26]
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle!
Ich habe folgende Schwierigkeit:
Ich habe gestern mein Arbeitsverhältnis nach einigen sinnlosen Diskussionen mit meiner Chefin beendet.
Problem ist, dass ist relativ viele Überstunden habe (die für eine Fobi genutzt werden sollten, sie sich aber nun weigert die fobi anteilig zu bezahlen).
Diese, sowie noch noch 7 Urlaubstage werde ich aber in den nächsten 2 wochen nicht nehmen/abbummeln können.
Müssen diese dann ausbezahlt werden???
Wer kennt sich bezüglich einer solchen Abgeltung aus?
Danke vorab :blush:
[bearbeitet am 01.02.13 22:26]
Ist dieses betriebsbedingt nicht mehr möglich, hat man als Arbeitnehmer selbstverständlich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Man sollte entsprechende Ansprüche geltend machen. Viel Erfolg S.
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Muskelfreak schrieb:
Versuche Dich mit ihr auf eine Kostenerstattung zu einigen. Hat den Vorteil, das dann keine Arbeitgeberkosten für sie auf den Lohn anfallen, aber auch nicht auf Dich.
Viel Kraft.
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Shakespeare schrieb:
Im Normalfall müßen diese Stunden "abgebummelt" werden, z.B. durch "eine Verkürzung "der Kündigungsfrist.
Ist dieses betriebsbedingt nicht mehr möglich, hat man als Arbeitnehmer selbstverständlich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Man sollte entsprechende Ansprüche geltend machen. Viel Erfolg S.
Versuchs doch nochmal. Ihr "konntet" doch auch mal eine weile "zusammen".
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AnnaBiel schrieb:
Ich hatte auch mal einen ähnlichen Fall bei mir. Ich hab mich mit meinem Chef zusammengesetzt und mich einigen können. Das war zwar ein komisches Gefühl,aber wir haben eine Lösung gefunden.
Versuchs doch nochmal. Ihr "konntet" doch auch mal eine weile "zusammen".
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