"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
- ausschließlich 60-Minuten-Takt
im Hausbesuch
- Willkommensbonus
- attraktives Gehalt, bis zu 25
Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
- ausschließlich 60-Minuten-Takt
im Hausbesuch
- Willkommensbonus
- attraktives Gehalt, bis zu 25
Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
wer weiß was, bzw. kennt sich aus damit:
450 Euro Kraft macht viele Überstunden (fast so viele wie vereinbart, also doppelt soviel Arbeitszeit). Anstellen kann ich sie leider nicht, da sie bereits einen Festangestellten Job hat. Nun wäre es uns am liebsten, ich könnte die Ü-Stunden entweder bar ausbezahlen oder in Fobis für sie stecken. Geht das steuerrechtlich oder meckert da irgendjemand, wahrscheinlich FA, wenn die Zahl der Überstunden und die Höhe der Extraauszahlung so unverhältnismäßig, zu dem 450 Euro Job, hoch ist. Gibt es da Grenzen?
Wäre sehr dankbar über unkomplizierte Hilfe!
Einen guten Abend!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
luzifer schrieb:
Liebe Kollegen,
wer weiß was, bzw. kennt sich aus damit:
450 Euro Kraft macht viele Überstunden (fast so viele wie vereinbart, also doppelt soviel Arbeitszeit). Anstellen kann ich sie leider nicht, da sie bereits einen Festangestellten Job hat. Nun wäre es uns am liebsten, ich könnte die Ü-Stunden entweder bar ausbezahlen oder in Fobis für sie stecken. Geht das steuerrechtlich oder meckert da irgendjemand, wahrscheinlich FA, wenn die Zahl der Überstunden und die Höhe der Extraauszahlung so unverhältnismäßig, zu dem 450 Euro Job, hoch ist. Gibt es da Grenzen?
Wäre sehr dankbar über unkomplizierte Hilfe!
Einen guten Abend!!
Die Überstunden "in Fobis" auszuzahlen ist prinzipiell möglich [vorausgesetzt ihr seid euch einig das sie diese Zeit nicht als Arbeitszeit angerechnet haben möchte]; ist steuerrechtlich auch kein größeres Problem wenn du Argumente hast warum diese Fobi in deinem ureigenen Interesse als Arbeitgeber liegt - therapeutisch relevante Fobis sind einfach zu begründen; organisatorische Fobis gehen bei Rückfragen mit kleinem Aufwand durch; je weiter ihr euch vom Kernbetrieb entfernt desto schwieriger wird die Argumentation.
(die €450-Kraft bekundet selbstverständlich an keinem Punkt des Gedankenganges persönliches Interesse an dieser Fobi. Sie findet es widerwärtig von dir dorthin geschickt zu werden, hält sich aber an ihre arbeitnehmerischen Treue- und Gehorsamspflichten...)
Eine Barauszahlung in die Plastiktüte ist schwierig da du irgendeine Angabe machen musst warum dieses Geld nicht im Betrieb bzw. in deiner eigenen Tasche verblieben ist. Die Möglichkeiten in dieser Richtung ohne das das Finanzamt die Verbindung "Geld<->€450-Kraft" bekommt gilt landläufig als Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug. Das ist nur in CDU-regierten Bundesländern statthaft (viele Grüße an Herrn Kohl ;))
AFAIK besteht die Möglichkeit, 2-3x jährlich bis zu €900 ausgezahlt zu bekommen, allerdings muss der Jahresdurchschnitt wieder bei maximal €450/Monat liegen.
Es besteht noch die Möglichkeit eines pauschal versteuerten Geschenkes [du gibst den Geschenkwert beim Finanzamt an und zahlst pauschal 30% Steuern etc...]; damit habe ich bisher aber nicht gearbeitet.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
luzifer schrieb:
Danke für die ausführliche Antwort!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Warum kannst du sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigen? Sofern der andere Job ein Teilzeitjob ist wird es dem dortigen Chef schwer fallen ihr die Beschäftigung bei dir zu versagen; bei einem Vollzeitjob sind die Hürden ein wenig höher - liegen aber eher im Arbeitszeitgesetz denn in den Gründen aus denen man einem Menschen die Beschäftigung in einem anderen Unternehmen untersagen kann. Ich nehme mal an du stehst nicht in unmittelbarer Mitbewerberschaft zum "anderen Chef"?
Die Überstunden "in Fobis" auszuzahlen ist prinzipiell möglich [vorausgesetzt ihr seid euch einig das sie diese Zeit nicht als Arbeitszeit angerechnet haben möchte]; ist steuerrechtlich auch kein größeres Problem wenn du Argumente hast warum diese Fobi in deinem ureigenen Interesse als Arbeitgeber liegt - therapeutisch relevante Fobis sind einfach zu begründen; organisatorische Fobis gehen bei Rückfragen mit kleinem Aufwand durch; je weiter ihr euch vom Kernbetrieb entfernt desto schwieriger wird die Argumentation.
(die €450-Kraft bekundet selbstverständlich an keinem Punkt des Gedankenganges persönliches Interesse an dieser Fobi. Sie findet es widerwärtig von dir dorthin geschickt zu werden, hält sich aber an ihre arbeitnehmerischen Treue- und Gehorsamspflichten...)
Eine Barauszahlung in die Plastiktüte ist schwierig da du irgendeine Angabe machen musst warum dieses Geld nicht im Betrieb bzw. in deiner eigenen Tasche verblieben ist. Die Möglichkeiten in dieser Richtung ohne das das Finanzamt die Verbindung "Geld<->€450-Kraft" bekommt gilt landläufig als Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug. Das ist nur in CDU-regierten Bundesländern statthaft (viele Grüße an Herrn Kohl ;))
AFAIK besteht die Möglichkeit, 2-3x jährlich bis zu €900 ausgezahlt zu bekommen, allerdings muss der Jahresdurchschnitt wieder bei maximal €450/Monat liegen.
Es besteht noch die Möglichkeit eines pauschal versteuerten Geschenkes [du gibst den Geschenkwert beim Finanzamt an und zahlst pauschal 30% Steuern etc...]; damit habe ich bisher aber nicht gearbeitet.
Mein Profilbild bearbeiten