Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
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Eine Patientin bei uns hate ein Rezept vom Hausarzt, es war kein Bericht angefordert, und ist jetzt zum Orthopäden geschickt worden. Der möchte jetzt von mir einen Therapiebericht.
Neulich mussten wir auch einen Bericht an ein Orthopädiehaus schreiben, damit eine Patientin ein Motomed genehmigt kriegt, angeblich verlangt es die Kasse.....es ist natürlich blöd, wenn dei Patienten dann da stehen und ihr Zeug wollen, jedoch ist ihnen nicht bewusst, dass eigentlich alles dochirgendwie vergütet werden sollte.
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Moog-Ur schrieb:
Folgende Frage: darf ein Arzt, der eigentlich noch kein Rezept ausgestellt hat einen Therapiebericht verlangen?
Eine Patientin bei uns hate ein Rezept vom Hausarzt, es war kein Bericht angefordert, und ist jetzt zum Orthopäden geschickt worden. Der möchte jetzt von mir einen Therapiebericht.
Neulich mussten wir auch einen Bericht an ein Orthopädiehaus schreiben, damit eine Patientin ein Motomed genehmigt kriegt, angeblich verlangt es die Kasse.....es ist natürlich blöd, wenn dei Patienten dann da stehen und ihr Zeug wollen, jedoch ist ihnen nicht bewusst, dass eigentlich alles dochirgendwie vergütet werden sollte.
gefunden hat kann auch kein Therapiebericht geschrieben werden. Soll sich der Orthopäde bitte die Information vom
Hausarzt holen...oder...die Patientin anschauen, befunden und seine Diagnose stellen - sprich, seine Arbeit machen!
Grüße...Gerry
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Moog-Ur schrieb:
So seh ich es eigentlich auch....
Ansonsten natürlich nix da. In der Behandlungszeit schreiben und nur wenn angefordert
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a schubart schrieb:
Wenn ich für Patienten einen Bericht zum Beispiel für sanitätshäuser schreibe. Dann nehme ich da Geld für. Ist doch kein Problem. Kein Arzt würde es gratis machen... Kosten je nach dem wie lange ich gebraucht habe.
Ansonsten natürlich nix da. In der Behandlungszeit schreiben und nur wenn angefordert
Also Kostenvoranschlag, wenn der unterschrieben zurückkommt dann gibts den Bericht, oder eben vom Pat. bar auf die Hand bezahlt.
LG :wink:
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limone schrieb:
Und dran denken: Kostenübernahme vorher absichern: entweder vom Patienten oder durch den Arzt oder die KV, whatever, wer halt den Bericht haben möchte.
Also Kostenvoranschlag, wenn der unterschrieben zurückkommt dann gibts den Bericht, oder eben vom Pat. bar auf die Hand bezahlt.
LG :wink:
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Gerry schrieb:
Von mir ein klares Nein! Der Therapiebericht ist Bestandteil der Behandlung, ergo, wenn keine Behandlung statt
gefunden hat kann auch kein Therapiebericht geschrieben werden. Soll sich der Orthopäde bitte die Information vom
Hausarzt holen...oder...die Patientin anschauen, befunden und seine Diagnose stellen - sprich, seine Arbeit machen!
Grüße...Gerry
Es steht aber nirgends, das diese Stellungnahme kostenfrei erbracht werden muss ;)
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beast schrieb:
Laut Datenschutzrichtlinien..nein...Bitte mal GENAU damit befassen!
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a schubart schrieb:
Aber mit schweigepflichtsentbindung geht es...
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beast schrieb:
Aber auch nur dann..davon war aber bisher keine Rede .-)
[...]
(1b) Ein Hausarzt darf mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, bei Leistungserbringern, die einen seiner Patienten behandeln, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde zum Zwecke der Dokumentation und der weiteren Behandlung erheben. Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen und diesem mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, die in Satz 1 genannten Daten zum Zwecke der bei diesem durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln; die behandelnden Leistungserbringer sind berechtigt, mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, die für die Behandlung erforderlichen Behandlungsdaten und Befunde bei dem Hausarzt und anderen Leistungserbringern zu erheben und für die Zwecke der von ihnen zu erbringenden Leistungen zu verarbeiten und zu nutzen. [...]
...sorry, den Passus hab ich schon länger in meinem Behandlungsvertrag-Blanko drin; wenn ich nicht mit dem Arzt in Kontakt treten darf kann ich die Behandlung auch gleich bleiben lassen (da ist jeder Versicherte eingeladen, sich einen anderen Leistungserbringer zu suchen) ;)
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Papa Alpaka schrieb:
SGB V §73: Kassenärztliche Versorgung
[...]
(1b) Ein Hausarzt darf mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, bei Leistungserbringern, die einen seiner Patienten behandeln, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde zum Zwecke der Dokumentation und der weiteren Behandlung erheben. Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen und diesem mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, die in Satz 1 genannten Daten zum Zwecke der bei diesem durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln; die behandelnden Leistungserbringer sind berechtigt, mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, die für die Behandlung erforderlichen Behandlungsdaten und Befunde bei dem Hausarzt und anderen Leistungserbringern zu erheben und für die Zwecke der von ihnen zu erbringenden Leistungen zu verarbeiten und zu nutzen. [...]
...sorry, den Passus hab ich schon länger in meinem Behandlungsvertrag-Blanko drin; wenn ich nicht mit dem Arzt in Kontakt treten darf kann ich die Behandlung auch gleich bleiben lassen (da ist jeder Versicherte eingeladen, sich einen anderen Leistungserbringer zu suchen) ;)
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TheStonie schrieb:
Mit Schweigepflicht entbindung hat man nix am hut, wenn der Bericht dem Patienten in die Hand gedrückt wird. Der kann machen, was er will damit.
Mit Schweigepflicht entbindung hat man nix am hut, wenn der Bericht dem Patienten in die Hand gedrückt wird. Der kann machen, was er will damit.
Nur mal so nebenbei: es handelt sich bei uns um einen Kurzbericht an den Arzt!
Der Patient darf eine kostenpflichtige Kopie erhalten.
Wir haben dafür zu sorgen, dass der KB an den Verordner geht.
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RoFo schrieb:
TheStonie schrieb am 14.2.18 19:10:
Mit Schweigepflicht entbindung hat man nix am hut, wenn der Bericht dem Patienten in die Hand gedrückt wird. Der kann machen, was er will damit.
Nur mal so nebenbei: es handelt sich bei uns um einen Kurzbericht an den Arzt!
Der Patient darf eine kostenpflichtige Kopie erhalten.
Wir haben dafür zu sorgen, dass der KB an den Verordner geht.
Mit Schweigepflicht entbindung hat man nix am hut, wenn der Bericht dem Patienten in die Hand gedrückt wird. Der kann machen, was er will damit.
Nur mal so nebenbei: es handelt sich bei uns um einen Kurzbericht an den Arzt!
Der Patient darf eine kostenpflichtige Kopie erhalten.
Wir haben dafür zu sorgen, dass der KB an den Verordner geht.
Aber der verordnende Arzt wollte keinen Bericht sondern einmal ein anderer Arzt und dann ein sanitätshaus. Und bein sanitätshaus brauche ich ne schweigepflichtsentbindung. Es sei denn der Patient nimmt es wie thestonie sagt selber mit...
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a schubart schrieb:
RoFo schrieb am 14.2.18 19:24:
TheStonie schrieb am 14.2.18 19:10:
Mit Schweigepflicht entbindung hat man nix am hut, wenn der Bericht dem Patienten in die Hand gedrückt wird. Der kann machen, was er will damit.
Nur mal so nebenbei: es handelt sich bei uns um einen Kurzbericht an den Arzt!
Der Patient darf eine kostenpflichtige Kopie erhalten.
Wir haben dafür zu sorgen, dass der KB an den Verordner geht.
Aber der verordnende Arzt wollte keinen Bericht sondern einmal ein anderer Arzt und dann ein sanitätshaus. Und bein sanitätshaus brauche ich ne schweigepflichtsentbindung. Es sei denn der Patient nimmt es wie thestonie sagt selber mit...
Bei uns wird der Bericht in der letzten Behandlung geschrieben und fertig. Keine Extra Zeit kein Porto oder Fax stress.
Alles weitere kostet extra und der Patient spielt überbringer.
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TheStonie schrieb:
Wir drücken den Bericht auch dem Patienten in die Hand, wenn er zu seinem Verordner geht. Er will ja weitere Behandlung haben, dann kann er den auch transportieren.
Bei uns wird der Bericht in der letzten Behandlung geschrieben und fertig. Keine Extra Zeit kein Porto oder Fax stress.
Alles weitere kostet extra und der Patient spielt überbringer.
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Papa Alpaka schrieb:
Ganz klares "Ja": Der Vertragsarzt darf sich für seine Behandlungsentscheidungen aller verfügbaren Quellen bedienen, inkl. einer Stellungnahme des bisher ausführenden Physiotherapeuten.
Es steht aber nirgends, das diese Stellungnahme kostenfrei erbracht werden muss ;)
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