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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Vielen Dank für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, darf man mit einem Patienten, der in die Praxis kommt, bzw. gefahren wird, spazieren laufen? Mein Patient äusserte den Wunsch. Bin ich dann jedoch noch versichert? Was ist wenn was passiert?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Er hat leider keinen HB verschrieben bekommen, da er es nicht weit zur Praxis hat, dennoch würde er gerne draußen trainieren...
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C. DBO schrieb:
Als IN VIVO - Training dürfte dass in Ordnung sein - machen wir ja auch z. B. mit Stotterpatienten oder auch Aphasikern.
Das Ziel ist der Weg. Was möchte der Patient erreichen?
Wichtig ist für mich der Bedarf bzw die Notwendigkeit für den Patienten.
In o.g. Fall möchte der Pat vielleicht auch mit sicherer Begleitung testen, in wieweit er sich draußen bewegen kann.
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mmm schrieb:
Ich sehe keinen Unterschied, ob ich Gehtraining im Freien beim Hausbesuch oder vor der Praxis mache.
Das Ziel ist der Weg. Was möchte der Patient erreichen?
Wichtig ist für mich der Bedarf bzw die Notwendigkeit für den Patienten.
In o.g. Fall möchte der Pat vielleicht auch mit sicherer Begleitung testen, in wieweit er sich draußen bewegen kann.
> Ich sehe keinen Unterschied, ob ich Gehtraining im Freien beim
> Hausbesuch oder vor der Praxis mache.
........................
ob und welchen Unterschied Du siehst, interessiert die Versicherung im Schadensfall herzlich wenig.
Hier im Forum war vor vielen Jahren mal das Thema aufgekommen, daß (bei HB) das Gehen in der Wohnung eines Patienten abgesichert war, jedoch außerhalb der Wohnung/des Hauses nicht.
Ich habe mir damals explizit schriftlich geben lassen, daß auch das Gehen draußen abgesichert ist.
Es kann natürlich sein, daß sich mittlerweile die Verträge geändert haben. Ich würde das allerdings immer überprüfen und mir schriftlich geben lassen.
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die neue schrieb:
mmm schrieb:
> Ich sehe keinen Unterschied, ob ich Gehtraining im Freien beim
> Hausbesuch oder vor der Praxis mache.
........................
ob und welchen Unterschied Du siehst, interessiert die Versicherung im Schadensfall herzlich wenig.
Hier im Forum war vor vielen Jahren mal das Thema aufgekommen, daß (bei HB) das Gehen in der Wohnung eines Patienten abgesichert war, jedoch außerhalb der Wohnung/des Hauses nicht.
Ich habe mir damals explizit schriftlich geben lassen, daß auch das Gehen draußen abgesichert ist.
Es kann natürlich sein, daß sich mittlerweile die Verträge geändert haben. Ich würde das allerdings immer überprüfen und mir schriftlich geben lassen.
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die neue schrieb:
siehe meinen Beitrag von 8:22 ..... unbedingt mit der Versicherung abklären, sofern es nicht im Vertrag stehen sollte.
War mal Thema im Forum, kann mich auch noch erinnern, habs leider auch mit der Suchfunktion gerade nicht mehr gefunden..
Aber stell dir mal vor du gehst mit einem behinderten Mädchen nach draußen zum benachbarten Spielplatz, testest aus wie gut es mit dem Klettergerüst zurecht kommt und es passiert was, denkst du dass die Versicherung da bezahlt?
[bearbeitet am 05.02.13 11:13]
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limone schrieb:
die neue hat recht: musst du unbedingt extra absichern lassen!!!
War mal Thema im Forum, kann mich auch noch erinnern, habs leider auch mit der Suchfunktion gerade nicht mehr gefunden..
Aber stell dir mal vor du gehst mit einem behinderten Mädchen nach draußen zum benachbarten Spielplatz, testest aus wie gut es mit dem Klettergerüst zurecht kommt und es passiert was, denkst du dass die Versicherung da bezahlt?
[bearbeitet am 05.02.13 11:13]
- Den Tip bezügl. der Versicherung finde ich gut. Haben wir damals im Vertrag auch erfasst
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mmm schrieb:
Zwischen Klettergerüst ausprobieren und Training in urbaner Umgebung, um die Eigenständigkeit zu erarbeiten sehe ich schon einen Unterschied.
- Den Tip bezügl. der Versicherung finde ich gut. Haben wir damals im Vertrag auch erfasst
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Ali Ceylan schrieb:
bei hausbesuche geht es auf jeden fall.. in der praxis bin ich überfragt
Dort müsste ja die "Betriebsfläche" genau definiert sein,
ansonsten: auf Außengelände der Praxis erweitern.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super, danke für die vielen Antworten! Ich werde morgen gleich mal bei meiner Versicherung anrufen, und es mir schriftlich bestätigen lassen!!!
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chipchap schrieb:
Mit der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung abklären!
Dort müsste ja die "Betriebsfläche" genau definiert sein,
ansonsten: auf Außengelände der Praxis erweitern.
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