Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
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mit was für einem Recht lassen die Krankenkassen keine neuen Verhandlungpartner ausser den bisherigen Verbänden bei Tarifverhandlungen zu?
Gibt es da einen Paragraphen.
Grüße
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Problem beschreiben
redbi schrieb:
Liebe Kollegen,
mit was für einem Recht lassen die Krankenkassen keine neuen Verhandlungpartner ausser den bisherigen Verbänden bei Tarifverhandlungen zu?
Gibt es da einen Paragraphen.
Grüße
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Über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung schließen die Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer; die vereinbarten Preise sind Höchstpreise.
Das steht nichts vom Ausschluss irgendwelcher Personen, die Kassen müssen das zulassen! Wäre ein Fall für einen RA! Wird für euch aber nichts bringen außer Arbeit und Ärger.
[bearbeitet am 09.01.14 17:53]
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morpheus-06 schrieb:
§ 125 Rahmenempfehlungen und Verträge Absatz 2
Über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung schließen die Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer; die vereinbarten Preise sind Höchstpreise.
Das steht nichts vom Ausschluss irgendwelcher Personen, die Kassen müssen das zulassen! Wäre ein Fall für einen RA! Wird für euch aber nichts bringen außer Arbeit und Ärger.
[bearbeitet am 09.01.14 17:53]
Aber mit einem Anwalt das durchsprechen wäre schon mal eine Sache. Vielleicht gibts ja einen Weg.
Gruß
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redbi schrieb:
Ok. Danke für die Antwort!
Aber mit einem Anwalt das durchsprechen wäre schon mal eine Sache. Vielleicht gibts ja einen Weg.
Gruß
Zu den Chancen sage ich jetzt mal nichts... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
klar kannst Du versuchen, Einzelverträge mit den Kassen zu schließen.
Zu den Chancen sage ich jetzt mal nichts... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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redbi schrieb:
Einzelvertrag mein ich nicht :wink:
Aber da Du kein Verband oder ähnliches bist, wirst Du an den Verhandlungen wohl nicht teilnehmen.
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Wonderwoman schrieb:
Ich weiß... :wink:
Aber da Du kein Verband oder ähnliches bist, wirst Du an den Verhandlungen wohl nicht teilnehmen.
> Ich weiß... :wink:
> Aber da Du kein Verband oder ähnliches bist, wirst Du an den
> Verhandlungen wohl nicht teilnehmen.
das ist falsch.
"oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer"
Einfach die Mandate der FT in BaWü den Kassen vorlegen und man ist lt. SGB V dabei. Allerdings wird das nicht viel bringen, aber ein Versuch wäre es wert.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Ich weiß... :wink:
> Aber da Du kein Verband oder ähnliches bist, wirst Du an den
> Verhandlungen wohl nicht teilnehmen.
das ist falsch.
"oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer"
Einfach die Mandate der FT in BaWü den Kassen vorlegen und man ist lt. SGB V dabei. Allerdings wird das nicht viel bringen, aber ein Versuch wäre es wert.
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:wink: ...versucht es, ich drücke die Daumen... :sunglasses:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Wonderwoman schrieb:
LOL... viel Erfolg. :smile:
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
§ 125 Abs. 1 SGB V
B 1 KR 10/ 13 R ( Link )
[bearbeitet am 09.01.14 23:55]
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redbi schrieb:
Danke!
Schon gäbe es vielleicht mehr Einigkeit denn dann hätten ZVK und VPT nicht mehr zu melden da sie nur noch AN vertreten und keine Vertrags"partner" der KK.
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Es würde ja schon mal helfen wenn alle PI s nur in einem Verband für Selbstständige organisiert wären.
Schon gäbe es vielleicht mehr Einigkeit denn dann hätten ZVK und VPT nicht mehr zu melden da sie nur noch AN vertreten und keine Vertrags"partner" der KK.
MfG
was bringen IFK und VDB berufspolitisch?
In BaWü im Windschatten des ZVK leider nicht sichtbar.
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morpheus-06 schrieb:
träum weiter....
was bringen IFK und VDB berufspolitisch?
In BaWü im Windschatten des ZVK leider nicht sichtbar.
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Fuzziguzzi schrieb:
Was bringen der ZVK und VPT mehr?
Sie bringen nichts, da sie dem Diktat der Kassen unterliegen. Sie vertreten aber bei den Verhandlungen auch nicht die Interessen der Angestellten. Der einzige Verband der sehr viele AN und Schüler hat ist der ZVK.
Der VDB und IFK sitzen da mit am Tisch und bringen auch nicht mehr. Dieses immer wieder angebrachte Argument zieht einfach nicht.
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morpheus-06 schrieb:
das war nicht die Frage :unamused:
Sie bringen nichts, da sie dem Diktat der Kassen unterliegen. Sie vertreten aber bei den Verhandlungen auch nicht die Interessen der Angestellten. Der einzige Verband der sehr viele AN und Schüler hat ist der ZVK.
Der VDB und IFK sitzen da mit am Tisch und bringen auch nicht mehr. Dieses immer wieder angebrachte Argument zieht einfach nicht.
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webpt schrieb:
Das wird vom BSG sehr deutlich beantwortet werden.
B 1 KR 10/ 13 R ( Link )
[bearbeitet am 09.01.14 23:55]
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