Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
Ich nöchte demnächst eine Praxis eröffnen.
Würde aber gerne noch mit einem Bein in einer Praxis angestellt sein, für ca.2 Tage,16h die Woche.
Geht das überhaupt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich nöchte demnächst eine Praxis eröffnen.
Würde aber gerne noch mit einem Bein in einer Praxis angestellt sein, für ca.2 Tage,16h die Woche.
Geht das überhaupt?
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Dann musst du mit dem AG das klären. Nicht jeder wird seine "Konkurrenz" anstellen
Dann Statusfeststellung bei der DRV, ob du Pflichtversichert bist aufgrund des Angestelltenstatus, oder ob du in der RV - Pflicht und in der KV freiwillig bist als Selbständiger etc.
Also ist da ein Rattenschwanz an Bürokratie dran.
musst du überlegen.
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TheStonie schrieb:
i.d.R. musst du bei der Kassenzulassung 30 Stunden präsent sein in der Praxis.
Dann musst du mit dem AG das klären. Nicht jeder wird seine "Konkurrenz" anstellen
Dann Statusfeststellung bei der DRV, ob du Pflichtversichert bist aufgrund des Angestelltenstatus, oder ob du in der RV - Pflicht und in der KV freiwillig bist als Selbständiger etc.
Also ist da ein Rattenschwanz an Bürokratie dran.
musst du überlegen.
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Coronaria schrieb:
Mit einer Privatpraxis ja, wenn du die GKV-Zulassung beantragst, steht meines Wissens in den Voraussetzungen dass du Vollzieht anwesend sein musst. Ist ja auch Auslegung gssache...Frag am besten nach!
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