PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
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Für u...
ich selbst bin Sekt. HP für PT. Aber wo steht eigentlich das man ohne diesen Schein nicht auch als 'normaler' Physio ohne Rezept vom Arzt behandeln darf?
ich bin irritiert, weil ich , wenn auch ein altes Urteil, gefunden habe, das es uns (oder zumindest denen in BW) erlaubt auch ohne Rezept zu behandeln.
Rechtsprechung | Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens!
Oder habe ich da was überlesen?
gibt es ein neueres Gesetzt?
für links, und Hinweise bedanke ich mich jetzt schon.
gruß Horst Lee
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Horst Lee schrieb:
guten Abend Kollegen,
ich selbst bin Sekt. HP für PT. Aber wo steht eigentlich das man ohne diesen Schein nicht auch als 'normaler' Physio ohne Rezept vom Arzt behandeln darf?
ich bin irritiert, weil ich , wenn auch ein altes Urteil, gefunden habe, das es uns (oder zumindest denen in BW) erlaubt auch ohne Rezept zu behandeln.
Rechtsprechung | Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens!
Oder habe ich da was überlesen?
gibt es ein neueres Gesetzt?
für links, und Hinweise bedanke ich mich jetzt schon.
gruß Horst Lee
Ganz grundsätzlich regelt das das Heilpraktiker Gesetz Paragraph 1.
Dein Link lässt sich leider nicht öffnen.
MfG :)
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hast Du mal auf den link geschaut? Dort steht das wir es auch ohne HP dürfen, weil wir es ja in der Prüfung zum PT gezeigt haben.
Also warum machen wir alle es dann doch noch? :unamused:
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Horst Lee schrieb:
vielen Dank für die Antwort.
hast Du mal auf den link geschaut? Dort steht das wir es auch ohne HP dürfen, weil wir es ja in der Prüfung zum PT gezeigt haben.
Also warum machen wir alle es dann doch noch? :unamused:
vielen Dank für die Antwort.
hast Du mal auf den link geschaut? Dort steht das wir es auch ohne HP dürfen, weil wir es ja in der Prüfung zum PT gezeigt haben.
Also warum machen wir alle es dann doch noch? :unamused:
Der link geht nicht.
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a schubart schrieb:
Horst Lee schrieb am 14.3.18 21:43:
vielen Dank für die Antwort.
hast Du mal auf den link geschaut? Dort steht das wir es auch ohne HP dürfen, weil wir es ja in der Prüfung zum PT gezeigt haben.
Also warum machen wir alle es dann doch noch? :unamused:
Der link geht nicht.
War/bin nur irritiert über den Link - das Urteil aus dem Jahr 2009 - wo ein Physio vor Gericht gestritten hat und am Ende wohl auch recht bekam, das er ausreichend Kenntnis als Physio hat und keinen HP braucht.
Gruß Horst Lee
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Horst Lee schrieb:
danke - gerade getestet - hast recht! weiß nicht wie ich es sonst reinbekommen soll. Habe mir jetzt aber mal durchgelesen was man unter Heilkunde versteht, und daraus ergibt sich in der Tat das wir den sekt. HP Physio machen müssen.
War/bin nur irritiert über den Link - das Urteil aus dem Jahr 2009 - wo ein Physio vor Gericht gestritten hat und am Ende wohl auch recht bekam, das er ausreichend Kenntnis als Physio hat und keinen HP braucht.
Gruß Horst Lee
Rechtsprechung | Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens!
geht auch nicht
wenn man die Zeile aber kopiert und ins Suchfeld eingibt kommt man zu dem Artikel
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mbone schrieb:
Du meintest diesen Link
Rechtsprechung | Behandlung ohne ärztliche Verordnung und ohne Heilpraktikererlaubnis rechtens!
geht auch nicht
wenn man die Zeile aber kopiert und ins Suchfeld eingibt kommt man zu dem Artikel
BVerwG 3 C 37.10 , Beschluss vom 03. Januar 2011 | Bundesverwaltungsgericht
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Xela schrieb:
Naja......
BVerwG 3 C 37.10 , Beschluss vom 03. Januar 2011 | Bundesverwaltungsgericht
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Horst Lee schrieb:
Xela, Deinen Link kann ich auch nicht öffnen...
BESCHLUSS
BVerwG 3 C 37.10
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Xela schrieb:
Macht ja nüscht. Schluss mit lustig durch
BESCHLUSS
BVerwG 3 C 37.10
2009 hieß es noch das eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis nicht möglich sei.
2011 beschloss das BVerwG das eine beschränkte HP-Erlaubnis eben doch möglich sei; damit wurden alle Argumentationen über "Es gibt keine fachlich beschränkte HP-Erlaubnis" hinfällig :)
Ingo verwies absolut richtig auf den §1 HeilprG.
Also: Wenn eine fachlich beschränkte Erlaubnis nach §1 HeilprG möglich ist darf keine gewerbsmäßige Behandlung ohne diese Erlaubnis (oder ärztliche Verordnung) stattfinden.
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Papa Alpaka schrieb:
Zusammenfassung für diejenigen, die nur 50% der Links folgen können:
2009 hieß es noch das eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis nicht möglich sei.
2011 beschloss das BVerwG das eine beschränkte HP-Erlaubnis eben doch möglich sei; damit wurden alle Argumentationen über "Es gibt keine fachlich beschränkte HP-Erlaubnis" hinfällig :)
Ingo verwies absolut richtig auf den §1 HeilprG.
Also: Wenn eine fachlich beschränkte Erlaubnis nach §1 HeilprG möglich ist darf keine gewerbsmäßige Behandlung ohne diese Erlaubnis (oder ärztliche Verordnung) stattfinden.
vielen Dank für die Antwort.
hast Du mal auf den link geschaut? Dort steht das wir es auch ohne HP dürfen, weil wir es ja in der Prüfung zum PT gezeigt haben.
Also warum machen wir alle es dann doch noch? :unamused:
Weil dem PT ein Berufsausübungsgesetz fehlt und damit die Ausübung unter das HeilPrG fällt.
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Tempelritter schrieb:
Horst Lee schrieb am 14.3.18 21:43:
vielen Dank für die Antwort.
hast Du mal auf den link geschaut? Dort steht das wir es auch ohne HP dürfen, weil wir es ja in der Prüfung zum PT gezeigt haben.
Also warum machen wir alle es dann doch noch? :unamused:
Weil dem PT ein Berufsausübungsgesetz fehlt und damit die Ausübung unter das HeilPrG fällt.
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tom1350 schrieb:
Bisher danke für die Erklärungen. Aber wo finde ich, dass ( Wellness-)Massagen und wahrscheinlich auch WT/ET auch so angeboten werden können?
Bisher danke für die Erklärungen. Aber wo finde ich, dass ( Wellness-)Massagen und wahrscheinlich auch WT/ET auch so angeboten werden können?
-> VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2009 - Az. 9 S 2518/08
Die Berufsausübung eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 MPhG zugelassenen Masseurs und medizinischen Bademeisters stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG dar. Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis voraus, wenn sie selbständig und ohne ärztliche Verordnung erfolgt.
Der Erteilung einer auf den Aufgabenbereich eines Masseurs und medizinischen Bademeisters beschränkten Heilpraktikererlaubnis steht überdies entgegen, dass insoweit ein gegenständlich abgrenzbarer, vom Bereich der allgemeinen Heilkunde hinreichend ausdifferenzierter Teilbereich nicht vorliegt.
...und "Wellness" ist per definitionem keine Ausübung der Heilkunde da es um's Wohlbefinden geht. Davon abzugrenzen ist wiederum die verschleierte Ausübung der Heilkunde, in der versucht wird eine Heilbehandlung durch Etikettierung als Wohlfühleinheit unkenntlich zu machen. Das mag 'ne Weile gut gehen, bis der nächste missgünstige Nachbar (ehemalige Angestellte!) sich an's Gesundheitsamt wenden, welches von Amts wegen dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, möglicherweise in Verbindung mit vorsätzlicher Körperverletzung nachgehen muss.
Absurd? Die Polizeien von Bund, Ländern und Kommunen schreiben auch die psychischen Folgen von Beleidigungen in die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Polizisten...
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 15.3.18 12:57:
Bisher danke für die Erklärungen. Aber wo finde ich, dass ( Wellness-)Massagen und wahrscheinlich auch WT/ET auch so angeboten werden können?
-> VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2009 - Az. 9 S 2518/08
Die Berufsausübung eines nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 MPhG zugelassenen Masseurs und medizinischen Bademeisters stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG dar. Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis voraus, wenn sie selbständig und ohne ärztliche Verordnung erfolgt.
Der Erteilung einer auf den Aufgabenbereich eines Masseurs und medizinischen Bademeisters beschränkten Heilpraktikererlaubnis steht überdies entgegen, dass insoweit ein gegenständlich abgrenzbarer, vom Bereich der allgemeinen Heilkunde hinreichend ausdifferenzierter Teilbereich nicht vorliegt.
...und "Wellness" ist per definitionem keine Ausübung der Heilkunde da es um's Wohlbefinden geht. Davon abzugrenzen ist wiederum die verschleierte Ausübung der Heilkunde, in der versucht wird eine Heilbehandlung durch Etikettierung als Wohlfühleinheit unkenntlich zu machen. Das mag 'ne Weile gut gehen, bis der nächste missgünstige Nachbar (ehemalige Angestellte!) sich an's Gesundheitsamt wenden, welches von Amts wegen dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, möglicherweise in Verbindung mit vorsätzlicher Körperverletzung nachgehen muss.
Absurd? Die Polizeien von Bund, Ländern und Kommunen schreiben auch die psychischen Folgen von Beleidigungen in die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Polizisten...
Danke. Aber bezüglich Physiotherapeuten gibt es keine Urteile, oder?
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tom1350 schrieb:
@PA
Danke. Aber bezüglich Physiotherapeuten gibt es keine Urteile, oder?
Das könnte doch auch auf eine Hockergymnastik zutreffen. Aber egal, da uns die Physioausbildung zur Massage berechtigt, sollte das Urteil auch für uns anwendbar sein.
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tom1350 schrieb:
In dem Urteil von PA geht es wohl darum, dass eine Massage ohne Verordnung für den Masseur keine Heilbehandlung darstellt und das Risiko leicht abschätzbar ist.
Das könnte doch auch auf eine Hockergymnastik zutreffen. Aber egal, da uns die Physioausbildung zur Massage berechtigt, sollte das Urteil auch für uns anwendbar sein.
Als Masseur/Physio sieht man dann alt aus. Ich finde diese Diskussion und Situation auch lächerlich, natürlich kann ein Physio sich genauso gut ein Bild vom AZ des Patienten machen wie der Physio mit sekt. HP. Ist aber leider juristisch so, und deine Berufshaftpflicht steigt bei verantwortungslosem Verhalten leider aus.
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Herbert schrieb:
Geht es nicht eher um die Tatsache, eine für uns nicht ersichtliche Erkrankung auszuschliessen, die eine Behandlung im Erstkontakt bei uns gefährlich macht? Ob Massage oder Hockergymnastik, behandelst Du einen Menschen im Erstkontakt eine lange Zeit, ohne eine ernste Erkrankung zu erkennen, und ein Mediziner stellt fest, dass dies genau der Grund für eine gesundheitliche Gefahr für den Patienten dargestellt hat, hast Du schlechte Karten. Mit VO ist der Mediziner verantwortlich, als sekt. HP bist Du selber verantwortlich, man handelt juristisch legitim, aber ist verantwortlich.
Als Masseur/Physio sieht man dann alt aus. Ich finde diese Diskussion und Situation auch lächerlich, natürlich kann ein Physio sich genauso gut ein Bild vom AZ des Patienten machen wie der Physio mit sekt. HP. Ist aber leider juristisch so, und deine Berufshaftpflicht steigt bei verantwortungslosem Verhalten leider aus.
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Frage ist unglücklich formuliert. Du wirst kein konkretes Gesetz finden in dem steht, dass ein Physio das nicht darf.
Ganz grundsätzlich regelt das das Heilpraktiker Gesetz Paragraph 1.
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MfG :)
Mac hier. Entschuldigt die eventuell dumme Frage aber wenn ich euch richtig verstehe, darf ich als normaler Physio keine Selbstzahler behandeln?
Also bei uns in der Praxis, habe ich regelmässig Patienten, nach Trauma oder Verheben, ohne Verordnung und co., die ich Behandeln muss. Chef schreibt dann die HP Rechnung und bekommt 22Euro. Ich selber bin kein HP.
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--> wenn sie krank sind nicht.
"Chef schreibt dann die HP Rechnung "
--> Wenn Dein Chef HP ist muss er die PT Behandlung nicht selbst durchführen. Er kann diese mittels Rezept (von ihm ausgestellt) an Dich delegieren. Aber halt nur PT !
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Bernie schrieb:
"darf ich als normaler Physio keine Selbstzahler behandeln? "
--> wenn sie krank sind nicht.
"Chef schreibt dann die HP Rechnung "
--> Wenn Dein Chef HP ist muss er die PT Behandlung nicht selbst durchführen. Er kann diese mittels Rezept (von ihm ausgestellt) an Dich delegieren. Aber halt nur PT !
Das ist ok.
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RoFo schrieb:
Das heißt, du arbeitest auf VO/Anordnung eines HP.
Das ist ok.
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RoFo schrieb:
Hmmm...warum hab ich Bernies Beitrag nicht gesehen....
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MacAirBoy39 schrieb:
Moin,
Mac hier. Entschuldigt die eventuell dumme Frage aber wenn ich euch richtig verstehe, darf ich als normaler Physio keine Selbstzahler behandeln?
Also bei uns in der Praxis, habe ich regelmässig Patienten, nach Trauma oder Verheben, ohne Verordnung und co., die ich Behandeln muss. Chef schreibt dann die HP Rechnung und bekommt 22Euro. Ich selber bin kein HP.
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