Wir suchen Dich als
Physiotherapeut/in (m/w/d),
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Wiedereinsteiger, Mutter/Vater mit
Kindern.
In Vollzeit, Teilzeit, Aushilfe
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oder Bobath lernen, eine
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Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Wer kann mir aktuell weiterhelfen? Ich suche die Stundenanzahl für oben genannte Tätigkeit, da ich durch meine Kinder keine 35 habe in der Praxis sein kann.Wieviel h braucht eine Leitung in BaWü? In einem Älteren Post habe ich 38h gelesen. Kann das jemand bestätigen?
Allen ein sonniges Wochenende Birdy
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3. Anforderungen an die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis
3.1 Die fachliche Leitung muss für den jeweiligen Heilmittelbereich, für den sie die fachliche Leitung übernimmt, die in Teil 2 dieser Empfehlung beschriebenen Anforderungen nach § 124 Abs. 2 Ziffer 1 erfüllen.
3.2 Eine fachliche Leitung muss der Praxis verbindlich zur Verfügung stehen. Sie kann deshalb nur durch den Zugelassenen oder einen angestellten (organisatorisch weisungsgebunden), nicht aber freien Mitarbeiter übernommen werden. Die fachliche Leitung ist in der Zulassung namentlich zu benennen.
3.3 Jede Heilmittelpraxis muss für 30 Stunden je Woche unter fachlicher Leitung stehen. Eine Praxis steht auch dann unter fachlicher Leitung, wenn die fachliche Leitung Hausbesuche oder Therapie in Einrichtungen nach § 11 Abs. 2 HeilM-RL abgibt.
3.4 Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Jobsharing-Verfahren ist auf zwei Therapeuten begrenzt. Die fachliche Leitung soll dabei möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden.
3.5 Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die fachliche Verantwortung für Qualitätssicherung sowie dafür, dass die Patienten auf dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse ordnungsgemäß und qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden. Die fachliche Leitung darf in der Ausübung ihrer vorgenannten Tätigkeit nicht eingeschränkt werden.
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Olaf Seifert schrieb:
aktuelle Empfehlungen der Spitzenverbände:
3. Anforderungen an die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis
3.1 Die fachliche Leitung muss für den jeweiligen Heilmittelbereich, für den sie die fachliche Leitung übernimmt, die in Teil 2 dieser Empfehlung beschriebenen Anforderungen nach § 124 Abs. 2 Ziffer 1 erfüllen.
3.2 Eine fachliche Leitung muss der Praxis verbindlich zur Verfügung stehen. Sie kann deshalb nur durch den Zugelassenen oder einen angestellten (organisatorisch weisungsgebunden), nicht aber freien Mitarbeiter übernommen werden. Die fachliche Leitung ist in der Zulassung namentlich zu benennen.
3.3 Jede Heilmittelpraxis muss für 30 Stunden je Woche unter fachlicher Leitung stehen. Eine Praxis steht auch dann unter fachlicher Leitung, wenn die fachliche Leitung Hausbesuche oder Therapie in Einrichtungen nach § 11 Abs. 2 HeilM-RL abgibt.
3.4 Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Jobsharing-Verfahren ist auf zwei Therapeuten begrenzt. Die fachliche Leitung soll dabei möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden.
3.5 Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die fachliche Verantwortung für Qualitätssicherung sowie dafür, dass die Patienten auf dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse ordnungsgemäß und qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden. Die fachliche Leitung darf in der Ausübung ihrer vorgenannten Tätigkeit nicht eingeschränkt werden.
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Birdy schrieb:
Vielen Dank Olaf
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Birdy schrieb:
Hallo Alle Miteinanander,
Wer kann mir aktuell weiterhelfen? Ich suche die Stundenanzahl für oben genannte Tätigkeit, da ich durch meine Kinder keine 35 habe in der Praxis sein kann.Wieviel h braucht eine Leitung in BaWü? In einem Älteren Post habe ich 38h gelesen. Kann das jemand bestätigen?
Allen ein sonniges Wochenende Birdy
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Shakespeare schrieb:
Mein Wissenstand und den kannst Du prima googeln ist, das eine "ganztägige" Anwesenheit erforderlich ist. Dem wäre mit mind. 6 Stunden/Tag also 30 Wochenstunden Folge geleistet. Auch Hausbesuche dürfen in dieser Zeit als Anwesenheit angerechnet werden.
Soweit ich gelesen habe, ist es eine Zulassungsempfehlung! Wenn es eine Empfehlung ist und keine Vorausssetzung, warum müssen wir dann 30h vorweisen? Könnte mir das einer näher erklären? Ich soll für 20h als alleinige Fachliche Leitung eingestellt werden. Da ich z.Z. leider nicht mehr Stunden machen kann.
LG
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PT-Morris schrieb:
Der Wortlaut ist „ganztägig". Das wurde mit 30 Wochenstunden präzisiert. Im neuen Vertrag der Logopäden wurde es nun auf 25 Stunden festgelegt.
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Peter Thiessen schrieb:
Hallo,
Soweit ich gelesen habe, ist es eine Zulassungsempfehlung! Wenn es eine Empfehlung ist und keine Vorausssetzung, warum müssen wir dann 30h vorweisen? Könnte mir das einer näher erklären? Ich soll für 20h als alleinige Fachliche Leitung eingestellt werden. Da ich z.Z. leider nicht mehr Stunden machen kann.
LG
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Inche schrieb:
Schau in die Verträge wir müssen 30Stunden die Woche für GKV Pat zur Verfügung stehen incl Hausbesuche und da muss auch eine Fachlicheleitung anwesend sein das kann auch auf 2 Personen mit 15 Stunden aufgeteilt sein
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