Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
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- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
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Faktura
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- Sicherstellung der
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Mit wieviel Steuern muß man nach einem Praxisverkauf (als Verkäufer) rechnen? Kann man dies auch geschickt umgehen. Was gibt es da für geschickte Modelle und Lösungen?
Freue mich über Anregungen und Tips.
Danke :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Mit wieviel Steuern muß man nach einem Praxisverkauf (als Verkäufer) rechnen? Kann man dies auch geschickt umgehen. Was gibt es da für geschickte Modelle und Lösungen?
Freue mich über Anregungen und Tips.
Danke :sunglasses:
LG......B.
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....und so einer hat das vor 9 3/4 Jahren für mich nach Recht und Gesetzt sehr gut abgewickelt :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Also sollte doch noch jemand Ahnung haben, würd ich mich sehr freuen.
Und Danke @Achilles2 für Deine Antwort! Leider gehe ich danach noch nicht in Rente... (Schade eigentlich :blush: ) Deshalb interessiert mich was so finanziell auf mich zu kommt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hmm. Schon klar das ich den STB auch noch frage, dachte nur ich könnte vorab schon mal ein paar schlaue Ansätze in der Tasche haben und ihn dann spezieller danach fragen, wenn es tatsächlich soweit ist. Wollte nicht die Pferde schon scheu machen, wenns noch gar nicht spruchreif ist...Aber interessieren würde es mich eben trotzdem schon....War ja auch nur mal so ne Frage, ne...
Also sollte doch noch jemand Ahnung haben, würd ich mich sehr freuen.
Und Danke @Achilles2 für Deine Antwort! Leider gehe ich danach noch nicht in Rente... (Schade eigentlich :blush: ) Deshalb interessiert mich was so finanziell auf mich zu kommt.
Geld in die Schweiz bringen ist wohl heutzutage nicht mehr die Lösung.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ganz normal „Einkommenssteuer“.
Geld in die Schweiz bringen ist wohl heutzutage nicht mehr die Lösung.
Gruß redvine
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MarieClaire1307 schrieb:
Hast Du schon mal etwas von Steuerberatern gehört? Für solche Fragen sind die....und nur die zuständig.
LG......B.
soviel ich weiß, bekommt man in dem Jahr, in dem ich als Selbstständiger meine Praxis verkaufe (und "in Rente gehe") einen Freibetrag (ich glaube, der ist so bei 65.000,-- Euro). Aber so, wie die anderen Kollegen es beschrieben haben, ist es natürlich von Vorteil, einen Steuerberatber diesbezüglich zu befragen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo anonymer Teilnehmer,
soviel ich weiß, bekommt man in dem Jahr, in dem ich als Selbstständiger meine Praxis verkaufe (und "in Rente gehe") einen Freibetrag (ich glaube, der ist so bei 65.000,-- Euro). Aber so, wie die anderen Kollegen es beschrieben haben, ist es natürlich von Vorteil, einen Steuerberatber diesbezüglich zu befragen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Aber der Stb kann das besser erklären !
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Freibetrag bei "Ruhestandslösung" gibt es. Ggfs. kann man auch mit einer "Rentenzahlung" arbeiten, dass man Betrag x sofort bekommt, und den Rest in entsprechenden Raten. So könnte man das Steuerproblem etwas abmildern, würde aber anders wieder bedeuten, man hat 1. nicht alles sofort, 2. Wenn der Käufer den Laden vor die Wand fährt, bekommste auch nix mehr. 3. kannste das Kapitel nicht abschließen.
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TheStonie schrieb:
Ich gebe den Vorrednern recht, StB Fragen,
Freibetrag bei "Ruhestandslösung" gibt es. Ggfs. kann man auch mit einer "Rentenzahlung" arbeiten, dass man Betrag x sofort bekommt, und den Rest in entsprechenden Raten. So könnte man das Steuerproblem etwas abmildern, würde aber anders wieder bedeuten, man hat 1. nicht alles sofort, 2. Wenn der Käufer den Laden vor die Wand fährt, bekommste auch nix mehr. 3. kannste das Kapitel nicht abschließen.
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dirk paucke schrieb:
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Praxis sind ganz normal über die Einkommenerklärung zu versteuern, d.h. daraus ergibt sich dann dein persönlicher Steuersatz, je nach Höhe des Gewinn's, :angry:(
Aber der Stb kann das besser erklären !
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