Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
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einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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Es geht um die Frage einer Entnahme der Räume im eigenen Haus bzw. evtl. Alternativen, da ich leider einer fehlerhaften Beratung gutgläubig gefolgt bin.
Danke euch!
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hgb schrieb:
..da wird ein Steuerberater wenig helfen können. Mein Weg war die Einschätzung der Immobilie. Meine Bank orientierte sich an meinen Schulden und dem hypothekarischen Wert und bestägte mir einen Preis, der nicht einmal die Hälfte des Marktpreises war. Das FA hatte einen Wert zum Abhaken und Verarbeiten, kein Protest, obwohl das Amt mir gegenüber residiert. Irgendetwas wirst Du zahlen müssen. Du kannst ja selber rechnen, wieviel Dir die Afa in den Jahren der Abschreibung gebracht hat, das mußt Du mindestens kalkulieren. mfg hgbblush
falls gleichzeitig die selbständige Tätigkeit (z. B. wegen Ruhestand) beendet wird, dann wäre die Inanspruchnahme eines Steuerberaters sinnvoll. Die gesetzlichen Regelungen sehen hier steuerliche Freibeträge bei der Kapitalisierung der Praxisräumlichkeiten (= Betriebseinnahmen) vor.
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W. Stangner schrieb:
@hgb
falls gleichzeitig die selbständige Tätigkeit (z. B. wegen Ruhestand) beendet wird, dann wäre die Inanspruchnahme eines Steuerberaters sinnvoll. Die gesetzlichen Regelungen sehen hier steuerliche Freibeträge bei der Kapitalisierung der Praxisräumlichkeiten (= Betriebseinnahmen) vor.
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hgb schrieb:
@W. Stangner .. das war bisher nicht erwähnt, ist natürlich richtig und werde ich für meinen Praxisrest auch machen, noch arbeite ich ja nur zum Vergnügen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, kennt jemand einen bewanderten Steuerberater für Heilberufe, der sein Handwerk versteht?
Es geht um die Frage einer Entnahme der Räume im eigenen Haus bzw. evtl. Alternativen, da ich leider einer fehlerhaften Beratung gutgläubig gefolgt bin.
Danke euch!
Wenn ich die Räume (ist eine kleine Zweitpraxis, aber nicht komplett räumlich vom Wohnraum getrennt) quasi bis zum Tod als Privatpraxis weiterlaufen lasse, passiert meines Wissens relativ wenig, so lange ich mehr einnehme als absetze.
Freibetrag fällt momentan vom Alter her noch nicht an. Daher ist lt. STB Entnahme jetzt blöd und ohne Beendigung der Tätigkeit insgesamt wohl auch gar nicht möglich.
Da eine mangelnde Beratung nur 3 Jahre reklamiert werden kann und nun bekannt geworden ist durch einen internen Wechsel in der Kanzlei, macht mich dieser Umstand schon sehr nervös. Der neue STB sagte klar, das hätte er NIE so gemacht. Kein gutes Gefühl.
Und die Aussagen dazu, wie es berechnet wird und dass man jetzt nur abwarten kann (und dann zum Zeitpunkt X die Kanzlei vielleicht nicht mehr besteht), gefällt mir eben ganz und gar nicht.
Weiß halt lieber woran ich bin.
Bitte keine Kommentare "selber blöd". Inzwischen bin ich auch schlauer und denke mal, dass mein alter STB mich nicht reinreiten wollte, sondern eben auch nicht gut genug informiert war oder mir zumindest nicht Zahlen und klare Formeln genannt hat. Auf die Feinheiten wurde ich jedenfalls nicht hinreichend hingewiesen. Er ist leider nicht mehr greifbar.
hbg, was bringt mir das Ganze, wenn ich mindestens die Abschreibung wieder rechnen und zurückzahlen muss? Letztlich die anteiligen Kosten für Strom etc. sowie evtl. Zinsen, korrekt?
Oder kann man wirklich das FA fragen, was wäre wenn... ich umziehe und daher was verändere? Weiß gerade nicht, ob das schlau wäre....
Es wäre toll, wenn ihr mir denken helft oder noch Ideen habt.
DANKE.
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hgb schrieb:
.. dann solltest Du zumindest nicht anonym schreiben! Da ich nicht mab bin, sondern sogar ein Profil habe, wäre ein Kontakt schon möglich. mfg hgb
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, danke euch schonmal. Bisher ist noch kein Zwang zur Entnahme, aber bei der derzeitigen Preissteigerung habe ich Bedenken, wie das dann in z. B. 20 Jahren aussieht. Wenn da dann quasi die ganze Rentenrücklage wegfällt oder ich aus irgendeinem Grund aus dem Haus ziehe/nicht mehr arbeiten kann/gerne umziehen will, geht das momentan praktisch nicht oder nur unter großen Einbußen. Mit dem Gedanken, den Wohnort aus familiären Gründen zu verändern, hatte ich gespielt, das scheint mir aber momentan aufgrund der Betriebsanteile nicht möglich...
Wenn ich die Räume (ist eine kleine Zweitpraxis, aber nicht komplett räumlich vom Wohnraum getrennt) quasi bis zum Tod als Privatpraxis weiterlaufen lasse, passiert meines Wissens relativ wenig, so lange ich mehr einnehme als absetze.
Freibetrag fällt momentan vom Alter her noch nicht an. Daher ist lt. STB Entnahme jetzt blöd und ohne Beendigung der Tätigkeit insgesamt wohl auch gar nicht möglich.
Da eine mangelnde Beratung nur 3 Jahre reklamiert werden kann und nun bekannt geworden ist durch einen internen Wechsel in der Kanzlei, macht mich dieser Umstand schon sehr nervös. Der neue STB sagte klar, das hätte er NIE so gemacht. Kein gutes Gefühl.
Und die Aussagen dazu, wie es berechnet wird und dass man jetzt nur abwarten kann (und dann zum Zeitpunkt X die Kanzlei vielleicht nicht mehr besteht), gefällt mir eben ganz und gar nicht.
Weiß halt lieber woran ich bin.
Bitte keine Kommentare "selber blöd". Inzwischen bin ich auch schlauer und denke mal, dass mein alter STB mich nicht reinreiten wollte, sondern eben auch nicht gut genug informiert war oder mir zumindest nicht Zahlen und klare Formeln genannt hat. Auf die Feinheiten wurde ich jedenfalls nicht hinreichend hingewiesen. Er ist leider nicht mehr greifbar.
hbg, was bringt mir das Ganze, wenn ich mindestens die Abschreibung wieder rechnen und zurückzahlen muss? Letztlich die anteiligen Kosten für Strom etc. sowie evtl. Zinsen, korrekt?
Oder kann man wirklich das FA fragen, was wäre wenn... ich umziehe und daher was verändere? Weiß gerade nicht, ob das schlau wäre....
Es wäre toll, wenn ihr mir denken helft oder noch Ideen habt.
DANKE.
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