Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
gerne tauchen Fragen gerade dann auf, wenn die offiziellen Wege nicht erreichbar sind.
Folgende Situation. Ich war als Logopädin bis vor kurzem Selbständig. Aufgrund persönlicher veränderter Lebensumstände habe ich die Praxis nach über 20 Jahren aufgegeben. Nachfolge geregelt, alles gut. Da viele Spiele/Spielsachen von der Nachfolge nicht benötigt wurden, wollten diese als Sachspende an einen Kindergarten, dem ich mich verbunden fühle geben. Meine Info ist, dass ich dafür sowas wie eine Widmung schreiben muss ( was ist es, Alter, Neuwert, Jetztwert) - soweit so aufwändig. Ich hätte jetzt ja Zeit.
Nun die eigentliche Frage: Mit der Praxis war ich bisher nicht umsatzsteuerpflichtig, jetzt lese ich aber beim Suchen im Netz, das solche Spenden umsatzsteuerpflichtig sind. Da das in meinen Fall aber ja keine so imensen Summen sind, könnte ich mir vorstellen, dass ich trotz allem umsatzsteuerfrei bleibe, da unter der Freigrenze.
Bin kommende Woche sowieso beim Steuerberater, aber wüsst halt gern schon mal vorab mehr zum Thema.
Um diese Uhrzeit bin ich im Denken auch nicht mehr so flexibel. Möglicherweise ist es eine Alternative das ganze zur Schenkung zu machen und diese bestätigen lassen - dann sind die Sachen aus dem Betriebsvermögen raus ohne den ganzen Kram drum rum.
Falls jemand hilfreiches Wissen zum Thema hat, freue ich mich über Antworten.
Schönes Wochenende
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Logo1983 schrieb:
Liebe Forum-mitleser,
gerne tauchen Fragen gerade dann auf, wenn die offiziellen Wege nicht erreichbar sind.
Folgende Situation. Ich war als Logopädin bis vor kurzem Selbständig. Aufgrund persönlicher veränderter Lebensumstände habe ich die Praxis nach über 20 Jahren aufgegeben. Nachfolge geregelt, alles gut. Da viele Spiele/Spielsachen von der Nachfolge nicht benötigt wurden, wollten diese als Sachspende an einen Kindergarten, dem ich mich verbunden fühle geben. Meine Info ist, dass ich dafür sowas wie eine Widmung schreiben muss ( was ist es, Alter, Neuwert, Jetztwert) - soweit so aufwändig. Ich hätte jetzt ja Zeit.
Nun die eigentliche Frage: Mit der Praxis war ich bisher nicht umsatzsteuerpflichtig, jetzt lese ich aber beim Suchen im Netz, das solche Spenden umsatzsteuerpflichtig sind. Da das in meinen Fall aber ja keine so imensen Summen sind, könnte ich mir vorstellen, dass ich trotz allem umsatzsteuerfrei bleibe, da unter der Freigrenze.
Bin kommende Woche sowieso beim Steuerberater, aber wüsst halt gern schon mal vorab mehr zum Thema.
Um diese Uhrzeit bin ich im Denken auch nicht mehr so flexibel. Möglicherweise ist es eine Alternative das ganze zur Schenkung zu machen und diese bestätigen lassen - dann sind die Sachen aus dem Betriebsvermögen raus ohne den ganzen Kram drum rum.
Falls jemand hilfreiches Wissen zum Thema hat, freue ich mich über Antworten.
Schönes Wochenende
für die Spielsachen hast Du als Endverbraucher die Umsatzsteuer bereits bezahlt.
Da die Spielsachen gespendet werden, also kein weiterer Verkauf stattfindet, ist keine Ust fällig.
Gruß von Monique
Gefällt mir
das ist einleuchtend und entspannt mich wieder. Sollte das Gespräch beim Steuerberater was anderes ergeben, werde ich es berichten.
Wünsche noch ein schönes Wochenende
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Logo1983 schrieb:
Vielen Dank Monique,
das ist einleuchtend und entspannt mich wieder. Sollte das Gespräch beim Steuerberater was anderes ergeben, werde ich es berichten.
Wünsche noch ein schönes Wochenende
Da du keinen Gegenwert erhältst ist es damit erledigt. Anders wäre es wenn du noch einen Gegenwert bekommen würdest. Denn dann würdest du die Sachen abgeben, stellst eine Rechnung, die bezahlen die Rechnung, du erstattest den Betrag als Spende zurück und bekämst von denen eine Spendenbescheinigung - der Königsweg der Finanzämter (und für z.B. Vereine ein enorm wichtiger Weg!!)...klingt erstmal kompliziert, ist es aber nicht und für deine Idee auch nicht relevant!!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
Die Sache nicht komplizierter machen als sie nicht ist! Pack' die Sachen in eine Tüte und bringe sie einfach in die Einrichtung, fertig. Wenn ihr wollt trinkt als Danke-Schön einen Kaffee zusammen.
Da du keinen Gegenwert erhältst ist es damit erledigt. Anders wäre es wenn du noch einen Gegenwert bekommen würdest. Denn dann würdest du die Sachen abgeben, stellst eine Rechnung, die bezahlen die Rechnung, du erstattest den Betrag als Spende zurück und bekämst von denen eine Spendenbescheinigung - der Königsweg der Finanzämter (und für z.B. Vereine ein enorm wichtiger Weg!!)...klingt erstmal kompliziert, ist es aber nicht und für deine Idee auch nicht relevant!!
Grüße...Gerry
Ich denke ein Danke-Schön als Kaffee ist trotzdem drin.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
thea123 schrieb:
@Gerry: Es ging darum, dass Logo die Sachspende später noch steuerlich geltend machen kann. Auch ohne ausgezahlten Gegenwert bekommt man eine Spendenbescheinigung. Aber der Wert der Dinge muss natürlich ermittelt werden, deshalb die von Logo erwähnte Liste.
Ich denke ein Danke-Schön als Kaffee ist trotzdem drin.
Bekommt man, würde ich aber nie annehmen! Das kann richtig Stress mit dem Finanzamt geben da kein nachweisbarer Geldfluss vorhanden ist! (In der heutigen Zeit der Vernetzung sind diese Anfragen innerhalb der Behörde in Sekunden erledigt und werden auch praktiziert!)
Ich verstehe Logo so, dass die Sachen abgeschrieben sind, also raus aus den Büchern. Wofür soll dann später noch etwas steuerlich geltend gemacht werden?
Logo, was meinst du?
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
...Auch ohne ausgezahlten Gegenwert bekommt man eine Spendenbescheinigung...
Bekommt man, würde ich aber nie annehmen! Das kann richtig Stress mit dem Finanzamt geben da kein nachweisbarer Geldfluss vorhanden ist! (In der heutigen Zeit der Vernetzung sind diese Anfragen innerhalb der Behörde in Sekunden erledigt und werden auch praktiziert!)
Ich verstehe Logo so, dass die Sachen abgeschrieben sind, also raus aus den Büchern. Wofür soll dann später noch etwas steuerlich geltend gemacht werden?
Logo, was meinst du?
Grüße...Gerry
im Prinzip lief die Beratung meines Steurberaters aufs gleiche raus, wie Gerry schreibt. Da die Materialien abgeschrieben sind und nicht im Anlagevermögen waren, scheint es am unkompliziertesten zu sein, das ganze als Schenkung zu betrachten. Spende wäre, salopp ausgedrückt eine hin und herbucherei Die "Liste" im Kopf behalten, falls doch noch Nachfragen vom Finanzamt kämen, was aber nicht zu erwarten sei. Wären es z.B. Möbel, die noch im Anlagevermögen sind, wäre das Szenario anders.
Wird also wohl doch mal ne Tasse Kaffee.
Grüße von Logo 1983
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Logo1983 schrieb:
Danke an alle Mitdenker,
im Prinzip lief die Beratung meines Steurberaters aufs gleiche raus, wie Gerry schreibt. Da die Materialien abgeschrieben sind und nicht im Anlagevermögen waren, scheint es am unkompliziertesten zu sein, das ganze als Schenkung zu betrachten. Spende wäre, salopp ausgedrückt eine hin und herbucherei Die "Liste" im Kopf behalten, falls doch noch Nachfragen vom Finanzamt kämen, was aber nicht zu erwarten sei. Wären es z.B. Möbel, die noch im Anlagevermögen sind, wäre das Szenario anders.
Wird also wohl doch mal ne Tasse Kaffee.
Grüße von Logo 1983
Ich habe auch noch einmal nachgeschaut. Da die Materialien schon komplett abgeschrieben sind, ist eine Schenkung tatsächlich der einfachste Weg.
@Gerry: Du hast Recht. Danke für dein Nachhaken.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
thea123 schrieb:
@Logo: Danke für deine weiteren Ausführungen.
Ich habe auch noch einmal nachgeschaut. Da die Materialien schon komplett abgeschrieben sind, ist eine Schenkung tatsächlich der einfachste Weg.
@Gerry: Du hast Recht. Danke für dein Nachhaken.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Gutem Morgen Logo1983,
für die Spielsachen hast Du als Endverbraucher die Umsatzsteuer bereits bezahlt.
Da die Spielsachen gespendet werden, also kein weiterer Verkauf stattfindet, ist keine Ust fällig.
Gruß von Monique
Mein Profilbild bearbeiten