Die Physio Company in Tegel sucht
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Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
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junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
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Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
das Thema war zwar 2017 schon mal in Bearbeitung, aber ich wollte es gern aktualisiert abfragen.
Wie ist das mit wenn von einer Angestellten ein Elternteil stirbt, wieviel Sonderurlaub, 1 oder 2, = bezahlte Urlaubstage gibt es da aktuell??? Danke für Eure Rückmeldung
Hg
Karin
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In unsere Verträge sind es 2 Tage beim Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Kind, Elternteil).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin398 Dazu gibt es keine gesetzliche Vorgaben/Regelungen. Im Normalfall wird so etwas im Arbeits-/Tarifvertrag festgelegt.
In unsere Verträge sind es 2 Tage beim Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Kind, Elternteil).
verdi-bub.de/wissen/praxistipps/freistellung-und-verguetungspflicht-bei-voruebergehender-arbeitsverhinderung
Falls nicht arbeitsvertraglich oder tarifrechtlich abbedungen gilt auf jeden Fall § 616 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
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GüSta schrieb:
siehe zum Thema (bezahlter) Sonderurlaub/Freistellung ausführlich hier:
verdi-bub.de/wissen/praxistipps/freistellung-und-verguetungspflicht-bei-voruebergehender-arbeitsverhinderung
Falls nicht arbeitsvertraglich oder tarifrechtlich abbedungen gilt auf jeden Fall § 616 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
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Schippi schrieb:
Meines Wissens 2Tage(sagt auch Google 😂)
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karin398 schrieb:
Halihalo liebe KollegenInnen...
das Thema war zwar 2017 schon mal in Bearbeitung, aber ich wollte es gern aktualisiert abfragen.
Wie ist das mit wenn von einer Angestellten ein Elternteil stirbt, wieviel Sonderurlaub, 1 oder 2, = bezahlte Urlaubstage gibt es da aktuell??? Danke für Eure Rückmeldung
Hg
Karin
Vielen Dank
Ihr habt mir mit Euren Aussagen geholfen.
Schöne Feierabend
Karin
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karin398 schrieb:
Alles Klar,
Vielen Dank
Ihr habt mir mit Euren Aussagen geholfen.
Schöne Feierabend
Karin
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Inche schrieb:
Ja es gibt 2 Tage Sonderurlaub mehr darfst du aber gerne geben nur weniger nicht
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Horatio72 schrieb:
Als der Vater meiner MA gestorben ist hab ich sie für ne Woche nach Hause geschickt. Ich hab keinen Plan ob es dafür Sonderurlaub etc gibt, das ist mir in so einem Fall aber auch ziemlich egal.
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