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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Sonderurlaub?

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Neues Thema
Sonderurlaub?
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karin398
19.02.2024 16:18
Halihalo liebe KollegenInnen...
das Thema war zwar 2017 schon mal in Bearbeitung, aber ich wollte es gern aktualisiert abfragen.
Wie ist das mit wenn von einer Angestellten ein Elternteil stirbt, wieviel Sonderurlaub, 1 oder 2, = bezahlte Urlaubstage gibt es da aktuell??? Danke für Eure Rückmeldung
Hg
Karin
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Halihalo liebe KollegenInnen... das Thema war zwar 2017 schon mal in Bearbeitung, aber ich wollte es gern aktualisiert abfragen. Wie ist das mit wenn von einer Angestellten ein Elternteil stirbt, wieviel Sonderurlaub, 1 oder 2, = bezahlte Urlaubstage gibt es da aktuell??? Danke für Eure Rückmeldung Hg Karin
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Lars van Ravenzwaaij
19.02.2024 16:27
@karin398 Dazu gibt es keine gesetzliche Vorgaben/Regelungen. Im Normalfall wird so etwas im Arbeits-/Tarifvertrag festgelegt.

In unsere Verträge sind es 2 Tage beim Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Kind, Elternteil).
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• #Heimat#
[mention]karin398[/mention] Dazu gibt es keine gesetzliche Vorgaben/Regelungen. Im Normalfall wird so etwas im Arbeits-/Tarifvertrag festgelegt. In unsere Verträge sind es 2 Tage beim Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Kind, Elternteil).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@karin398 Dazu gibt es keine gesetzliche Vorgaben/Regelungen. Im Normalfall wird so etwas im Arbeits-/Tarifvertrag festgelegt.

In unsere Verträge sind es 2 Tage beim Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Kind, Elternteil).

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GüSta
19.02.2024 20:20
siehe zum Thema (bezahlter) Sonderurlaub/Freistellung ausführlich hier:
verdi-bub.de/wissen/praxistipps/freistellung-und-verguetungspflicht-bei-voruebergehender-arbeitsverhinderung

Falls nicht arbeitsvertraglich oder tarifrechtlich abbedungen gilt auf jeden Fall § 616 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
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• Lars van Ravenzwaaij
siehe zum Thema (bezahlter) Sonderurlaub/Freistellung ausführlich hier: verdi-bub.de/wissen/praxistipps/freistellung-und-verguetungspflicht-bei-voruebergehender-arbeitsverhinderung Falls nicht arbeitsvertraglich oder tarifrechtlich abbedungen gilt auf jeden Fall § 616 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
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GüSta schrieb:

siehe zum Thema (bezahlter) Sonderurlaub/Freistellung ausführlich hier:
verdi-bub.de/wissen/praxistipps/freistellung-und-verguetungspflicht-bei-voruebergehender-arbeitsverhinderung

Falls nicht arbeitsvertraglich oder tarifrechtlich abbedungen gilt auf jeden Fall § 616 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung.

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Schippi
20.02.2024 15:38
Meines Wissens 2Tage(sagt auch Google 😂)
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Schippi schrieb:

Meines Wissens 2Tage(sagt auch Google 😂)

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karin398 schrieb:

Halihalo liebe KollegenInnen...
das Thema war zwar 2017 schon mal in Bearbeitung, aber ich wollte es gern aktualisiert abfragen.
Wie ist das mit wenn von einer Angestellten ein Elternteil stirbt, wieviel Sonderurlaub, 1 oder 2, = bezahlte Urlaubstage gibt es da aktuell??? Danke für Eure Rückmeldung
Hg
Karin

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karin398
21.02.2024 17:06
Alles Klar,
Vielen Dank
Ihr habt mir mit Euren Aussagen geholfen.

Schöne Feierabend
Karin
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• Lars van Ravenzwaaij
Alles Klar, Vielen Dank Ihr habt mir mit Euren Aussagen geholfen. Schöne Feierabend Karin
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karin398 schrieb:

Alles Klar,
Vielen Dank
Ihr habt mir mit Euren Aussagen geholfen.

Schöne Feierabend
Karin

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Horatio72
29.02.2024 13:04
Als der Vater meiner MA gestorben ist hab ich sie für ne Woche nach Hause geschickt. Ich hab keinen Plan ob es dafür Sonderurlaub etc gibt, das ist mir in so einem Fall aber auch ziemlich egal.
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Als der Vater meiner MA gestorben ist hab ich sie für ne Woche nach Hause geschickt. Ich hab keinen Plan ob es dafür Sonderurlaub etc gibt, das ist mir in so einem Fall aber auch ziemlich egal.
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Inche
29.05.2024 14:44
Ja es gibt 2 Tage Sonderurlaub mehr darfst du aber gerne geben nur weniger nicht
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• Papa Alpaka
Ja es gibt 2 Tage Sonderurlaub mehr darfst du aber gerne geben nur weniger nicht
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Inche schrieb:

Ja es gibt 2 Tage Sonderurlaub mehr darfst du aber gerne geben nur weniger nicht

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Horatio72 schrieb:

Als der Vater meiner MA gestorben ist hab ich sie für ne Woche nach Hause geschickt. Ich hab keinen Plan ob es dafür Sonderurlaub etc gibt, das ist mir in so einem Fall aber auch ziemlich egal.



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