Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
Ich arbeite in einer Praxis mit 5 Mitarbeitern.
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Pe schrieb:
Habe ich einen Anspruch auf Sonderurlaub wegen eines Todesfalles in der Familie?
Ich arbeite in einer Praxis mit 5 Mitarbeitern.
- Niederkunft der Ehe- oder Lebenspartnerin (1 Arbeitstag),
- Tod eines nahen Angehörigen wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern (2 Arbeitstage),
- betrieblicher oder dienstlicher Umzug (1 Arbeitstag),
- 25- und 40jähriges Arbeits- bzw. Dienstjubiläum (1 Arbeitstag),
- ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden können (für die notwendige Dauer),
- Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten wie Zeugenaussagen vor Gericht oder Wahlen (für die notwendige Dauer),
- Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden (für bis zu 10 Arbeitstage),
- schwere Erkrankung von Angehörigen im Haushalt (1 Arbeitstag), Kindern oder Betreuungspersonen der Kinder (4 Arbeitstage pro Kind), wenn keine andere Betreuungsperson verfügbar ist.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Nach § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer bezahlten Sonderurlaub zu gewähren, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“. Allerdings enthält das BGB mit wenigen Ausnahmen keine genauen Regelungen dazu, wann und wie lange einem Beschäftigten Sonderurlaub – und vor allem auch bezahlter Sonderurlaub – zusteht. Anspruch besteht deshalb meist nur in den Fällen, die bei Arbeitnehmern im geltenden Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. Zu den allgemein anerkannten Gründen, bei denen der Arbeitgeber in der Regel für die angegebene Zeit bezahlten Sonderurlaub gewährt bzw. gewähren muss, zählen insbesondere …
- Niederkunft der Ehe- oder Lebenspartnerin (1 Arbeitstag),
- Tod eines nahen Angehörigen wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern (2 Arbeitstage),
- betrieblicher oder dienstlicher Umzug (1 Arbeitstag),
- 25- und 40jähriges Arbeits- bzw. Dienstjubiläum (1 Arbeitstag),
- ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden können (für die notwendige Dauer),
- Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten wie Zeugenaussagen vor Gericht oder Wahlen (für die notwendige Dauer),
- Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden (für bis zu 10 Arbeitstage),
- schwere Erkrankung von Angehörigen im Haushalt (1 Arbeitstag), Kindern oder Betreuungspersonen der Kinder (4 Arbeitstage pro Kind), wenn keine andere Betreuungsperson verfügbar ist.
MfG ergonosis
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Pe schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten.Mir wurde der Sonderurlaub nicht gewährt weil er nicht im Arbeitsvertrag steht und weil es keinen Tarifvertrag gibt.Also kann der Arbeitgeber zustimmen,muss er aber nicht?
Vielen Dank für Eure Antworten.Mir wurde der Sonderurlaub nicht gewährt weil er nicht im Arbeitsvertrag steht und weil es keinen Tarifvertrag gibt.Also kann der Arbeitgeber zustimmen,muss er aber nicht?
Aber Gesetze kenn dein AG schon?
BGB §616 Anspruch auf bezahlte Freistellung
Google hilft dir weiter Sonderurlaub Todesfall - Was gilt? | Flegl Rechtsanwälte
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morpheus-06 schrieb:
Pe schrieb am 11.7.17 21:03:
Vielen Dank für Eure Antworten.Mir wurde der Sonderurlaub nicht gewährt weil er nicht im Arbeitsvertrag steht und weil es keinen Tarifvertrag gibt.Also kann der Arbeitgeber zustimmen,muss er aber nicht?
Aber Gesetze kenn dein AG schon?
BGB §616 Anspruch auf bezahlte Freistellung
Google hilft dir weiter Sonderurlaub Todesfall - Was gilt? | Flegl Rechtsanwälte
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Inche schrieb:
Kommt auf den Verwandchaftsgrad an Eltern ja googel mal Bundesurlaubsgesetz Sonderurlaub da stehen die Regelungen drin
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Da würde ich persönlich nicht lange überlegen und mir langsam eine andere Stelle suchen, denn in einem schlecht bezahlten Beruf, muss wenigstens das miteinander funktionieren und harmonisieren.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Sowas ist schon sehr traurig, wenn der Arbeitgeber den Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie nicht gewährt.
Da würde ich persönlich nicht lange überlegen und mir langsam eine andere Stelle suchen, denn in einem schlecht bezahlten Beruf, muss wenigstens das miteinander funktionieren und harmonisieren.
Sowas ist schon sehr traurig, wenn der Arbeitgeber den Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie nicht gewährt.
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Sonderurlaub ist bezahlter Urlaub, den würde ich auch nicht für Tante, Cousine und Co bezahlen, sondern nur bei direkter Linie. Frei geben würde ich, allerdings würde ein regulärer Urlaubstag draufgehen, oder Überstunden.
Also welchen Verwandschaftsgrad ist der Verstorbene denn? Die Frage wurde weiter oben auch noch nicht beantwortet
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Birgit88 schrieb:
Tobias Vollenberg schrieb am 12.7.17 12:05:
Sowas ist schon sehr traurig, wenn der Arbeitgeber den Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie nicht gewährt.
.
Sonderurlaub ist bezahlter Urlaub, den würde ich auch nicht für Tante, Cousine und Co bezahlen, sondern nur bei direkter Linie. Frei geben würde ich, allerdings würde ein regulärer Urlaubstag draufgehen, oder Überstunden.
Also welchen Verwandschaftsgrad ist der Verstorbene denn? Die Frage wurde weiter oben auch noch nicht beantwortet
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McMiki schrieb:
Er MUSS...Gesetz ist Gesetz..und wenn er es ausdrücklich reingeschrieben hätte, dass es nicht so ist, kann er nicht in seinem Arbeitsvertrag Gesetze ausser Kraft setzen!! Und wie ich es schon immer gesagt habe, einer der Hauptgründe für die Lage unseres Berufes sind die Arbeitgeber, die von nichts Ahnung haben!!!!!!!!!!!
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