Physiotherapeut (m/w/d) –
Vollzeit oder Teilzeit
Wir sind die Praxis Physiolife
Hamburg, eine moderne
Physiotherapiepraxis in Hamburg
Wartenau, in der sich sowohl
Patienten als auch Therapeuten
wohlfühlen. Unser Ziel ist es, dir
die bestmögliche
Arbeitsatmosphäre zu bieten und
dich in deiner persönlichen sowie
beruflichen Entwicklung zu
unterstützen.
Was wir bieten:
• Attraktives Gehalt: Ab 20 Euro
pro Stunde, abhängig von deiner
Qualifikation und Erfahrung.
• Fortbildung...
Vollzeit oder Teilzeit
Wir sind die Praxis Physiolife
Hamburg, eine moderne
Physiotherapiepraxis in Hamburg
Wartenau, in der sich sowohl
Patienten als auch Therapeuten
wohlfühlen. Unser Ziel ist es, dir
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Was wir bieten:
• Attraktives Gehalt: Ab 20 Euro
pro Stunde, abhängig von deiner
Qualifikation und Erfahrung.
• Fortbildung...
(Karlsruhe/Köln 2020 – kgr) Viele Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ächzen jedes Jahr unter den horenten Beitragserhöhungen. Nach mehreren oberlandesgerichtlichen Urteilen war es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der entscheiden musste, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht oder ob die meisten Erhöhungen nicht zulässig waren. Der BGH setzte der Diskussion am 16.12.2020 ein vorläufiges Ende und entschied: Beiträge der AXA-Versicherung, einer der größten privaten Krankenversicherung, wurden zu Unrecht erhöht. Bei den Begründungen für die Erhöhungen machte der Versicherer grobe Fehler und verstieß gegen gesetzliche Vorschriften. Die Kunden vieler Krankenversicherungen können nun mit immensen Beitragsrückzahlungen rechnen.
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angela778 schrieb:
Hallo, ich bin bei der AXA und lese dies nun mit Freude. Muß ich da selber mal nachhaken? Von selbst wird da sicher nichts erstattet oder???
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Problem beschreiben
Eberhard schrieb:
Erdrutsch in Karlsruhe – Sensationelles Urteil für Privatversicherte
(Karlsruhe/Köln 2020 – kgr) Viele Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ächzen jedes Jahr unter den horenten Beitragserhöhungen. Nach mehreren oberlandesgerichtlichen Urteilen war es der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der entscheiden musste, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht oder ob die meisten Erhöhungen nicht zulässig waren. Der BGH setzte der Diskussion am 16.12.2020 ein vorläufiges Ende und entschied: Beiträge der AXA-Versicherung, einer der größten privaten Krankenversicherung, wurden zu Unrecht erhöht. Bei den Begründungen für die Erhöhungen machte der Versicherer grobe Fehler und verstieß gegen gesetzliche Vorschriften. Die Kunden vieler Krankenversicherungen können nun mit immensen Beitragsrückzahlungen rechnen.
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Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
PKV Beitragserhöhung unwirksam | AKH-H Rechtsanwälte
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