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deinen Beitrag Gesundheit zu
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Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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ist es erlaubt einem Patienten nach z.B. 6x MT anzubieten, dass man ihn weiterhin auf Selbstzahler behandelt, wenn er kein Rezept mehr bekommen würde? Doch eigentlich nicht, oder? Es sei denn ich wäre sektoraler HP!
Streitthema bei uns!!!
VG
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M83Axel schrieb:
Hallo,
ist es erlaubt einem Patienten nach z.B. 6x MT anzubieten, dass man ihn weiterhin auf Selbstzahler behandelt, wenn er kein Rezept mehr bekommen würde? Doch eigentlich nicht, oder? Es sei denn ich wäre sektoraler HP!
Streitthema bei uns!!!
VG
Physio HP kommt dann zum tragen, wenn es keine Verordnung gibt und der Patient zur Praxis kommt, ohne vorher beim Arzt gewesen zu sein.
Also: Hallo HP PT, ich habe Aua da....du was machen...
HP PT: Aber gerne schau ich mir das an...würden Sie bitte die Honorarvereinbarung unterschreiben...
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M83Axel schrieb:
Aber trotzdem behandelst du doch dann ohne ärztliche Verordnung. Darf man des wirklich?
Als "nur" PT darfst du keine Diagnose stellen und ohne Diagnose keine Behandlung.
Als HP PT darfst du dann auch die Diagnose stellen, du hast ja nur aufgrund des HP-Scheins keine erweiterten Techniken gelernt.
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TheStonie schrieb:
Nach meinem Kenntnisstand darf der PT im Anschluss an eine Ärztliche Verordnung weiterbehandeln...die Diagnose ist ja gestellt und als PT hast du eine Medizinische Ausbildung und bist über kontraindikationen informiert, also wann du eine Behandlung abbrechen MUSST.
Als "nur" PT darfst du keine Diagnose stellen und ohne Diagnose keine Behandlung.
Als HP PT darfst du dann auch die Diagnose stellen, du hast ja nur aufgrund des HP-Scheins keine erweiterten Techniken gelernt.
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Helmut Fromberger schrieb:
Richtig. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Erlaubt ist alles was zwei geschäftsfähige Parteien vereinbaren solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt.
- wenn weitere behandlung notwendig ist muß der artz sie zu lasten der GKV verordnen
- wenn der arzt ein privat rezept ausstellt gibt er zu das weite KG notwendig ist die er aber nicht zu lasten der GKV verordnen will also kann er das eigentlich nicht privat verordnen
- und gegen bar geld des Pat darfst du NUR wellness/prävention und keine therapie durchführen zb darfst du ja auch nicht wenn du die regelbehandlungszeit ausgeschöpft hast sagen das der pat sich noch 15 min dazu kaufen kann
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c-physio schrieb:
also ich denke nach beendigung des rezeptes drafst du nicht behandeln weil
- wenn weitere behandlung notwendig ist muß der artz sie zu lasten der GKV verordnen
- wenn der arzt ein privat rezept ausstellt gibt er zu das weite KG notwendig ist die er aber nicht zu lasten der GKV verordnen will also kann er das eigentlich nicht privat verordnen
- und gegen bar geld des Pat darfst du NUR wellness/prävention und keine therapie durchführen zb darfst du ja auch nicht wenn du die regelbehandlungszeit ausgeschöpft hast sagen das der pat sich noch 15 min dazu kaufen kann
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M83Axel schrieb:
Danke! Das dachte ich halt auch so.
Wenn Du da an bestimmten Defiziten arbeitest, dann machst Du auch nicht's anderes als der Tennislehrer oder Golflehrer, der auch nur seinen Job macht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Moment, wenn ein geschäftsfähiger Mensch sagt, das was ich da gemacht hat, tut mir gut, das würde ich gerne weitermachen, mein Arzt schreibt wegen Budgetgeschichte aber nix mehr auf, und er deswegen zum Fachman geht, dann ist das genauso schlimmstenfalls wie mit Medikamenten die nicht verschreibungspflichtig sind. Die sind eben auch beim Fachman frei erhältlich.
Wenn Du da an bestimmten Defiziten arbeitest, dann machst Du auch nicht's anderes als der Tennislehrer oder Golflehrer, der auch nur seinen Job macht.
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M83Axel schrieb:
Trotzdem arbeitest du ohne ärztliche Verordnung!
entweder vom arzt oder vom HP ob der sektorale HP verschrieben darf weiß ich nicht genau glaube aber schon das er verschrieben darf was er selbst auch anwenden dürfte
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c-physio schrieb:
Therapie ist aber verschriebungspflichtig
entweder vom arzt oder vom HP ob der sektorale HP verschrieben darf weiß ich nicht genau glaube aber schon das er verschrieben darf was er selbst auch anwenden dürfte
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Helmut Fromberger schrieb:
Na und? Die braucht man nicht.
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Esra Luise schrieb:
naja die frage war ja ob KG oder MT gegen bares okay ist und MT und KG fallen unter therapie und sind verschreibungspflichtig kann man also nicht so wie Asperin in der apotheke kaufen
Beispiel:
Personaltrainer dehnt beim Kunden Muskel, weil Kunde das so möchte. --> Erlaubt.
PT dehnt beim Klienten Muskel, weil der das so möchte, keine KI ist, und vorher Rp. abgearbeitet wurde. Soll verboten sein, weil PT das macht? Aber ganz sicher nicht. An der Handlung ist nichts sittenwidriges, und solange sich beide Parteien einig sind, wo liegt das Problem?
Da wäre ich als Mensch mit 'ner Berufsurkunde ja wesentlich schlechter gestellt.
Ihr steht euch da glaube ich alle selber gewaltig im Weg.
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Helmut Fromberger schrieb:
Eine Diagnose liegt vor.
Beispiel:
Personaltrainer dehnt beim Kunden Muskel, weil Kunde das so möchte. --> Erlaubt.
PT dehnt beim Klienten Muskel, weil der das so möchte, keine KI ist, und vorher Rp. abgearbeitet wurde. Soll verboten sein, weil PT das macht? Aber ganz sicher nicht. An der Handlung ist nichts sittenwidriges, und solange sich beide Parteien einig sind, wo liegt das Problem?
Da wäre ich als Mensch mit 'ner Berufsurkunde ja wesentlich schlechter gestellt.
Ihr steht euch da glaube ich alle selber gewaltig im Weg.
MikeS
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MikeS schrieb:
Tja .. c-physio und M83Axel: falsch gedacht :smile:
MikeS
Fakt ist, es ist in D. noch kein PT verurteilt worden (wegen eines Verstosses gegen das HeilprG), weil er im Rahmen einer vorangehenden ärztlichen Verordnung weiterbehandelt hat.
MikeS
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MikeS schrieb:
Das ist falsch, es geht um die freie Ausübung der Heilkunde, und die ist nur HP/Teil-HP/Ärzten erlaubt. Die entscheidende Frage ist aber ob eine freie Ausübung der Heilkunde vorliegt, wenn lediglich im Anschluss an eine ärztliche Verordnung noch einige der vorher verordneten Therapieeinheiten angehängt werden. Und dem ist eben NICHT so ... es gibt allerdings noch kein Urteil darüber wie lange eine solche Fortsetzung stattfinden darf. ES gibt hierüber verschiedene Stellungnahmen und auch Gutachten, die von einer 40%igen Verlängerung bis hin zu einer Verdoppelung gehen.
Fakt ist, es ist in D. noch kein PT verurteilt worden (wegen eines Verstosses gegen das HeilprG), weil er im Rahmen einer vorangehenden ärztlichen Verordnung weiterbehandelt hat.
MikeS
MikeS
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MikeS schrieb:
... und ja, der sektorale HP kann durchaus Verordnungen ausstellen, aber halt nicht zu Lasten der GKV.
MikeS
Wenn der PT aber sachen durchführt, und was schief geht zahlt die Haftpflicht evtl. nciht, weil er groß fahrlässig gehandelt hat, da er aufgrund seiner Medizinischen Ausbildung weiß, etwas nicht tun zu dürfen.
Also zumindest begibt sich der PT auf ein problematisches Terrain.
Vergleichs mal mit dem Autoverkauf von Privat. Verkauf ich als Privatmann mein Auto habe ich keine Haftung zu übernehmen. Bin ich aber KFZ-Mechaniker und verkaufe mein Privatwagen, kann mir aufgrund meiner Ausbildung die Haftung auferlegt werden!
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TheStonie schrieb:
Der Personaltrainer hat aber keine Ausbildung wie wir bekommen und weiß ggfs. nicht, was er bewirkt etc. Das weiß formaljuristsch auch der Kunde, weil er Kunde und nicht Patient ist. Wenn was passiert, ist ein normaler Haftpflicht schaden.
Wenn der PT aber sachen durchführt, und was schief geht zahlt die Haftpflicht evtl. nciht, weil er groß fahrlässig gehandelt hat, da er aufgrund seiner Medizinischen Ausbildung weiß, etwas nicht tun zu dürfen.
Also zumindest begibt sich der PT auf ein problematisches Terrain.
Vergleichs mal mit dem Autoverkauf von Privat. Verkauf ich als Privatmann mein Auto habe ich keine Haftung zu übernehmen. Bin ich aber KFZ-Mechaniker und verkaufe mein Privatwagen, kann mir aufgrund meiner Ausbildung die Haftung auferlegt werden!
> Der Personaltrainer hat aber keine Ausbildung wie wir bekommen
> und weiß ggfs. nicht, was er bewirkt etc. Das weiß
> formaljuristsch auch der Kunde, weil er Kunde und nicht Patient
> ist. Wenn was passiert, ist ein normaler Haftpflicht schaden.
> Wenn der PT aber sachen durchführt, und was schief geht zahlt
> die Haftpflicht evtl. nciht, weil er groß fahrlässig gehandelt
> hat, da er aufgrund seiner Medizinischen Ausbildung weiß, etwas
> nicht tun zu dürfen.
Du haftest, wenn Du Bock baust, also Dinge machst von denen Du mit Sicherheit davon ausgehen kannst, daß sie schief gehen in jedem Fall. Egal ob ein Rezept vorliegt oder nicht.
Genauso geht's aber auch dem Personaltrainer, dem Tennislehrer, dem Skilehrer und dem Teaching Pro beim Golf.
> Also zumindest begibt sich der PT auf ein problematisches
> Terrain.
Nein, als PT wird Dir nichts paasieren solange Du Deine Arbeit ganz normal machst.
> Vergleichs mal mit dem Autoverkauf von Privat. Verkauf ich als
> Privatmann mein Auto habe ich keine Haftung zu übernehmen. Bin
> ich aber KFZ-Mechaniker und verkaufe mein Privatwagen, kann mir
> aufgrund meiner Ausbildung die Haftung auferlegt werden!
Unfug. Auch der KFZ-Machaniker haftet wenn er als Privatperson handelt genauso wie ein Bäcker oder Metzger wenn der Dir einen Wagen verkauft.
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Helmut Fromberger schrieb:
TheStonie schrieb:
> Der Personaltrainer hat aber keine Ausbildung wie wir bekommen
> und weiß ggfs. nicht, was er bewirkt etc. Das weiß
> formaljuristsch auch der Kunde, weil er Kunde und nicht Patient
> ist. Wenn was passiert, ist ein normaler Haftpflicht schaden.
> Wenn der PT aber sachen durchführt, und was schief geht zahlt
> die Haftpflicht evtl. nciht, weil er groß fahrlässig gehandelt
> hat, da er aufgrund seiner Medizinischen Ausbildung weiß, etwas
> nicht tun zu dürfen.
Du haftest, wenn Du Bock baust, also Dinge machst von denen Du mit Sicherheit davon ausgehen kannst, daß sie schief gehen in jedem Fall. Egal ob ein Rezept vorliegt oder nicht.
Genauso geht's aber auch dem Personaltrainer, dem Tennislehrer, dem Skilehrer und dem Teaching Pro beim Golf.
> Also zumindest begibt sich der PT auf ein problematisches
> Terrain.
Nein, als PT wird Dir nichts paasieren solange Du Deine Arbeit ganz normal machst.
> Vergleichs mal mit dem Autoverkauf von Privat. Verkauf ich als
> Privatmann mein Auto habe ich keine Haftung zu übernehmen. Bin
> ich aber KFZ-Mechaniker und verkaufe mein Privatwagen, kann mir
> aufgrund meiner Ausbildung die Haftung auferlegt werden!
Unfug. Auch der KFZ-Machaniker haftet wenn er als Privatperson handelt genauso wie ein Bäcker oder Metzger wenn der Dir einen Wagen verkauft.
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die neue schrieb:
ja und??
bei uns kommt jemand und sagt er hat schmerzen und beim personal trainer kommt jemand und möchte im gesunden zustand sport angeleitet werden
natürlich kannst du als physiotherapeut auch personal trainingsstunden anbieten aber du darfst es eben nicht KG oder MT nennen und der Kunde sollte auch nicht wegen shcmerzen gekommen sein (er geht ja auch nicht wegen schmerzen zu personal trainer)
also ist ein PT nicht schlechter gestellt als ein trainer
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Esra Luise schrieb:
auch der PT darf ein muskel dehnen wenn er präventiv arbeitet aber nicht wenn ein kunde kommt und sagt ich habe schmerzen das ist der unterschied
bei uns kommt jemand und sagt er hat schmerzen und beim personal trainer kommt jemand und möchte im gesunden zustand sport angeleitet werden
natürlich kannst du als physiotherapeut auch personal trainingsstunden anbieten aber du darfst es eben nicht KG oder MT nennen und der Kunde sollte auch nicht wegen shcmerzen gekommen sein (er geht ja auch nicht wegen schmerzen zu personal trainer)
also ist ein PT nicht schlechter gestellt als ein trainer
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die neue schrieb:
ich hab jetzt nicht wirklich verstanden, wieso Du so auf mein "ja und??" antwortest :tired_face: :tired_face:
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Klauslogo schrieb:
Die Leistung der GKV beschränkt sich laut SGB auf medizinisch notwendige Behandlungen unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Medizinisch wünschenswert und optimierte Versorgung ist nicht Aufgabe der GKV und deswegen unter Selbstzahleraspekten ohne erneute Rezeptierung möglich, aber eben nicht mehr zu Lasten der GKV. D. h. es gibt Gründe die Behandlung weiter zu führen (vielleicht weil der Patient noch mehr Anleitung benötigt, weil er sich persönlich unsicher fühlt etc.), die aber eben nicht mehr per gesetzlichder Vorschrift von den Kassen bezahlt werden darf.
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c-physio schrieb:
okay aber auch dann braucht er eine verordnung vom arzt weil es noch unter heilbehandlung und somit verschreibunspflichtig fällt richtig?
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TheStonie schrieb:
und der Arzt darf die Verordnung nicht als PrivatVO ausstellen, weil er dann die notwendigkeit der Therapie sieht udn dann zu Lasten der GKV ausstellen muss! Die Katze beißt sich immer wieder in Schwanz
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Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Diagnostik liegt ja vom Arzt mit dem Rezept vor, also darfst du ohne Rezept auf Wunsch des Patienten weiterbehandeln als Selbstzahler Leistung. Ist dann aber mit 7% USt zu berechnen (Außer Kleinunternehmerregelegung)
Physio HP kommt dann zum tragen, wenn es keine Verordnung gibt und der Patient zur Praxis kommt, ohne vorher beim Arzt gewesen zu sein.
Also: Hallo HP PT, ich habe Aua da....du was machen...
HP PT: Aber gerne schau ich mir das an...würden Sie bitte die Honorarvereinbarung unterschreiben...
Ich könnte mir ja sonst auch aus den letzten 5 Jahren eine Verordnung des Patienten heraussuchen und darauf hin "weiterbehandeln". Das Kribbeln am rechten Knie hatte er ja schon damals einmal gehabt und ich weiß ja noch was ihm geholfen hat.
Ruf deine Haftpflicht an, ob sie für den Fall die Haftung übernehmen würde. Laß dir ein >Ja< schriftlich geben und alles ist gut.
MfG ergonosis
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Problem beschreiben
ergonosis schrieb:
Therapie nur auf ärztliche Anordnung. (mein Wissensstand)
Ich könnte mir ja sonst auch aus den letzten 5 Jahren eine Verordnung des Patienten heraussuchen und darauf hin "weiterbehandeln". Das Kribbeln am rechten Knie hatte er ja schon damals einmal gehabt und ich weiß ja noch was ihm geholfen hat.
Ruf deine Haftpflicht an, ob sie für den Fall die Haftung übernehmen würde. Laß dir ein >Ja< schriftlich geben und alles ist gut.
MfG ergonosis
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