für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Ein hier ortsansässiger Physiotherapeut hat folgenden Werdegang.
Ausbildung in Deutschland
Hat in der Schweiz gearbeitet und sich dort über redcross sein Examen anerkennen lassen. (Läuft dort ja über 1-2 Ergänzungskurse und dann die Anerkennungsgebühr)
Ist in der Schweiz jetzt diplomiert und kommt wieder nach Deutschland zurück.
Er gründet eine Praxis und nennt sich Dipl.Physiotherapeut.
Meine Tochter hat nun 4 Jahre studiert, ist Bachelor in Physiotherapie und darf sich nicht Dipl. Physiotherapeutin nennen, weil dies von der Wertigkeit dem Masterstudiengang entspricht.
Schön und gut, aber ist das rechtens, dass dieser oben genannte Kerl sich hier in Deutschland auch Dipl. Physiotherapeut nennen darf?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Ein hier ortsansässiger Physiotherapeut hat folgenden Werdegang.
Ausbildung in Deutschland
Hat in der Schweiz gearbeitet und sich dort über redcross sein Examen anerkennen lassen. (Läuft dort ja über 1-2 Ergänzungskurse und dann die Anerkennungsgebühr)
Ist in der Schweiz jetzt diplomiert und kommt wieder nach Deutschland zurück.
Er gründet eine Praxis und nennt sich Dipl.Physiotherapeut.
Meine Tochter hat nun 4 Jahre studiert, ist Bachelor in Physiotherapie und darf sich nicht Dipl. Physiotherapeutin nennen, weil dies von der Wertigkeit dem Masterstudiengang entspricht.
Schön und gut, aber ist das rechtens, dass dieser oben genannte Kerl sich hier in Deutschland auch Dipl. Physiotherapeut nennen darf?
Insofern es im Ausland einen entsprechenden Titel gibt, so darf sie nach deutschem Recht geführt werden unter Angabe der verleihenden Hochschule.
[bearbeitet am 08.10.13 21:41]
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Vielen Dank für ihre Antwort und Mühe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also kann man sich mit geringstem Aufwand in der Schweiz diesen Titel "besorgen" und sich dann in Deutschland damit schmücken? Verstehe ich das richtig?
Vielen Dank für ihre Antwort und Mühe.
Allerdings müßte zumindest die Angabe "Dipl. Physiotherapeut (CH)" lauten.
Aber warum sollte man sich ärgern: ich habe seit 1986 einen niederländischer BSc und nenne mich trotzdem nur einfach PT. Und nebenbei kenne ich mehrere deutsche Kollegen/Kolleginnen mit deutschem BSc, die ich dennoch aus mangelnde Fachkenntnisse nicht in meinem Team haben möchte. Es kommt nämlich in der Praxis nicht auf den Titel, sondern auf den Fachkenntnisse und deren Anwendung am Patienten an.
[bearbeitet am 09.10.13 11:12]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn es sich dabei um einen offiziellen (!) Hochschultitel handelt: ja. Ob man einen schweizer Hochschulabschluss ohne viel Anstrengung nachholen kann, wage ich dennoch zu bezweifeln. Schweizer Hochschulen befinden sich zumindest auf deutschem Niveau.
Allerdings müßte zumindest die Angabe "Dipl. Physiotherapeut (CH)" lauten.
Aber warum sollte man sich ärgern: ich habe seit 1986 einen niederländischer BSc und nenne mich trotzdem nur einfach PT. Und nebenbei kenne ich mehrere deutsche Kollegen/Kolleginnen mit deutschem BSc, die ich dennoch aus mangelnde Fachkenntnisse nicht in meinem Team haben möchte. Es kommt nämlich in der Praxis nicht auf den Titel, sondern auf den Fachkenntnisse und deren Anwendung am Patienten an.
[bearbeitet am 09.10.13 11:12]
den akademischen Grad Dipl.-Physiotherapeut (FH) gab es zwischenzeitlich. Die Diploma hat den Grad vergeben (von ca. 2002 bis 2008).
Axel
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Axel schrieb:
Moin Lars,
den akademischen Grad Dipl.-Physiotherapeut (FH) gab es zwischenzeitlich. Die Diploma hat den Grad vergeben (von ca. 2002 bis 2008).
Axel
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es handelt sich eben nicht um einen Hochschultitel, sondern um eine "Anerkennung". Um den deutschen Abschluss in der Schweiz anerkannt zu bekommen muss man keinen hochschulabschluss nachholen, sondern ein bis zwei Kurse absolvieren und dann ist der deutsche Abschluss anerkannt und man ist in der Schweiz "dipl. Physiotherapeut". Meiner Meinung nach berechtigt das aber nicht das tragen diesen Titels in Deutschland.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und das es auf das fachliche können ankommt ist ja vollkommen korrekt. Ich als Orthopäde kann jedoch einigermaßen einschätzen, dass dieser Herr sehr wenig Ahnung von seinem Beruf bzw. von jeglicher Fachlichkeit hat, die Leute aber stets zu ihm rennen, weil er ja DIPL. Physiotherapeut ist. Und nun Vernunft beiseite und Ehrlichkeit auf den Tisch. Kommt es nicht bei vielen Patienten auf das "Ding" zwischen den Ohren an? Also wenn sich Fachlichkeit durchsetzen würde, hätte dieser Herr schon geschlossen, aber sein Türschild hat anscheinend eine hohe Stimulation auf den Musulus Cerebrales :yum:
Und was das Wissen um die Physiotherapie angeht; nun ja, da habe ich nach gut 25-jähriger Erfahrung mit deutschen Orthopäden inzwischen erheblichen Zweifel.
Wenn Ihnen aber das Gebahren des Kollegen so einen Dorn im Augen ist; das unberechtigt Führen eines Titels ist im Deutschland strafbar. Hierzu bedarf es Ihrerseits lediglich einen Anzeige bei der entsprechende Behörde. :grin:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich wage dennoch zu bezweifeln, dass der Titel den wahren Grund für den von Ihnen scheinbar geneideten Erfolg des Kollegen ist. Ich glaube einfach nicht, dass der überwiegender Mehrzahl der Patienten seinen Therapeuten aufgrund eines Titels aussucht. Die Mundpropaganda ist da eher der wichtigsten Faktor.
Und was das Wissen um die Physiotherapie angeht; nun ja, da habe ich nach gut 25-jähriger Erfahrung mit deutschen Orthopäden inzwischen erheblichen Zweifel.
Wenn Ihnen aber das Gebahren des Kollegen so einen Dorn im Augen ist; das unberechtigt Führen eines Titels ist im Deutschland strafbar. Hierzu bedarf es Ihrerseits lediglich einen Anzeige bei der entsprechende Behörde. :grin:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nach meinem Wissenstand handelt es dabei jedoch nicht um einen offiziellen ( d.h. vom deutschen Bildungsministerium) anerkannten Hochschultitel.
Na, dann viel Spaß, die sind einiges weiter als wir in Deutschland! Kannst es gerne versuchen und dann deine Erfahrung mitteilen.
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sunkid639 schrieb:
Besorgen?
Na, dann viel Spaß, die sind einiges weiter als wir in Deutschland! Kannst es gerne versuchen und dann deine Erfahrung mitteilen.
Das mit der Bezeichnung dipl. wäre da wohl schon eher ein Grund für eine Abmahnung......
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn er eine deutsche Berufsurkunde hat, dann muss/darf er sich Physiotherapeut nennen.
Das mit der Bezeichnung dipl. wäre da wohl schon eher ein Grund für eine Abmahnung......
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da in Deutschland der Titel "Dipl.-Physiotherapeut" nicht existiert (und auch niemals existiert hat) ist das Führen eines solchen (Phantasie-)Titels einfach nicht erlaubt soweit man einen deutschen Abschluss hat.
Insofern es im Ausland einen entsprechenden Titel gibt, so darf sie nach deutschem Recht geführt werden unter Angabe der verleihenden Hochschule.
[bearbeitet am 08.10.13 21:41]
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Hase C schrieb:
By the way...selbstverständlich darf Ihre Tochter nur den "Titel" führen, den sie erreicht hat. Ein Bachelor ist kein Diplom.
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limone schrieb:
Habs mir immer schon gedacht: dass die meisten den "Bachelor" nur wegen des Titels machen...... :kissing_closed_eyes:
du schreibst :
"Meine Tochter hat nun 4 Jahre studiert, ist Bachelor in Physiotherapie und darf sich nicht Dipl. Physiotherapeutin nennen, weil dies von der Wertigkeit dem Masterstudiengang entspricht."
In Deutschland ist ein Bachelor mit einem Diplom m. E. sowohl vom Aufbau als auch vom Abschluss (Wertigkeit) nicht miteinander zu vergleichen.
Die "alten" Diplomstudiengänge in den Therapieberufen in Deutschland sind Vergangenheit. Die Absolventen genießen sozusagen Bestandsschutz.
Die "neuen" Bachelorstudiengänge sind zusammen mit den Masterabschlüssen die aktuell zu erwerbenden Abschlüsse.
Die höhere Wertigkeit ergibt sich nur durch einen auf den Bachelorabschluss aufbauenden Masterabschluss.
Viele Grüße
Therapeuticus
:blush:
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Der Therapeuticus schrieb:
Hallo mab,
du schreibst :
"Meine Tochter hat nun 4 Jahre studiert, ist Bachelor in Physiotherapie und darf sich nicht Dipl. Physiotherapeutin nennen, weil dies von der Wertigkeit dem Masterstudiengang entspricht."
In Deutschland ist ein Bachelor mit einem Diplom m. E. sowohl vom Aufbau als auch vom Abschluss (Wertigkeit) nicht miteinander zu vergleichen.
Die "alten" Diplomstudiengänge in den Therapieberufen in Deutschland sind Vergangenheit. Die Absolventen genießen sozusagen Bestandsschutz.
Die "neuen" Bachelorstudiengänge sind zusammen mit den Masterabschlüssen die aktuell zu erwerbenden Abschlüsse.
Die höhere Wertigkeit ergibt sich nur durch einen auf den Bachelorabschluss aufbauenden Masterabschluss.
Viele Grüße
Therapeuticus
:blush:
beide dürfen sich nicht Dipl. nennen. Deine Tochter deshalb, weil sie keine Hochschulausbildung gemacht hat (auch wenn das Ding in der Schweiz Dipl. hieß), und der Bachelor darf nur das auf sein Praxisschild hämmern, was auf der Urkunde steht (und da steht nix Dipl.).
So mein Wissenstand
Axel
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Axel schrieb:
Moin,
beide dürfen sich nicht Dipl. nennen. Deine Tochter deshalb, weil sie keine Hochschulausbildung gemacht hat (auch wenn das Ding in der Schweiz Dipl. hieß), und der Bachelor darf nur das auf sein Praxisschild hämmern, was auf der Urkunde steht (und da steht nix Dipl.).
So mein Wissenstand
Axel
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