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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Ligamentum schrieb:
Im Krankenhaus selbst ist das egal bzw. Sache des Krankenhauses. Mit Rezept in der Praxis dürfen das nur Fachkräfte, also Physio bzw. Masseure tun.
Kannst du uns dazu auch eine rechtsverbindliche Quelle nennen? thinking_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ligamentum
Mit Rezept in der Praxis dürfen das nur Fachkräfte, also Physio bzw. Masseure tun.
Kannst du uns dazu auch eine rechtsverbindliche Quelle nennen? thinking_face
Das ergibt sich, zumindest hier in Thüringen, aus dem Rahmenvertrag mit der AOK, § 3 Abs. 6 "Zulassung", nachdem der Heilmittelerbringer verpflichtet ist, der AOK PLUS alle seine in der Praxis therapeutisch beschäftigten und freien Mitarbeiter schriftlich unter Angabe des Beginns bzw. des Ausscheidens aus der Beschäftigung, soweit zulassungs-und/ oder abrechnungsrelevant, zu melden sowie deren Qualifikation (Berufsurkunde und Zertifikate) und deren wöchentliche Arbeitszeit nachzuweisen.
Die Betonung liegt auf Berufsurkunde, und die hat in der Regel die Rezeptionskraft nicht. Wenn doch erübrigt sich die Ausgangsfrage.
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Ligamentum schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das ergibt sich, zumindest hier in Thüringen, aus dem Rahmenvertrag mit der AOK, § 3 Abs. 6 "Zulassung", nachdem der Heilmittelerbringer verpflichtet ist, der AOK PLUS alle seine in der Praxis therapeutisch beschäftigten und freien Mitarbeiter schriftlich unter Angabe des Beginns bzw. des Ausscheidens aus der Beschäftigung, soweit zulassungs-und/ oder abrechnungsrelevant, zu melden sowie deren Qualifikation (Berufsurkunde und Zertifikate) und deren wöchentliche Arbeitszeit nachzuweisen.
Die Betonung liegt auf Berufsurkunde, und die hat in der Regel die Rezeptionskraft nicht. Wenn doch erübrigt sich die Ausgangsfrage.
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Jeverland schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Heißluft und Fango ist doch therapeutische Leistungsabgabe. Und das dürfen nur therapeutische Fachkräfte.
Ich stimme euch zu, insoweit es sich um eindeutig therapeutische Behandlungsleistungen geht. In Bezug auf Vor- und Nachbereitung einer Behandlung ist das aber rechtlich sehr diskutabel und dazu gehört auch das Anlegen einer Packung oder das Einstellen des Rotlichts (anders verhält sich das bei US, HR und Elektro).
Im Rahmen des AG-Weisungsrechts sind Packungen und Lichttherapie m. E. Leistungen die an angelernte Hilfskräfte delegiert werden dürfen. Wir haben das Anfang der 90er schon mal juristisch klären lassen und praktizieren das seitdem auch so. Das es eindeutig verboten sein soll, dafür kenne ich keine Rechtsquellen oder -urteile.
Der (inzwischen) Bundesrahmenvertrag ist diesbezüglich ebenfalls nicht eindeutig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ligamentum @Jeverland
Ich stimme euch zu, insoweit es sich um eindeutig therapeutische Behandlungsleistungen geht. In Bezug auf Vor- und Nachbereitung einer Behandlung ist das aber rechtlich sehr diskutabel und dazu gehört auch das Anlegen einer Packung oder das Einstellen des Rotlichts (anders verhält sich das bei US, HR und Elektro).
Im Rahmen des AG-Weisungsrechts sind Packungen und Lichttherapie m. E. Leistungen die an angelernte Hilfskräfte delegiert werden dürfen. Wir haben das Anfang der 90er schon mal juristisch klären lassen und praktizieren das seitdem auch so. Das es eindeutig verboten sein soll, dafür kenne ich keine Rechtsquellen oder -urteile.
Der (inzwischen) Bundesrahmenvertrag ist diesbezüglich ebenfalls nicht eindeutig.
Das AG Weisungsrecht existiert zwar. Aber zählt hier m.E. nicht. Hier ist relevant ob du dich im Rahmen des Vertrags und im Rahmen der HMR bewegst. Ansonsten ist es eventuell rechtlich
erlaubt, aber nach trotzdem nicht mit dem Kostenträger abrechenbar. Wir lassen es jedenfalls nicht von der Anmeldung machen.
Aber wir haben das ja auch so gut wie gar nicht....
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Jeverland schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wenn es sich nur um Vor- und Nachbereitung handelt. Aber das eigentliche Einpacken thinking_face
Das AG Weisungsrecht existiert zwar. Aber zählt hier m.E. nicht. Hier ist relevant ob du dich im Rahmen des Vertrags und im Rahmen der HMR bewegst. Ansonsten ist es eventuell rechtlich
erlaubt, aber nach trotzdem nicht mit dem Kostenträger abrechenbar. Wir lassen es jedenfalls nicht von der Anmeldung machen.
Aber wir haben das ja auch so gut wie gar nicht....
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Kathrin Herppich schrieb:
Dürfen Rezeptionskräfte Patienten in die Fango bzw. unter die Heißluft legen, wenn im Krankenhaus ein ärztlicher Direktor das anweist?
Vielleicht steht das was für Euch drin hugging_face
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Bernie schrieb:
Recht | Welche Leistungen dürfen Rezeptionskräfte abgeben?: Verband Physikalische Therapie (VPT) e.V. - Landesgruppe Baden-Württ
Vielleicht steht das was für Euch drin hugging_face
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Schippi schrieb:
Ich sehr das so,das wärmepckung und wt ein ergänzendes Heilmittel ist,welches nur von therapeutischen Personal gemäss hmr verabreicht werden darf,in der Praxis sieht das aus "zeitgründen"leider manchmal anders aus
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