Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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wie wird es bei euch gehandhabt, wenn ein Patient bei seinem ersten Termin sein Rezept vergessen hat? Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus?
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wie wird es bei euch gehandhabt, wenn ein Patient bei seinem ersten Termin sein Rezept vergessen hat? Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus?
Danke!
Gegebenenfalls Befundaufnahme und Therapieplanung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und wie berechnet ihr das dann?
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Tempelritter schrieb:
40€ Befund und Beratung
Entweder als Befund oder als Ausfall.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Privat.
Entweder als Befund oder als Ausfall.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay. Und eure Patienten machen da mit? Bei uns fühlen sich die Patienten dann immer sehr misstraut. Es kommt zwar grundsätzlich nicht oft vor, dass die Patienten das Rezept vergessen und wir wenn doch bekommen wir es auch immer, aber mich interessiert einfach mal, wie es bei anderen gehandhabt wird.
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McMiki schrieb:
In der Apotheke kannst du das Rezept ja auch nicht einfach nachreichen...
Mein Tierarzt hat Ärger mit seiner Kammer weil er deutlich weniger als 50% der Kammerpreisliste ansetzt (und der Mann ist fachlich gut).
Meine Brötchen bezahl ich einmal im Monat, nachträglich (nur wenn sie gemundet haben).
-----
Zur Ausgangsfrage: Ramona hat Recht, ohne vorliegende VO bist du, laut Heilmittelrichtlinie, nicht berechtigt die Behandlung zu Lasten der GKV zu beginnen. Es wäre aber möglich die Zeit für einen Privat-Befund und Therapievorschläge zu nutzen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Mein Mechaniker akzeptiert Aufträge per Handschlag und legt die Rechnung auf den Beifahrersitz (er hat kein Problem mit Nichtzahlern).
Mein Tierarzt hat Ärger mit seiner Kammer weil er deutlich weniger als 50% der Kammerpreisliste ansetzt (und der Mann ist fachlich gut).
Meine Brötchen bezahl ich einmal im Monat, nachträglich (nur wenn sie gemundet haben).
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Zur Ausgangsfrage: Ramona hat Recht, ohne vorliegende VO bist du, laut Heilmittelrichtlinie, nicht berechtigt die Behandlung zu Lasten der GKV zu beginnen. Es wäre aber möglich die Zeit für einen Privat-Befund und Therapievorschläge zu nutzen ;)
Diese Patienten gehen also auch ohne Eintrittskarte ins Kino? Bei Lidl sagen sie mit vollem Einkaufwagen an der Kasse,
das sie eventuell nächste Woche zum Bezahlen kommen? Und wenn sie eine halbe Stunde zu spät ins Theater kommen fordern sie lautstark,
dass die Schauspieler doch bitte noch einmal von vorne Anfangen sollen?
Frage das bitte einmal deine Patienten! Diese Heilmittelverordnung ist ein Dokument und letztendlich unsere Legitimation für eine
therapeutische Behandlung!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Bei uns fühlen sich die Patienten dann immer sehr misstraut...HÄ?? Die fühlen sich misstraut?
Diese Patienten gehen also auch ohne Eintrittskarte ins Kino? Bei Lidl sagen sie mit vollem Einkaufwagen an der Kasse,
das sie eventuell nächste Woche zum Bezahlen kommen? Und wenn sie eine halbe Stunde zu spät ins Theater kommen fordern sie lautstark,
dass die Schauspieler doch bitte noch einmal von vorne Anfangen sollen?
Frage das bitte einmal deine Patienten! Diese Heilmittelverordnung ist ein Dokument und letztendlich unsere Legitimation für eine
therapeutische Behandlung!
Grüße...Gerry
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PT-Angie schrieb:
Doch! Bei uns ist das in der Apotheke sehr wohl möglich - wenn der Apotheker den Kunden kennt bzw. dessen Medikamente.
Doch! Bei uns ist das in der Apotheke sehr wohl möglich - wenn der Apotheker den Kunden kennt bzw. dessen Medikamente.
Auch das darf der Apotheker nicht - ApoG. Nur weil es immer wieder praktiziert wird, wird es noch lange nicht richtig. Für uns ist doch genau geregelt, dass eine Behandlung ohne Rezept nicht möglich ist. Darüber braucht man nicht weiter diskutieren.
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Tempelritter schrieb:
PT-Angie schrieb am 22.1.15 22:55:
Doch! Bei uns ist das in der Apotheke sehr wohl möglich - wenn der Apotheker den Kunden kennt bzw. dessen Medikamente.
Auch das darf der Apotheker nicht - ApoG. Nur weil es immer wieder praktiziert wird, wird es noch lange nicht richtig. Für uns ist doch genau geregelt, dass eine Behandlung ohne Rezept nicht möglich ist. Darüber braucht man nicht weiter diskutieren.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Keine Therapie ohne ärztliche VO.
Gegebenenfalls Befundaufnahme und Therapieplanung.
Mein Werkstattleiter lässt sich einen Auftrag unterschreiben, bevor er mein Auto anfasst...
Die Tierärztin nimmt nur Bares - direkt im Anschluß an die Behandlung...
Das bestellte Sofa geht erst dann in Produktion, wenn ich angezahlt habe...
Ihr seid Unternehmer....nicht die "Wohlfahrt" !!
Außerdem sollte man sich vor jedem Behandlungsstart vergewissern,
welche Diagnose und welchen Arbeitsauftrag der Arzt geschrieben hat.
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Oberklug schrieb:
wir rufen beim Arzt an fragen dort nah ausgestellter Verordnung und los gehts.
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Tempelritter schrieb:
die hast du dann in Kopie oder Fax vorliegen?
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morpheus-06 schrieb:
Damit hast du aber immer noch keine gültige Vo. vorliegen und die Behandlung darf nicht nachträglich unterschrieben werden. Was nun?
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666 schrieb:
w.o.g.: Selbstzahler oder Ausfallrechnung. gott bin ich heute wieder böse... :grin:
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chipchap schrieb:
Warum sollen Patienten da nicht "mitmachen" ??
Mein Werkstattleiter lässt sich einen Auftrag unterschreiben, bevor er mein Auto anfasst...
Die Tierärztin nimmt nur Bares - direkt im Anschluß an die Behandlung...
Das bestellte Sofa geht erst dann in Produktion, wenn ich angezahlt habe...
Ihr seid Unternehmer....nicht die "Wohlfahrt" !!
Außerdem sollte man sich vor jedem Behandlungsstart vergewissern,
welche Diagnose und welchen Arbeitsauftrag der Arzt geschrieben hat.
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