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Bist Du auf der Suche nach einer
Veränderung? Hast Du Freude an
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engagierten, harmonischen Team?
Magst Du den Austausch unter
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Im Bereich Orthopädie und
Chirurgie brauchen wir Hilfe für
Krankengymnastik und Massagen. Bei
entsprechender Qualifizierung auch
für manuelle Therapie und CMD.
Wir sind ein Team von 7
Therapeutinnen mit verschiedenen
Qualifikationen im Ber...
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Wir sind ein Team von 7
Therapeutinnen mit verschiedenen
Qualifikationen im Ber...
Bank etc, ist alles da.
Ich bin jedoch angestellt.
Sie hat ein Rezept nun endlich bekommen. Sie ist schon lange krankgeschrieben. Ist einiges blöd gelaufen.
Sie vertraut mir und möchte gerne von mir behandelt werden.
Leider ist die Praxis, wo ich arbeite von ihr aus 45min entfernt. Bis zu mir ist es die Hälfte.
Ist es wohl möglich, das Rezept in der Praxis, wo ich angestellt bin, so abzurechnen?
Ich denke, dass ich ihr da durchaus weiter helfen kann. Brauche aber irgendwas, was besagt, daß es legitim ist für meinen Arbeitgeber.
Oder kann man Hausbesuch machen, ohne dass abrechnen zu müssen.
Danke schon mal. Und bleibt gesund
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich wüsste gerne, ob es rechtlich safe ist, wenn ich eine gute Freundin bei mir zu Hause behandeln würde.
Bank etc, ist alles da.
Ich bin jedoch angestellt.
Sie hat ein Rezept nun endlich bekommen. Sie ist schon lange krankgeschrieben. Ist einiges blöd gelaufen.
Sie vertraut mir und möchte gerne von mir behandelt werden.
Leider ist die Praxis, wo ich arbeite von ihr aus 45min entfernt. Bis zu mir ist es die Hälfte.
Ist es wohl möglich, das Rezept in der Praxis, wo ich angestellt bin, so abzurechnen?
Ich denke, dass ich ihr da durchaus weiter helfen kann. Brauche aber irgendwas, was besagt, daß es legitim ist für meinen Arbeitgeber.
Oder kann man Hausbesuch machen, ohne dass abrechnen zu müssen.
Danke schon mal. Und bleibt gesund
Ist Dein Arbeitgeber sektoraler Heilpraktiker kann er eine Privatverordnung ausstellen. Dann bist Du versichert. Dann kann auch abgerechnet werden.
Kann sich Deine Freundin nicht einen HB verordnen lassen, wenn sie noch einmal mit dem Arzt redet?
Viele Grüße
Monika
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Auf GKV Rezept ist das nicht möglich!
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RoFo schrieb:
Was, außer gesundheitliche Gründe, spricht dagegen, den Weg von 45 min für die Wunschtherapie auf sich zu nehmen?
Auf GKV Rezept ist das nicht möglich!
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Problem beschreiben
mosaik schrieb:
Laut Rahmenverträge darf man nur in der zugelassenen Praxis oder bei verordnetem Hausbesuch im Haushalt des Patienten behandeln (oder in tagesstrukturierenden Einrichtungen), um Alltagsaktivitäten zu erarbeiten auch im Umfeld draussen. Dann greift auch die Haftpflicht, wenn etwas schief geht.
Ist Dein Arbeitgeber sektoraler Heilpraktiker kann er eine Privatverordnung ausstellen. Dann bist Du versichert. Dann kann auch abgerechnet werden.
Kann sich Deine Freundin nicht einen HB verordnen lassen, wenn sie noch einmal mit dem Arzt redet?
Viele Grüße
Monika
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