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eine übertarifliche Bezahlung,
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Schreibt ihr das Geld vom Rettungsschirm als Einnahme bei der EÜR oder im Mantelbogen unter der Anlage "Corona Hilfen"
Ich wollte ihn eigentlich ganz normal als Einnahme mitversteuern. Elster mault aber, dass ich das Formular "Coronahilfe" nicht ausgefüllt habe.
Das Geld ist ja nicht vom Staat geflossen?
🤔
Und nein: ich hab keinen Steuerberater zur Hand.
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karin-maria schrieb:
Mein Steuerbüro hat’s als Einnahme verbucht
Noch andere Erfahrungswerte?
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Susulo schrieb:
@karin-maria danke! Finde ich auch logischer.
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Susulo schrieb:
Ich sitz grade bei den letzten Zügen meiner Steuererklärung.
Schreibt ihr das Geld vom Rettungsschirm als Einnahme bei der EÜR oder im Mantelbogen unter der Anlage "Corona Hilfen"
Ich wollte ihn eigentlich ganz normal als Einnahme mitversteuern. Elster mault aber, dass ich das Formular "Coronahilfe" nicht ausgefüllt habe.
Das Geld ist ja nicht vom Staat geflossen?
🤔
Und nein: ich hab keinen Steuerberater zur Hand.
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Leni C. schrieb:
Rettungsschirm und Soforthilfe zählen beide zum zu versteuernden Einkommen .
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-Soforthilfe
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigung wegen Quarantäne
Und anderes mehr. Passt alles nicht.
Ich werde jetzt "Nein" ankreuzen und es in der EÜR explizit ausweisen. DASS ich es versteuere ist klar, das war auch nicht die Frage.
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Susulo schrieb:
Hm, naja, genau das ist ja das Problem, in der Anlage "Coronahilfe" geht es um STAATLICHE Zuschüsse. Ich kann da auch nicht "vdek-Rettungsschirm" reinschreiben, sondern es ist vorgegeben:
-Soforthilfe
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigung wegen Quarantäne
Und anderes mehr. Passt alles nicht.
Ich werde jetzt "Nein" ankreuzen und es in der EÜR explizit ausweisen. DASS ich es versteuere ist klar, das war auch nicht die Frage.
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Leni C. schrieb:
Wenn ich mich richtig erinnere hat meine Steuerberaterin es auch ganz normal in der EÜR als Einnahme verbucht .
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kroetzi schrieb:
Steuererklärung: Neues Formular »Anlage Corona-Hilfen«
Hab mich jetzt nochmal "durchgeackert".
Muss doch da drauf.
Und zwar sowohl ausgewiesen in der EÜR als auch zusätzlich auf dem Formular.
Das ist wie mit der Anlage S z.B. der Gesamtgewinn steht ja auch in der EÜR, muss aber nochmal auf die Anlage S drauf.
Habe die Probe aufs Exempel gemacht: die Steuerberechnung ist die gleiche ob mit Formular C oder ohne.
Wir wären ja nicht in D, wenn man nicht alles doppelt und dreifach ausfüllen müsste.
Jetzt also maximale Transparenz 👍
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Und in den Formularen ist es auch nicht "doppelt oder dreifach "auszufüllen: in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) werden die Hilfen zusammen mit den anderen umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen (also z.B. mit unseren Einnahmen aus medizinischen Leistungen) als eine einzelne Summe eingetragen. Hier wird in Zeile 15 explizit genannt: "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie [...]".
Ohne die "Anlage Corona-Hilfen" könnte also erst mal in den Formularen keine Differenzierung erfolgen, ob diese auch korrekt in die Betriebseinnahme mit aufgenommen wurden.
Für andere "Selber-Macher":
Ich habe für meine Buchhaltung das leere SKR03-Konto 2708 als "Corona-Schutzschirm Sonderzahlung" deklariert (neutrale Erträge, Anlage EÜR 99/20 Pos. 103 Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ergänzung: in der "Anlage Corona-Hilfen" ist in Zeile 12 ("Wurden im Jahr 2020 [...] Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen?") eine "1" ("1=Ja") einzutragen, in Zeile 13 dann das Saldo zwischen erhaltenen und zurückgezahlten Hilfen als Euro-Betrag.
Und in den Formularen ist es auch nicht "doppelt oder dreifach "auszufüllen: in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) werden die Hilfen zusammen mit den anderen umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen (also z.B. mit unseren Einnahmen aus medizinischen Leistungen) als eine einzelne Summe eingetragen. Hier wird in Zeile 15 explizit genannt: "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie [...]".
Ohne die "Anlage Corona-Hilfen" könnte also erst mal in den Formularen keine Differenzierung erfolgen, ob diese auch korrekt in die Betriebseinnahme mit aufgenommen wurden.
Für andere "Selber-Macher":
Ich habe für meine Buchhaltung das leere SKR03-Konto 2708 als "Corona-Schutzschirm Sonderzahlung" deklariert (neutrale Erträge, Anlage EÜR 99/20 Pos. 103 Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen).
Gruß
Nora
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Susulo schrieb:
Nochmals danke fürs Mitdenken
Hab mich jetzt nochmal "durchgeackert".
Muss doch da drauf.
Und zwar sowohl ausgewiesen in der EÜR als auch zusätzlich auf dem Formular.
Das ist wie mit der Anlage S z.B. der Gesamtgewinn steht ja auch in der EÜR, muss aber nochmal auf die Anlage S drauf.
Habe die Probe aufs Exempel gemacht: die Steuerberechnung ist die gleiche ob mit Formular C oder ohne.
Wir wären ja nicht in D, wenn man nicht alles doppelt und dreifach ausfüllen müsste.
Jetzt also maximale Transparenz 👍
Viele Grüße aus Bayern von Manuela
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W. Stangner schrieb:
Habe die IFSG-AN-Erstattungen beim SKR03-Konto 2749 und die AG-Entschädigung beim Konto 1800 verbucht. Die AG-Entschädigung ist steuerfrei nach §3 Nr. 25 EStG.
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manuela647 schrieb:
Hallo, Coronaformular : Entschädigung wegen Quarantäne???? Kann das als Selbständiger in die Steuererklärung mit einfließen?? Sorry für die Unwissenheit. Bin Selbständig, gerade in Quarantäne und die Steuerberaterin bekommt meine Buchungsunterlagen erst Ende des Jahres.
Viele Grüße aus Bayern von Manuela
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Bernie schrieb:
Googeln?
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Herbert schrieb:
Unter Einnahmen ja, aber nicht betriebliche Tätigkeit, sondern sonstige Erlöse.
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