PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
einer meiner Mitarbeiter hatte für Anfang November gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass er Anspruch auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs besitzt. Nun wird von ihm behauptet, er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ich finde dass schon ziemlich dreist, da er oft Krank und gelegentlich in Kurzarbeit war.
Wer kann mir von euch hier eine Antwort darauf geben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
einer meiner Mitarbeiter hatte für Anfang November gekündigt. Im Arbeitsvertrag steht, dass er Anspruch auf jeweils 1/12 des Jahresurlaubs besitzt. Nun wird von ihm behauptet, er hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ich finde dass schon ziemlich dreist, da er oft Krank und gelegentlich in Kurzarbeit war.
Wer kann mir von euch hier eine Antwort darauf geben.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman
Wonderwoman schrieb am 04.12.2021 00:27 Uhr:Ab dem 01.07. hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die 1/12 Regel gilt nur, wenn Du im Arbeitsvertrag den Urlaub in gesetzlichen Erholungsurlaub und vertraglichen Urlaub unterteilt hast. Dann kannst Du den 1/12-Urlaub nämlich auf den vertraglichen Urlaub anrechnen. Es darf aber niemals der gesetzliche Mindesturlaub unterschritten werden. So isses. Diesbezügliche Urteile des BAG und EuGH haben das deutlich klargestellt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass nur anteiliger Urlaub bei Kündigung vor Ende des Kalenderjahres gewährt wird, ist das auch rechtens. Ohne vertragliche Regelung oder wenn der Urlaub schon genommen wurde, sieht das natürlich anders aus. Kläre das durch eine Rechtsberatung, wenn Du Dir da unsicher bist.
Mein Profilbild bearbeiten