Die Praxis tastbar sucht
Verstärkung....!!!!
Wir bieten ab sofort eine Stelle
zur Mitarbeit in unserer schönen
Privatpraxis für Osteopathie &
Physiotherapie in Dortmund.
Es ist Stelle mit
überdurchschnittlicher Bezahlung,
optionalen Bonuszahlungen und
familienfreundlichen Arbeitszeiten
zu vergeben. Die genaue Stundenzahl
kann nach Absprache mit dem Inhaber
geklärt und ggf. erweitert werden.
In der Praxis tastbar behandeln wir
Erwachsene, Schwangere, Sportler,
aber auch gerne jüng...
Verstärkung....!!!!
Wir bieten ab sofort eine Stelle
zur Mitarbeit in unserer schönen
Privatpraxis für Osteopathie &
Physiotherapie in Dortmund.
Es ist Stelle mit
überdurchschnittlicher Bezahlung,
optionalen Bonuszahlungen und
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In der Praxis tastbar behandeln wir
Erwachsene, Schwangere, Sportler,
aber auch gerne jüng...
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich war von 2007 bis 2011 mit eigener Praxis selbstständig tätig, und hatte auch sozialversicherungspflichtige Angestellte. Nun möchte die Rentenversicherung aufgrund einer Prüfung über die "ungeklärten Zeiten" Informationen, bzw. einen Fragebogen ausgefüllt haben. Ich war bisher der Meinung, dass man von der gesetzlichen Versicherung in diesem Falle befreit ist, und sich privat rentenversichern kann.
Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich war von 2007 bis 2011 mit eigener Praxis selbstständig tätig, und hatte auch sozialversicherungspflichtige Angestellte. Nun möchte die Rentenversicherung aufgrund einer Prüfung über die "ungeklärten Zeiten" Informationen, bzw. einen Fragebogen ausgefüllt haben. Ich war bisher der Meinung, dass man von der gesetzlichen Versicherung in diesem Falle befreit ist, und sich privat rentenversichern kann.
Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus?
mfg hgb :blush:
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In § 2 des Sozialgesetzbuch VI steht: Pflegepersonen (dazu gehören auch Physios) die regelmäßig KEINEN versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen sind versicherungspflichtig.....
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ali schrieb:
Wo steht, das man sich befreien lassen muss ?
In § 2 des Sozialgesetzbuch VI steht: Pflegepersonen (dazu gehören auch Physios) die regelmäßig KEINEN versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen sind versicherungspflichtig.....
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morpheus-06 schrieb:
daraus ergibt die Versicherungspflicht, die DRV weiß ja nicht wer AN hat oder nicht. Deshalb die Befreiung auf Antrag.
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hgb schrieb:
Befreit ist man nur, wenn man das entsprechende Dokument nach dem Antrag hat. Wenn Du keinen Antrag gestellt hast, ist das schon weniger gut.
mfg hgb :blush:
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