WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich war von 2007 bis 2011 mit eigener Praxis selbstständig tätig, und hatte auch sozialversicherungspflichtige Angestellte. Nun möchte die Rentenversicherung aufgrund einer Prüfung über die "ungeklärten Zeiten" Informationen, bzw. einen Fragebogen ausgefüllt haben. Ich war bisher der Meinung, dass man von der gesetzlichen Versicherung in diesem Falle befreit ist, und sich privat rentenversichern kann.
Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich war von 2007 bis 2011 mit eigener Praxis selbstständig tätig, und hatte auch sozialversicherungspflichtige Angestellte. Nun möchte die Rentenversicherung aufgrund einer Prüfung über die "ungeklärten Zeiten" Informationen, bzw. einen Fragebogen ausgefüllt haben. Ich war bisher der Meinung, dass man von der gesetzlichen Versicherung in diesem Falle befreit ist, und sich privat rentenversichern kann.
Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus?
mfg hgb :blush:
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In § 2 des Sozialgesetzbuch VI steht: Pflegepersonen (dazu gehören auch Physios) die regelmäßig KEINEN versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen sind versicherungspflichtig.....
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ali schrieb:
Wo steht, das man sich befreien lassen muss ?
In § 2 des Sozialgesetzbuch VI steht: Pflegepersonen (dazu gehören auch Physios) die regelmäßig KEINEN versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen sind versicherungspflichtig.....
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morpheus-06 schrieb:
daraus ergibt die Versicherungspflicht, die DRV weiß ja nicht wer AN hat oder nicht. Deshalb die Befreiung auf Antrag.
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hgb schrieb:
Befreit ist man nur, wenn man das entsprechende Dokument nach dem Antrag hat. Wenn Du keinen Antrag gestellt hast, ist das schon weniger gut.
mfg hgb :blush:
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