Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Ich arbeite mich gerade in das Thema ein. Meines Wissens muss man Therapien erläutern, sprich in einer Aufzählung der angebotenen Therapien diese entweder direkt erläutern oder einen link zu einer Erläuterung einfügen.
Nun meine ich, es gäbe da so eine Website auf die man jeweils verlinken kann, wo also die einzelnen Geschichten alle aufgeführt sind...ist schon ne Weile her, dass ich das mal gesehen habe. Gibts das noch? Gibts ne bessere Lösung?
lg
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rastlos schrieb:
Hallo an alle, die sich mit dem Thema Homepage schon befasst haben.
Ich arbeite mich gerade in das Thema ein. Meines Wissens muss man Therapien erläutern, sprich in einer Aufzählung der angebotenen Therapien diese entweder direkt erläutern oder einen link zu einer Erläuterung einfügen.
Nun meine ich, es gäbe da so eine Website auf die man jeweils verlinken kann, wo also die einzelnen Geschichten alle aufgeführt sind...ist schon ne Weile her, dass ich das mal gesehen habe. Gibts das noch? Gibts ne bessere Lösung?
lg
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wenn man Therapien darstellt, welche nicht aufgrund des Wortlautes inhaltlich erklärend sind, muss die Therapie kurz erklärt werden, oder weggelassen werden. HWG
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
Und beim erklären darf kein Heilversprechen abgegeben werden.
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Wonderwoman schrieb:
In welchem § soll das stehen?
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Tempelritter schrieb:
HWG oder UWG, müsste ich nachlesen. War ausführliches Thema bei einem Wettbewerbsseminar.
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morpheus-06 schrieb:
Das mit der Formulierung Heilversprechen ist korrekt, nach §3 HWG liegt eine Irreführung vor wenn ein falscher Eindruck erweckt wie der sicher zuglaubende Erfolg. Z. B. XYZ wirkt auf XYZ, das kann bei dir wonderwoman wirken, bei mir aber nicht und ich erwarte aufgrund der Formulierung die versprochene Wirkung. Im Bezug auf Werbung und Homepage gibt da viele Fallen. Ich habe auch schon Seminare besucht, das war mega interessant. Danach wurde meine komplette Homepage umgeschrieben, nicht das die Abmehnwelle mich auch erwischt.
Mir geht es darum, dass man jede Therapie erklären sollen muss.
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Wonderwoman schrieb:
Darum ging es mir nicht... klar, dass Du nichts Unwahres versprechend darfst (schon gar nicht Heilung).
Mir geht es darum, dass man jede Therapie erklären sollen muss.
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morpheus-06 schrieb:
OK, ich dachte du meinst das Heilversprechen.
In der alten Version des Heilmittelwerbegesetzes war dies unter § 11.1.6 zu finden:
Seit der Reform des HWG von 2012 ist dieser § 11.1.6 ersatzlos gestrichen worden - insofern gilt diese Regelung nicht mehr.
Zur Ausgangsfrage also: die Therapiebezeichnungen müssen aus rechtlicher Sicht nicht mehr erklärt werden!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Regelung, mit Fachwörtern keine Werbung treiben zu dürfen, gilt nicht mehr.
Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden [...] mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind.
In der alten Version des Heilmittelwerbegesetzes war dies unter § 11.1.6 zu finden:
Seit der Reform des HWG von 2012 ist dieser § 11.1.6 ersatzlos gestrichen worden - insofern gilt diese Regelung nicht mehr.
Zur Ausgangsfrage also: die Therapiebezeichnungen müssen aus rechtlicher Sicht nicht mehr erklärt werden!
Gruß
Nora
Trotzdem nochmal: gibts/gabs diese Seite mit den Erklärungen? Wie macht Ihr das? glg
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rastlos schrieb:
OK , nun kann ich auch mal wieder reinschauen, Nora das ist mir ganz neu, aber natürlich bequem. Obs auch praktisch ist? Ich glaube für manche ist die Erklärung ganz hilfreich.
Trotzdem nochmal: gibts/gabs diese Seite mit den Erklärungen? Wie macht Ihr das? glg
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Wonderwoman schrieb:
Danke... dachte schon, mein Wissen wäre veraltet. :stuck_out_tongue:
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Tempelritter schrieb:
Ich habe kurze Texte zu den angebotenen Leistungen verfasst und von einem Fachanwalt prüfen lassen, dann ging das online und in den print.
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Wonderwoman schrieb:
Höre ich zum ersten Mal, dass man Therapien erläutern muss. Wo steht denn das?
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