Das Therapiezentrum Neuhäusel
liegt zentral zwischen Koblenz und
Montabaur und ist eine seit fast 25
etablierte, interdisziplinäre
Praxis für Osteopathie,
Physiotherapie und Ergotherapie.
Wir suchen ab sofort Verstärkung
im Bereich Physiotherapie.
Deine Aufgaben
Die Aufgaben umfassen die
Behandlung von Patienten mit den
unterschiedlichsten
Indikationsschwerpunkten sowie
konstruktives Einbringen in ein
interdisziplinäres und dynamisches
Team.
Wir bieten Dir
- ein freundliches,...
liegt zentral zwischen Koblenz und
Montabaur und ist eine seit fast 25
etablierte, interdisziplinäre
Praxis für Osteopathie,
Physiotherapie und Ergotherapie.
Wir suchen ab sofort Verstärkung
im Bereich Physiotherapie.
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komme gleich zur Sache.
Bekomme vom PI Auftrag einen Privatpatient zu behandeln.
PI schreibt die Rechnung und der Betrag läuft über sein Geschäftskonto.
Ich schreibe im Rahmen aller erbrachten Leistungen ebenfalls eine Rechnung.
PI überweist Provision aller ausgeführten Aufträge auf mein Konto.
Jetzt die Frage: kann ich eine Kopie der Rechnung an den Patienten für meine Buchhaltung verlangen?
Oder reicht es wenn dieses Privatrezept auf der Rechnung, die ich dem PI stelle, steht?
Bin erst neu in der Branche und wäre dankbar, wenn Ihr mich bei dieser Frage unterstützen würdet.
Herzlichen Dank!
Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
komme gleich zur Sache.
Bekomme vom PI Auftrag einen Privatpatient zu behandeln.
PI schreibt die Rechnung und der Betrag läuft über sein Geschäftskonto.
Ich schreibe im Rahmen aller erbrachten Leistungen ebenfalls eine Rechnung.
PI überweist Provision aller ausgeführten Aufträge auf mein Konto.
Jetzt die Frage: kann ich eine Kopie der Rechnung an den Patienten für meine Buchhaltung verlangen?
Oder reicht es wenn dieses Privatrezept auf der Rechnung, die ich dem PI stelle, steht?
Bin erst neu in der Branche und wäre dankbar, wenn Ihr mich bei dieser Frage unterstützen würdet.
Herzlichen Dank!
Gruß
Wenn du eine andere Vereinbarung mit deinem Auftraggeber/PI hast, dann schreibst du an diesen deine Rechnung und erhältst von diesem dann deinen vereinbarten Anteil, also dein Honorar. Diese Rechnung ist dann Bestandteil deiner "Buchführung". M.E. kann dir der PI eine Kopie der Rechnung geben, er muss es aber nicht. ich sehe auch wenig Sinn darin, da du ja nicht das volle Honorar, sondern in aller Regel nur einen prozentualen Anteil davon erhältst und nicht der Patient, sondern der Praxisinhaber hier als Auftraggeber fungiert. Gruß S.
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ILP schrieb:
ich glaube mab will ne kopie der rechnung des PI haben, damit er nachvollziehen kann was der Pi ihn überweisen muss, falls bestimmte Prozente vereinbart worden sind?!
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Shakespeare schrieb:
Grundsätzlich sollte der freie Mitarbeiter Rechnungen an Privatpatienten selbst schreiben, sie zählen dann als eigenständige Auftraggeber. Von diesem Honorar (nicht Provision!), erstattest du dann deinem Praxisinhaber seinen vereinbarten prozentualen Anteil.
Wenn du eine andere Vereinbarung mit deinem Auftraggeber/PI hast, dann schreibst du an diesen deine Rechnung und erhältst von diesem dann deinen vereinbarten Anteil, also dein Honorar. Diese Rechnung ist dann Bestandteil deiner "Buchführung". M.E. kann dir der PI eine Kopie der Rechnung geben, er muss es aber nicht. ich sehe auch wenig Sinn darin, da du ja nicht das volle Honorar, sondern in aller Regel nur einen prozentualen Anteil davon erhältst und nicht der Patient, sondern der Praxisinhaber hier als Auftraggeber fungiert. Gruß S.
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