WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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ich arbeite als Freiberufler als HP für Physios, sowie über Privatrezepte.
Gibt es Voraussetzungen für die Räumlichkeit? Könnte die Räumlichkeit in einer Hebammenpraxis sein?
Wo erhalte ich Informationen? Wo steht etwas dazu geschrieben??
Ich danke Euch für hilfreiche Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich arbeite als Freiberufler als HP für Physios, sowie über Privatrezepte.
Gibt es Voraussetzungen für die Räumlichkeit? Könnte die Räumlichkeit in einer Hebammenpraxis sein?
Wo erhalte ich Informationen? Wo steht etwas dazu geschrieben??
Ich danke Euch für hilfreiche Antworten
DVO HeilprG
HP für Physios--> meinst du HP PT, oder? oder Voll HP der "für Physios arbeitet"? :tired_face:
--> sprich: formlose Mitteilung an ÖGD, gegebenfalls weitere Länderspezifische Vorgaben-> kannste aber auch beim ÖGD erfragen.
Es gibt ansonsten keine Zulassungsvoraussetzunge für Privatpraxen (Ausnahme wäre noch Baurecht, aber du gehst ja in eine bestehende Praxis.
btw: Alle Physios sind Freiberufler. Meinst Du "freier Mitarbeiter"?
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Ich bin HP Physio, also der sektorale HP.
Muss ich denn irgendwo bei den privaten Kassen angeben, dass ich dort therapiere?
Was ist der ÖGD?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich bin HP Physio, also der sektorale HP.
Muss ich denn irgendwo bei den privaten Kassen angeben, dass ich dort therapiere?
Was ist der ÖGD?
-> Es gibt keine rechtliche Beziehung zwischen Dir und der PKV, also: Nein.
Es ist von den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherten abhängig ob die therapie gezahlt wird und wie viel im erstattet wird. Das geht Dich aber eigentlich nichts an......
ÖGD --> Öffentlicher Gesundheits Dienst --> Gesundheitsamt o.ä. (Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet)
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Bernie schrieb:
"Muss ich denn irgendwo bei den privaten Kassen angeben, dass ich dort therapiere? "
-> Es gibt keine rechtliche Beziehung zwischen Dir und der PKV, also: Nein.
Es ist von den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherten abhängig ob die therapie gezahlt wird und wie viel im erstattet wird. Das geht Dich aber eigentlich nichts an......
ÖGD --> Öffentlicher Gesundheits Dienst --> Gesundheitsamt o.ä. (Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten.
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paul849 schrieb:
Ich weiß beim besten Willen nicht was Ihr bei der Fortbildung gelernt habt. Wenn Du hier und da als HP arbeiten willst musst du auch als SG. Sekt HP immer dem Gesundheitsamt mitteilen wo Du Deinen Praxissitz hast. Du kannst nicht einfach hier und da was machen. Das ist nicht richtig. Wenn Du das nicht machst ist das Heilen beim Umherwandeln und das ist verboten. Einfach nicht hier im Forum fragen sondern sich an das zuständige Gesundheit Amt wenden. Nur deren Aussage ist verbindlich. Du bekommst hier im Forum keinen Freischein.
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Bernie schrieb:
HeilprG
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HP für Physios--> meinst du HP PT, oder? oder Voll HP der "für Physios arbeitet"? :tired_face:
--> sprich: formlose Mitteilung an ÖGD, gegebenfalls weitere Länderspezifische Vorgaben-> kannste aber auch beim ÖGD erfragen.
Es gibt ansonsten keine Zulassungsvoraussetzunge für Privatpraxen (Ausnahme wäre noch Baurecht, aber du gehst ja in eine bestehende Praxis.
btw: Alle Physios sind Freiberufler. Meinst Du "freier Mitarbeiter"?
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