Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
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- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Danke für Antworten!
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michael76 schrieb:
Hallo! Ich möchte einen Raum in meiner Praxis an einen Yoga Lehrer vermieten. Natürlich außerhalb meiner Behandlungszeiten. Ist das erlaubt?
Danke für Antworten!
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michael76 schrieb:
Jetzt bin ich so schlau wie vorher! Wer gibt da den eine verbindliche Aussage? Verband? Kassen?
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die neue schrieb:
warum sollte das nicht erlaubt sein?
ist nicht erlaubt in GKV-für-Heilmittel-zugelassenen Räumen. :confused:
Das hab ich schriftlich !
Wenn Dein Yogi keine AOK Mitarbeiter annimmt, dürfte es kein Problem geben.
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Wellness (bezahltes Wohlfühlen, dazu gehört Yoga)
ist nicht erlaubt in GKV-für-Heilmittel-zugelassenen Räumen. :confused:
Das hab ich schriftlich !
Wenn Dein Yogi keine AOK Mitarbeiter annimmt, dürfte es kein Problem geben.
Naja und deine Selbstzahler-Wellness-Massagen wo machst du die? Hast du dafür einen extra Raum/Liege?
Ich glaub die Reglung die du meinst bezieht sich auf was anderes? HP/Osteo usw vlt?
Ansonsten würde ich mich freuen wenn du aus dem Schreiben mal zitieren könntest :tired_face:
LG Melanie
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MeFe89 schrieb:
dhammann1 schrieb am 20.12.14 09:32:
Wellness (bezahltes Wohlfühlen, dazu gehört Yoga)
ist nicht erlaubt in GKV-für-Heilmittel-zugelassenen Räumen. :confused:
Das hab ich schriftlich !
Wenn Dein Yogi keine AOK Mitarbeiter annimmt, dürfte es kein Problem geben.
Naja und deine Selbstzahler-Wellness-Massagen wo machst du die? Hast du dafür einen extra Raum/Liege?
Ich glaub die Reglung die du meinst bezieht sich auf was anderes? HP/Osteo usw vlt?
Ansonsten würde ich mich freuen wenn du aus dem Schreiben mal zitieren könntest :tired_face:
LG Melanie
Außerhalb Deiner Praxisöffnungszeiten (und das war gefragt, darfst Du ebenfalls selbstverständlich vermieten. Warum nicht? Dieses Schriftliche, was Du behauptest, würde ich gern mal sehen.
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die neue schrieb:
so ein Quatsch! Wie MeFe89 ebenfalls schreibt, wo machst Du denn Deine Wellness-Massagen? Hast Du dafür einen eigens angemieteten Raum?
Außerhalb Deiner Praxisöffnungszeiten (und das war gefragt, darfst Du ebenfalls selbstverständlich vermieten. Warum nicht? Dieses Schriftliche, was Du behauptest, würde ich gern mal sehen.
Du bist also Sklave der GKV und nicht selbständig und freiberuflich tätig
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...bezahlt die GKV Deine Räume und hat Dich angestellt???
Du bist also Sklave der GKV und nicht selbständig und freiberuflich tätig
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Helmut Fromberger schrieb:
Sorry, aber das ist Käse. Das geht keine GKV was an was Du in Deinen Räumen sonst noch machst.
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dhammann1 schrieb:
Wellness (bezahltes Wohlfühlen, dazu gehört Yoga)
ist nicht erlaubt in GKV-für-Heilmittel-zugelassenen Räumen. :confused:
Das hab ich schriftlich !
Wenn Dein Yogi keine AOK Mitarbeiter annimmt, dürfte es kein Problem geben.
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Schönes Wochenende :innocent:
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michael76 schrieb:
Vielen Dank für die Auskunft.
Schönes Wochenende :innocent:
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Inche schrieb:
Den Vermieter bitte Fragen
kannst du dir vorstellen, dass ein PT auch selbst Eigentümmer von Praxisräumen sein kann?
Wenn ja, stelle dir vor deine Praxis gehört dir. Du bist bereit, ohne Auslastungsgarantie als Gegenleistung, deine Immobilie für das GKV-System für eine bestimmte Stundenzahl in der Woche vorzuhalten.
Bei den Leistungen der gesetzlichen Kassen lässt nie und nimmer ein Anspruch auf eine alleinige/ausschließliche Nutzung DEINER Immobilie, auch im Mietverhältnis, ableiten.
Ansonsten siehe morpheus.
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mocca schrieb:
hallo Inche,
kannst du dir vorstellen, dass ein PT auch selbst Eigentümmer von Praxisräumen sein kann?
Wenn ja, stelle dir vor deine Praxis gehört dir. Du bist bereit, ohne Auslastungsgarantie als Gegenleistung, deine Immobilie für das GKV-System für eine bestimmte Stundenzahl in der Woche vorzuhalten.
Bei den Leistungen der gesetzlichen Kassen lässt nie und nimmer ein Anspruch auf eine alleinige/ausschließliche Nutzung DEINER Immobilie, auch im Mietverhältnis, ableiten.
Ansonsten siehe morpheus.
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Inche schrieb:
Ja kann ich meine gehört auch mir vieleicht kannst du dir aber auch vorstellen das ich als Vermieter bei Untervermietung meiner Räume gerne vorher gefragt werden möchte da hab ich schon meine Erfahrungen gemacht daher die bitte falls es kein Eigentum des Pi ist
ok, in dieser Situation können die "Spielregeln" ja dann im Mietvertrag festgelegt werden.
Müsste doch im Interesse des Vermieters liegen.
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mocca schrieb:
hallo Inche,
ok, in dieser Situation können die "Spielregeln" ja dann im Mietvertrag festgelegt werden.
Müsste doch im Interesse des Vermieters liegen.
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Inche schrieb:
Ja das sollte im Vertrag stehen es wirkt sich aber im Mietverhältnis positiv aus wenn man miteinander redet. Falls es nicht im Vertrag enthalten ist muss es dann noch abgesprochen werden.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
In dem Mietvertrag steht doch in der Regel, als was die Räume vermietet werden, z. B, Praxis für Physiotherapie. Willst du die Räume anderweitig nutzen, mußt du sogar den Vermieter fragen. Ich denke, dass es bei einem Yogakurs keinerlei Problem gibt, aber z. B. einen Kurs mit lauter Musik kann der Vermieter untersagen, wenn z. B. nebenan Büroräume sind und deren MA durch Lärmbelästigung gestört würden.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
außerhalb deiner Praxisöffnungszeiten ist dies erlaubt, zumal keine Einschränkung in den RV steht. Nur musst du z.B. das Datenschutzgesetz beachten, alles was deine Patienten betrifft muss verschlossen werden, das das Dritte keinen Einblick haben.
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